BAG: Nichtigkeit von „Anlernverträgen“ für anerkannte Ausbildungsberufe
Mit Urteil vom 27. Juli 2010 (Az. 3 AZR 317/08) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass es unzulässig ist, Ausbildungen in anderen Vertragsverhältnissen, wie etwa einem „Anlernverhältnis“, durchzuführen. Solch ein sog. „Vertrag sui generis“ ist nach § 134 BGB nichtig, da er gegen das Berufsbildungsgesetz verstoße. Im vorliegenden Rechtstreit wares zwischen der Klägerin und dem beklagten Malermeister nicht zum Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses gekommen. Der Beklagte schloss mit der Klägerin stattdessen einen „Anlernvertrag“ als Maler und […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 28. Juli 2010