BGH: Versandkostenhinweis in unmittelbarer Nähe der Werbung
Der BGH hat die Anforderungen an die Hinweise auf entstehende Versandkosten konkretisiert und ausgeführt, dass ein verlinkter Hinweis "zzgl Versandkosten" neben der Werbung ausreichend ist. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht es danach im Onlinehandel aus, wenn in unmittelbarer Nähe der Werbung für das einzelne Produkt ein Hinweis „zzgl. Versandkosten“ platziert wird und der Besucher der Internetseite durch das Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises zu einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 10. März 2010