Rechtslage bei Absagen von Veranstaltungen
An Veranstaltungen wie Konzerte, Sportevents, Festivals oder andere Großveranstaltungen, ist in diesem Jahr nicht mehr zu denken. Das stellt Verbraucher oft vor Probleme, denn die Veranstalter und Vermittler hadern mit der Rückerstattung des Geldes. Zuletzt wurde bekannt, dass Eventim von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt wurde, da sie eine Erstattung für abgesagte oder verschobene Konzertveranstaltungen nicht vornehmen will. Eventim hat die von der Verbraucherzentrale NRW gesetzte Frist zum 17.04.2020 verstreichen lassen und bis dato keine Unterlassungserklärung […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 7. Mai 2020