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MPC Reefer Flottenfonds

Matthias Steinchen | 25. Juni 2013

Der Reefer Flottenfonds wurde aufgesetzt im Jahr 2006 als Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG. Weitere Gründungsgesellschafterinnen des MPC Reefer Flottenfonds waren die Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH, die MPC Capital Investments GmbH (die bis 2008 unter dem Namen MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH firmierte), die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, die MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH & Co. KG sowie der Vertragsreeder, die Triton Schiffahrts GmbH.

Der Anbieter des MPC Reefer Flottenfonds ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, über welche ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten berichtet werden.

Der MPC Reefer Flottenfonds sammelte bei den Anlegern insgesamt fast EUR 145 Millionen ein. Dieses investierte der Fonds wiederum in 14 Gesellschaften, die jeweils ein Kühlschiff mit so wohlklingenden Namen wie Polarstream, Southern Bay und Santa Maria erwarben. Ziel des Fonds war die Ausnutzung der steigenden Nachfrage für auf dem Seeweg transportierte Güter. Die wachsenden Märkte in Russland, Osteuropa und Teilen Asien führten, so die Verheißungen des Prospekts, zu neuen und längeren Transportrouten bei Angebotsrückgang der Schiffverfrachtung. Die Welt brauche neue Kühlschiffe, da die bestehende Flotte veraltet sei.

Durch Zeichnung einer Kommanditeinlage traten die Kapitalanleger dem geschlossenen Fonds bei. Nachvollziehbar, prognostizierte der Prospekt den Kommanditisten bei einer Laufzeit von 14 Jahren einen Gesamtmittelrückfluss von circa 211 % der Zeichnungssumme – nach Steuern. Versprochen war also, man könne im besten Falle seinen Einsatz verdoppeln. Eine Seahold N. V. stand sogar als Garantiegeber für die Mindesteinnahmen der Schiffe in den ersten fünf Jahren bereit.

Die – traurige – Wirklichkeit konterkariert diesen von den Prospektverantwortlichen hervorgerufenen Eindruck: die prospektierte Ausschüttung in Höhe von 8 % wurde lediglich im Jahr 2006, also im ersten Jahr des Fonds, erfüllt. Der Rückfluss für das Jahr 2007 betrug bereits nurmehr 6 % und wurde teilweise erst im Juli 2008 rückwirkend ausgezahlt. Konsequenterweise stellte der Fonds seine Zahlungen dann vollkommen ein, obgleich ein jährlicher Rückfluss in Höhe von 8 % vorgesehen war. Seither haben die Anleger keine Auszahlungen mehr erhalten, sondern sehen ihre Investition auf den Schiffen der Reeferflotte davonschwimmen. Den Anlegern könnte sogar möglicherweise ein Totalverlust ihrer Einlage drohen.

Der Grund in der finanziellen Schieflage des Fonds liegt schlicht darin, dass die Kapazitäten der Schiffe nicht gebucht werden. Teilweise finden auch einfach Leerfahrten statt. Ein Grund hierfür ist die Entwicklung der Weltwirtschaft. Verursacht wurde der Rückgang jedoch auch durch die entsprechenden Schiffsfonds selber: bei Banken und freien Vermittlern waren Schiffsfonds sehr beliebt, versprachen sie doch hohe Provisionen bei Verkauf von Anteilen auf dem Anlegermarkt. Und so wurde dieses Marktsegment in einer Weise bedient, die zu einer signifikanten Überkapazität führte. Die Nachfrage kam also nicht originär vom Kapitalanlegermarkt, sondern von dem dazugehörigen Vermittlungsmarkt. Somit wurde der Wettbewerb durch viele Schiffsfonds, die immer neue Kühlschiffe fertigen ließ, aufgeweicht.

Die Anleger vertrauten dabei auf den Angaben ihrer jeweiligen Berater. Die Anlageberatung ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Alle Verkaufsargumente des Anlageberaters sind gerichtlich voll überprüfbar. Darüber hinaus hat der Berater die Pflicht zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung. Dabei verfolgen die wenigsten Kapitalanleger empirisch gesehen ihre Schadensersatzansprüche aufgrund von Beratungsfehlern. Dies mag daran liegen, dass sie ihre Investition bereits abgeschrieben, ihren Glauben in das System, welches sie bereits um ihre Ersparnisse gebracht hat, verloren haben oder weil sie meinen, das Tätigwerden eines Anwalts verursacht nur weitere unnütze Kosten.

Unseren Recherchen nach können Anleger des MPC Reefer Flottenfonds gute Chancen haben, ihre Ansprüche gegenüber ihren jeweiligen Beratern, der Beteiligungsgesellschaft oder den Gründungsgesellschafterinnen – denen Beratungsfehler zugerechnet werden können – durchzusetzen.

Rufen Sie uns einfach zu einer unverbindlichen telefonischen Erstberatung einmal an. Wir nehmen eine Ersteinschätzung Ihres Falles vor und besprechen erst einmal alles Weitere – ohne jegliche Risiken für Sie. Wir haben Interesse daran, Ihnen Ihr Geld zurückzuholen; nicht, Sie noch einmal vergeblich zahlen zu lassen.

 

WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmer und Verbraucher in allen Fragen des Kapitalmarkt-, Internet-, Vertrags- und Kaufrechts und darüber hinaus. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie uns telefonisch unter 030-692051750 oder per E-Mail zunächst kostenlos und unverbindlich kontaktieren.


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Matthias Steinchen

Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilien-recht. Im Kapitalmarktrecht berät er Sie umfassend in Ihren Geschäftsbeziehungen mit Finanzdienstleistungsinstituten. Dabei liegt sein Fokus auf der Beratung von Kapitalanlegern.

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