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Der abmahnerfahrene Fragesteller

Stefan Weste (M.B.L.) | 2. Mai 2011

Vor einigen Tagen erhielten wir eine E-Mail von einem Besucher unserer Internetseite, der uns frohe Ostern wünschte und eine Frage „zu dem Abmahnwahn Urheberrecht“ hatte.

Er wollte wissen, ob es sich im Falle einer Abmahnung überhaupt lohnen würde einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man eine Unterlassungserklärung unterschrieben und ca. 800,00 EUR zahlen solle. Es folgten einige Rechenbeispiele bezüglich der möglicherweise entstehenden Rechtsanwaltskosten sowie weitere Feststellungen und Fragen zur Beweisproblematik in Filesharing-Abmahnungen. Der Fragesteller hatte sich offensichtlich bereits im Internet schlau gemacht und wollte seine Thesen nunmehr durch einen Rechtsanwalt bestätigt bekommen.

Am Ende der E-Mail teilte er mit, dass sie in der Familie eine Abmahnung wegen eines Films erhalten hätten und nun 820,00 EUR zahlen sollen. Wenn die Abmahnkosten sich auf 100,00 EUR reduzieren lassen, würden sie sich eventuell einen Anwalt nehmen, der das durchsetzt.

Der Fragesteller erhielt daraufhin eine ausführliche Antwort, insbesondere zu den Risiken der Unterlassungserklärung, der Beweisproblematik in diesen Fällen und den regelmäßig entstehenden Rechtsanwaltsgebühren.

Die Antwort des Fragestellers ließ nicht lange auf sich warten und beinhaltete neben gefährlichem Halbwissen zu § 97 a Abs. 2 UrhG unter anderem folgenden Satz:

Das mit der Unterlassungserklärung bekommen wir hin, da wir so einen Fall im Bekanntenkreis schon mal hatten.“

Auf die zweite Antwort, in der wir nochmals auf die Gefahren der Unterlassungserklärung und die Besonderheit des § 184 StGB (abgemahnt wurde das öffentlich Zugänglichmachen eines Pornofilms) hingewiesen haben, erhielten wir keine Antwort mehr. Vermutlich, weil wir nicht auf die diversen Zahlenspiele des Fragestellers eingegangen und ihm zugesichert haben, dass wir die Abmahnkosten auch wirklich auf 100,00 EUR senken werden.

Der wesentliche Grund, warum man sich als Abgemahnter anwaltlich beraten lassen sollte, ist, dass man das Risiko hoher Folgekosten minimeren kann, indem der eigene Rechtsanwalt prüft, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und wenn ja, wie diese entsprechend umformuliert werden kann. Regelmäßig lassen sich auch die von den Abmahnanwälten geforderten Kosten reduzieren. Versprechen kann dies ein seriöser Anwalt jedoch nicht.

WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!


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Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

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