Können nach der DSGVO Bußgelder direkt gegen Mitarbeiter verhängt werden?
Der Bußgeldtatbestand gem. Art. 83 DSGVO ist bekannt und dementsprechend stellen sich Behörden und Unternehmer die Frage, ob und inwieweit den MitarbeiterInnen Bußgelder aufgrund der DSGVO drohen können. Der Art. 83 DSGVO erhöhte Bußgeldrisiken für Unternehmen deutlich. Nach Art. 83 DSGVO sind heute für Unternehmen Bußgelder von bis zu 4 % des Umsatzes möglich oder bis zu 20 Millionen Euro. Nach altem Recht (§ 43 BDSG aF) waren noch Bußgelder von maximal 300.000 Euro vorgesehen. Wir […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 7. September 2020