Keine Kostenerstattung für Corona-Rückholflug
Der Europäische Gerichtshof entschied in einer Rechtssache (C-49/22), dass sich Fluggäste, die sich selbst für einen Rückholflug registriert haben, einen verpflichtenden Unkostenbeitrag an den Staat zu leisten, der diesen Flug organisiert hat, nach dem Unionsrecht keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegen die Airline haben, die den ursprünglich vorgesehenen Flug hätte durchführen sollen. Wir fassen für Sie das Wichtigste aus dieser Entscheidung auf unserem Blog zusammen! Sachverhalt Im Rahmen einer Pauschalreise hatte ein Paar aus Österreich einen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 13. Juni 2023