Schadensersatz bei rechtswidriger Bild-Nutzung
Wegen der rechtswidrigen Bildbenutzung im Internet hat der Nutzungsberechtigte einen Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes. Bei fehlender namentlicher Nennung des Fotografen kann ein Verletzerzuschlag in Höhe von 100% geltend gemacht werden.
- Guido Kluck, LL.M.
- 2. Juli 2009