Vorlage eines gefälschten Genesenennachweis beim Arbeitgeber rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Arbeitsgericht Berlin entschied im April 2022, dass die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises, anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises, eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. (ArbG Berlin, Urteil vom 26.04.2022, 58 Ca 12302/21). Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Sachverhalt Gem. § 28b Abs. 1 IfSG, in der vom 24.11.2021 bis 19.03.2022 gültigen Fassung, durften Beschäftigte am Arbeitsplatz, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 4. Juli 2022