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Tarifabschluss IG Metall – Wegweisend auch für andere Branchen?

Stefan Weste (M.B.L.) | 9. Februar 2018

Nach ganztägigen Warnstreiks und zuletzt dreizehnstündigen Verhandlungen haben sich die IG Metall und die Arbeitgeber-Verbände nun auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg geeinigt. Dieser enthält grundlegende Änderungen der bisherigen Regelungen und könnte als positives Beispiel Vorbild für zukünftige Tarifverhandlungen auch in anderen Branchen sein.

Was ändert sich durch den Tarifabschluss?

Ab April 2018 erhalten die Arbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie 4,3 Prozent mehr Geld und ab 2019 ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsgehalts. Für die Monate Januar bis März 2018 wird es des Weiteren eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, für Auszubildende in Höhe von 70 Euro, geben. Zudem ist die Zahlung eines Festbetrages von 400 Euro (bzw. 200 Euro für Auszubildende) vereinbart, der spätestens im Juli 2019 fällig wird. Dieser Festbetrag wird ab 2020 tarifdynamisch in das Volumen des tariflichen Zusatzgeldes einfließen.

Die vielleicht innovativste und zukunftsweisendste Änderung ist jedoch, dass es laut des neunen Tarifabschlusses Beschäftigten mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder in Schichtarbeit freistehen wird das tarifliche Zusatzgeld in sechs zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Zwei weitere freie Tage erhalten sie dann vom Arbeitgeber zusätzlich. Außerdem werden in Zukunft alle Beschäftigten einen Anspruch darauf haben ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und maximal zwei Jahren auf bis zu 28 Stunden pro Woche zu reduzieren.

Im Ausgleich dafür kann die Arbeitszeit bei bis zur Hälfte der Belegschaft im Unternehmen unter bestimmten Umständen von bisher 35 Stunden auf maximal 40 Stunden pro Woche erhöht werden.

Wer profitiert vom Tarifabschluss?

Von den neuen Regelungen profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Die Beschäftigten erhalten eine deutliche Gehaltserhöhung und können sich an den Einmalzahlungen erfreuen. Der Arbeitgeber lässt sie in dieser Form an der guten wirtschaftlichen Lage teilhaben. Zudem erhalten die Arbeitnehmer mehr Flexibilität und Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit. Sie könne frei entscheiden ob sie Gehalt gegen Freizeit eintauschen möchten oder für eine gewisse Zeit ihre Arbeitsstunden reduzieren wollen. Diese Änderungen erlauben es ihnen ihren Arbeitsalltag besser ihrer privaten Lebenssituation anzupassen und mit sozialen beziehungsweise familiären Pflichten, wie Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen, zu vereinbaren.

Die Möglichkeit der Reduzierung der Arbeitszeit wird durch die Möglichkeit der Erhöhung der Arbeitszeit von andern Arbeitnehmern wiederum ausgeglichen. Dem Arbeitgeber steht durch diese Regelung ein Spielraum zur Verfügung um die Stabilität des Arbeitsvolumens zu gewährleisten. Er muss kein zusätzliches Personal finden und somit nicht befürchten, vor allem im Hinblick auf die gute Auftragslage zurzeit, nicht genug qualifiziertes Personal zur Verfügung zu haben.

Doch auch für die Beschäftigten, deren Arbeitszeit erhöht wird muss dies keinen Nachteil darstellen, denn schließlich bedeuten mehr Arbeitsstunden auch mehr Gehalt und höhere Rentenansprüche.

Es zeigt sich also, dass die Arbeitnehmer eindeutig von dem neuen Tarifvertrag profitieren und auch die dem Arbeitgeber entstehenden Nachteile ausgeglichen werden. Der Tarifabschluss stellt einen Kompromiss dar und ist für beide Seiten fair, was einen guten Tarifabschluss auszeichnen sollte.

Wegweisend für andere Tarifbezirke und Branchen?

Das erzielte Verhandlungsergebnis gilt als Pilotabschluss für die anderen sechs Tarifbezirke in Deutschland. Diese werden die Regelungen voraussichtlich weitestgehend für die etwa 3,9 Millionen weiteren Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland übernehmen.

Auch für weitere Branchen wird der Tarifabschluss als Vorbild dienen, da er den heutigen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, nämlich dem Wunsch des Arbeitnehmers nach mehr Flexibilität im Berufsleben, umfassend Rechnung trägt. In Zukunft wird ein Arbeitsleben wohl nicht mehr von Anfang bis Ende gleichförmig, sondern in Phasen verlaufen. Phasen mit über die Vollzeit hinausgehenden Arbeitszeiten werden sich mit Phasen abwechseln, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduziert, angepasst an die privaten Bedürfnisse.

Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg stellt somit ein positives Beispiel dar, wie sich die Bedürfnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Ausgleich bringen lassen. Er wird Vorbildfunktion für zukünftige Tarifverhandlungen, auch in anderen Branchen, haben.

WK LEGAL berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wenn sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter https://www.wklegal.de/expertise/arbeitsrecht.php oder schreiben Sie uns eine E-Mail an weste@wklegal.de


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Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

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