Gesellschaftsformen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten sind losgelöst von den Gesellschaftern. Die GmbH kann selbst klagen und verklagt werden, sie kann Eigentümerin von beweglichen Sachen und Grundstücken sein und sie besitzt eigenes Vermögen, das von dem Vermögen der Gesellschafter getrennt ist. Die Gründung der Gesellschaft ist auch durch einen einzigen Gesellschafter möglich. Zur Gründung einer GmbH bedarf es zunächst entweder eines notariell […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 30. April 2010