LG München I verbietet „Schufa-Anwalt“
Ein Bonner Jurist darf die Internetpräsenz „Schufa-Anwalt.de“ nicht mehr verwenden, um für sich zu werden. Das LG München I entschied am 25.06.2020 (Az. 17 HK O 2700/20), dass es sich um eine Markenrechtsverletzung der Auskunftei Schufa handeln würde, wenn der Auftritt, so wie in diesem Fall, unter Verwendung eines gelben Logos mit den Wörter „Schufa“ und „Anwalt“ erfolgt. Das Gericht bestätigte also gleichermaßen die im Frühjahr ergangene einstweilige Verfügung, ließ aber fünf kritische Äußerungen über […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 29. Juli 2020