Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft durch den Arbeitgeber
Eine unzureichende Datenauskunft des Arbeitgebers kann schwere wirtschaftliche Folgen für den Arbeitgeber haben – so hat jetzt das Arbeitsgericht Düsseldorf mit seinem Urteil v. 05.03.2020 (Az.: 9 Ca 6557/18) entschieden. Der verklagte Arbeitgeber sieht sich nun einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5000 EUR an seinen Arbeitnehmer gegenüber. Amtlicher Leitsatz aus dem Urteil: „Gegen den Anspruch auf Erteilung einer Datenkopie aus Art. 15 III DSGVO kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben eingewandt werden, dass […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 3. August 2020