Warning: session_start(): Cannot start session when headers already sent in /var/www/html/includes/auth.inc.php on line 2

Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Betriebsratswahlen

Stefan Weste (M.B.L.) | 14. März 2013

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) festig durch Beschluss vom gestrigen 13. März 2013 (Az 7 ABR 69/11) seine Rechtsauffassung, wonach Leiharbeitnehmer bei rechtsrelevanten Fragen der Betriebsgröße des Entleiherbetriebs zu berücksichtigen sind.

Das BAG hatte über die Wirksamkeit der Anfechtung einer Betriebsratswahl zu entscheiden. Im streitgegenständlichen Betrieb waren neben den 879 Stammarbeitnehmern auch regelmäßig 292 Leiharbeitnehmer beschäftigt. Diese wurden im Rahmen der Betriebsratswahl nicht berücksichtigt, so dass in der Folge 13 Mitglieder in den Betriebsrat gewählt wurden. Unter Einbeziehung der Leiharbeitnehmer wäre hingegen ein 15-köpfiger Betriebsrat zu wählen gewesen.

„Wie der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, zählen in der Regel beschäftigte Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten des § 9 BetrVG im Entleiherbetrieb mit. Das ergibt die insbesondere an Sinn und Zweck der Schwellenwerte orientierte Auslegung des Gesetzes. Jedenfalls bei einer Betriebsgröße von mehr als 100 Arbeitnehmern kommt es auch nicht auf die Wahlberechtigung der Leiharbeitnehmer an.“ (Quelle: Pressemitteilung 18/13 des BAG)

Zur Erläuterung: § 9 Betriebsverfassungsgesetz regelt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder. Während es in Unternehmen mit 5 bis 100 Arbeitnehmern zudem auf die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer ankommt, sieht das Gesetz diese Voraussetzung ab einer Arbeitnehmeranzahl von 101 nicht mehr vor. Diese war im vorliegenden Verfahren deutlich überschritten.

Nachdem das BAG bereits mit Urteil vom 24. Januar 2013 (Az. 2 AZR 140/12) entschieden hat, dass in bestimmten Fällen Leiharbeitnehmer bei der Frage der Betriebsgröße im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen seien, zeigt der neuerliche Beschluss des BAG deutlich wohin die Tendenz in der Rechtsprechung geht.

WK LEGAL berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wenn sie mehr erfahren wollen oder Fragen zu Arbeitsverträgen haben, besuchen Sie uns unter http://www.wklegal.de/arbeitsrecht/ oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/plugins/advanced-custom-fields-pro/includes/api/api-template.php on line 471

Jetzt teilen:


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/functions.php on line 273

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS


Notice: Undefined variable: pdo in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20

Fatal error: Uncaught Error: Call to a member function query() on null in /var/www/html/cta-werbung.php:20 Stack trace: #0 /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/single.php(279): include() #1 /var/www/html/blog/wp-includes/template-loader.php(106): include('/var/www/html/b...') #2 /var/www/html/blog/wp-blog-header.php(19): require_once('/var/www/html/b...') #3 /var/www/html/blog/index.php(17): require('/var/www/html/b...') #4 {main} thrown in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20