Der Gesetzesentwurf ist da: Korrektur des §97a UrhG ggf. ohne Auswirkung auf die Praxis
Unserer Kanzlei liegt nun der Gesetzesentwurf des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor. Wir berichteten bereits aufgrund eines Artikels der Süddeutschen Zeitung und hatten aufgrund der dortigen Berichterstattung Bedenken bzgl. der möglichen Zielführung des Gesetzesentwurfes geäußert. Nach Durchsicht des Gesetzesentwurfes muss ich feststellen, dass der Entwurf in weiten Teilen gelungen ist, um einen interessengerechten Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Filesharern zu schaffen. Grundsätzlich muss konstatiert werden, dass Urheberrechtsverletzungen geahndet werden müssen, um einen interessengerechten Ausgleich zwischen dem […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 30. Januar 2013