EuGH: Vodafone darf keine Gebühren für Überweisungen berechnen
Der EuGH hat mit Urteil vom 02.12.2021 (C-484/20) entschieden, dass das […]
Nach Mitteilung der Deutschen Presseagentur ist eine gütliche Einigung von beiden Seiten abgelehnt worden.
Das Gericht hatte vorgeschlagen, dass der Arbeitgeber, der auf den Bewerbungsunterlagen „(-) Ossi“ vermerkt hatte, an die Klägerin 1.650 Euro zahlen solle.
Nunmehr muss das Gericht darüber entscheiden, ob dieser Vermerk eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt. Die Entscheidung wurde durch das Arbeitsgericht Stuttgart für 13.45 Uhr angekündigt.
Wie gewohnt werden wir Sie aktuell über den Ausgang dieses Verfahrens informieren.
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Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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