{"id":11974,"date":"2025-07-31T21:20:00","date_gmt":"2025-07-31T19:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=11974"},"modified":"2025-09-03T21:23:37","modified_gmt":"2025-09-03T19:23:37","slug":"widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/","title":{"rendered":"Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 22. Juli 2025 (BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%205\/25\" title=\"VIII ZR 5\/25 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VIII ZR 5\/25<\/a>) erneut klargestellt, welche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Fernabsatzvertr\u00e4gen mit Verbrauchern zu stellen sind. Die Entscheidung ist vor allem f\u00fcr H\u00e4ndler von Neuwagen bedeutsam: Sie beantwortet, ob Telefonnummer oder Telefaxnummer zwingend in einer vom Muster abweichenden Widerrufsbelehrung genannt werden m\u00fcssen und welche praktischen Folgen fehlende oder unrichtige Angaben haben. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche rechtlichen Ma\u00dfst\u00e4be gelten, wie der BGH die einzelnen Argumente bewertet hat und welche konkreten Ma\u00dfnahmen Unternehmen und Verbraucher jetzt ergreifen sollten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"meta-description\">BGH v. 22.7.2025 (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%205\/25\" title=\"VIII ZR 5\/25 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VIII ZR 5\/25<\/a>): Postanschrift und E-Mail gen\u00fcgen in der Widerrufsbelehrung; Telefon- oder Telefaxangaben sind nicht zwingend. Praxisleitfaden f\u00fcr Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einleitung: Bedeutung der Entscheidung f\u00fcr Handel und Verbraucherschutz<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Gerichtsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2025 schafft Klarheit in einem allt\u00e4glichen, aber rechtlich sensiblen Bereich des Fernabsatzrechts. Bei Neuwagenk\u00e4ufen, die h\u00e4ufig hohe finanziellen Werte umfassen und in denen R\u00fcckabwicklungsfragen besonders bedeutsam sind, stellt die Frage nach der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Widerrufsbelehrung einen zentralen Streitpunkt dar. Verbraucher fordern teils rigoros die exakte Wiedergabe der Musterbelehrung, H\u00e4ndler setzen auf pragmatische, funktionale Formulierungen. Der BGH hat Grenzen aufgezeigt: Zwar ist die Widerrufsbelehrung sorgf\u00e4ltig zu gestalten, zugleich darf der Gesetzgeber nicht \u00fcberzogen ausgelegt werden; der normale Verbraucher darf durch kleinere Formfehler nicht von der Aus\u00fcbung seiner Rechte abgehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Sachverhalt und Verfahrensgeschichte (BGH, Beschluss v. 22.7.2025 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%205\/25\" title=\"VIII ZR 5\/25 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VIII ZR 5\/25<\/a>)<\/h2>\n\n\n\n<p>Der zugrunde liegende Sachverhalt ist repr\u00e4sentativ f\u00fcr eine Reihe \u00e4hnlicher F\u00e4lle. Im Jahr 2022 erwarb der Kl\u00e4ger als Verbraucher zwei Neufahrzeuge im Fernabsatz von der Beklagten, einem Kraftfahrzeugh\u00e4ndler. Die Beklagte hatte eine eigene, nicht wortgleich mit dem Mustertext gef\u00fchrte Widerrufsbelehrung in ihren Vertragsunterlagen verwendet. Diese Belehrung enthielt die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der Beklagten, nicht jedoch deren Telefonnummer oder Telefaxnummer; gleichzeitig wies die Belehrung darauf hin, dass die Erkl\u00e4rung des Widerrufs mittels eindeutiger Erkl\u00e4rung m\u00f6glich sei, beispielsweise per Brief, Telefax oder E-Mail. Auf der Internetseite des H\u00e4ndlers waren unter der Rubrik \u201eKontakt\u201c die Telefonnummer und im Impressum zus\u00e4tzlich auch eine Telefaxnummer genannt. Der Kl\u00e4ger widerrief per E-Mail im August 2023, mehrere Monate nach \u00dcbergabe der Fahrzeuge. Nachdem seine Klagen auf R\u00fcckabwicklung in den Vorinstanzen erfolglos blieben, legte er Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein, die der Bundesgerichtshof zur\u00fcckwies.<\/p>\n\n\n\n<p>Die relevanten Vorinstanzen waren das Landgericht Berlin (Urteil vom 19. Juli 2024, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20O%20357\/23\" title=\"3 O 357\/23 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">3 O 357\/23<\/a>) und das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 13. Dezember 2024, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=14%20U%2086\/24\" title=\"KG, 13.12.2024 - 14 U 86\/24\">14 U 86\/24<\/a>). Der BGH verbarg in seiner Entscheidung nicht, dass es sich um einen ausgew\u00e4hlten Fall aus einer Flut sehr \u00e4hnlicher Beschwerden handelt; er st\u00fctzte sich dabei auf fr\u00fchere Entscheidungen, insbesondere auf seinen Beschluss vom 25. Februar 2025 (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20143\/24\" title=\"VIII ZR 143\/24 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VIII ZR 143\/24<\/a>), in dem bereits die Frage der Telefonnummer er\u00f6rtert worden war.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Rechtlicher Rahmen: Verbraucherrechterichtlinie, EGBGB und BGB<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Bewertung der Frage, welche Angaben eine Widerrufsbelehrung enthalten muss, sind sowohl unionsrechtliche Vorgaben als auch nationale Umsetzungsnormen entscheidend. Auf europ\u00e4ischer Ebene enth\u00e4lt die Verbraucherrechterichtlinie Pflichtangaben, die dazu dienen sollen, Transparenz und die effektive Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts zu gew\u00e4hrleisten. Im deutschen Recht ist die Umsetzung in den Vorschriften des EGBGB sowie in den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/355.html\" title=\"&sect; 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr&auml;gen\">\u00a7\u00a7 355<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/356.html\" title=\"&sect; 356 BGB: Widerrufsrecht bei au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen\">356<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">357 BGB<\/a> verankert. Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Verbraucherrechterichtlinie listet Kontaktinformationen als m\u00f6gliche Pflichtangabe; die Musterwiderrufsbelehrung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246a.html\" title=\"Art. 246a EGBGB: Informationspflichten bei au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">Art. 246a<\/a> \u00a7 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB enth\u00e4lt ein konkretes Beispiel, wie eine Belehrung formuliert werden kann. Entscheidend ist jedoch, dass die Musterbelehrung nicht zwingend ist; sie dient Orientierungszwecken und stellt nicht die einzige zul\u00e4ssige Form dar, sofern der Unternehmer die objektiv erforderlichen Informationen klar und verst\u00e4ndlich vermittelt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Entscheidung des BGH: Kernergebnis und Wirkung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%205\/25\" title=\"VIII ZR 5\/25 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VIII ZR 5\/25<\/a>)<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde zur\u00fcckgewiesen und damit klargestellt, dass das Fehlen einer Telefon- oder Telefaxnummer in der von der Beklagten verwendeten Widerrufsbelehrung dem Anlaufen der Widerrufsfrist nicht entgegensteht. Entscheidend war dabei, dass die Belehrung die Postanschrift und die E-Mail-Adresse enthielt, so dass dem Verbraucher effiziente Kommunikationswege zur Verf\u00fcgung gestellt wurden. Der Senat hielt es f\u00fcr offenkundig, dass weder der Wortlaut von Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Verbraucherrechterichtlinie noch deren Kontext oder die Zielsetzungen des Unionsgesetzgebers verlangen, dass eine Telefaxnummer in der Belehrung angegeben werden muss, sobald Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner stellte der BGH klar, dass es dem Anlaufen der Widerrufsfrist nicht entgegensteht, wenn die im Impressum angegebene Telefaxnummer unzutreffend oder nicht erreichbar ist. Unter den gegebenen Umst\u00e4nden sei eine fehlerhafte Angabe der Telefaxnummer nicht geeignet, den durchschnittlichen, angemessen informierten, aufmerksamen und verst\u00e4ndigen Verbraucher so zu verunsichern, dass er von der rechtzeitigen Aus\u00fcbung seines Widerrufsrechts abgehalten w\u00fcrde. Als \u201enormaler\u201c Kommunikationsweg erscheine dem Verbraucher in der heutigen Praxis vielmehr die Nutzung der E-Mail, die in der Belehrung ausdr\u00fccklich genannt war und die der Kl\u00e4ger auch tats\u00e4chlich gew\u00e4hlt hatte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Begr\u00fcndung des Gerichts im Detail<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Begr\u00fcndung des BGH st\u00fctzt sich auf mehrere Faktoren: Zum einen auf eine richtlinienkonforme Auslegung der einschl\u00e4gigen unionsrechtlichen Bestimmungen, zum anderen auf die praktische Betrachtung dessen, wie ein durchschnittlicher Verbraucher kommuniziert. Der Senat wies darauf hin, dass die Musterwiderrufsbelehrung keine abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung von Kommunikationsmitteln darstellt, sondern lediglich Beispiele nennt. Entscheidend ist, dass der Verbraucher in die Lage versetzt wird, seine Rechte ohne unn\u00f6tige H\u00fcrden wahrzunehmen. Postanschrift und E-Mail erm\u00f6glichen eine schnelle und eindeutige Kontaktaufnahme; im Vergleich dazu ist das Telefax in der heutigen Kommunikation als veraltet anzusehen und daher nicht erforderlich, um die Erreichbarkeit des Unternehmers insgesamt sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus betonte der BGH, dass bestimmte Fehler in einer Belehrung \u2013 etwa die fehlende Angabe der R\u00fccksendekostenh\u00f6he \u2013 zwar rechtsfolgenbehaftet sind, diese Rechtsfolgen jedoch abschlie\u00dfend in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 5 BGB<\/a> geregelt sind. Das bedeutet, dass ein Mangel der Belehrung \u00fcber R\u00fccksendekosten nicht automatisch das Anlaufen der Widerrufsfrist hemmt; vielmehr hat der Gesetzgeber hierdurch ausdr\u00fccklich spezifische Folgen normiert, die Vorrang vor einer pauschalen Auslegung haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich f\u00fchrte der BGH aus, dass die Belehrung den abstrakten Hinweis auf das Bestehen eines Widerrufsrechts und auf die f\u00fcr dessen Aus\u00fcbung grunds\u00e4tzlich erforderlichen Voraussetzungen geben muss; eine weitergehende Individualbelehrung dar\u00fcber, ob die Voraussetzungen in jedem konkreten Einzelfall erf\u00fcllt sind, obliegt dem Verbraucher selbst. Der Unternehmer muss die gesetzlichen Voraussetzungen nicht im Detail pr\u00fcfen oder individuell best\u00e4tigen; er muss vielmehr klare Informationen bereitstellen, anhand derer der Verbraucher seine Lage beurteilen kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Konsequenzen f\u00fcr die unternehmerische Praxis<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr H\u00e4ndler, insbesondere f\u00fcr Neuwagenh\u00e4ndler, ergeben sich aus der Entscheidung mehrere praxisrelevante Schlussfolgerungen. Zun\u00e4chst zeigt das Urteil, dass die Anforderungen an Widerrufsbelehrungen nicht in einer formalistischen Weise \u00fcberzogen werden d\u00fcrfen. Eine Widerrufsbelehrung, die die Postanschrift und eine g\u00fcltige E-Mail-Adresse enth\u00e4lt und in verst\u00e4ndlicher Form die Modalit\u00e4ten des Widerrufs skizziert, erf\u00fcllt nach Auffassung des BGH die zentralen Zwecke der Belehrung. Das bedeutet f\u00fcr die Praxis: H\u00e4ndler m\u00fcssen sicherstellen, dass die in der Belehrung genannten Kommunikationskan\u00e4le zuverl\u00e4ssig funktionieren und dass die Belehrung so formuliert ist, dass sie der durchschnittliche Verbraucher versteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig bleibt Vorsicht geboten. Die Entscheidung entbindet Unternehmen nicht von einer sorgf\u00e4ltigen Gestaltung ihrer Belehrungen. Die Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung bleibt eine sichere Option, da sie die Anforderungen des Gesetzgebers strukturell erf\u00fcllt. Wer von der Musterformel abweicht, sollte dies bewusst und begr\u00fcndet tun und die Alternativen so gestalten, dass sie die Informationsfunktion mindestens in gleichem Ma\u00df erf\u00fcllen. Weiterhin ist es empfehlenswert, die im Impressum oder auf der Kontaktseite angegebenen Kontaktdaten auf \u00dcbereinstimmung mit der Widerrufsbelehrung zu pr\u00fcfen: Inkonsistenzen k\u00f6nnen zu Streit f\u00fchren, selbst wenn sie nach der Entscheidung des BGH nicht zwingend zur Hemmung der Frist f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Unternehmen sollten ferner dokumentieren, wie und wann Widerrufsbelehrungen an Verbraucher \u00fcbermittelt wurden und welche Version zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt. Diese Nachweise sind in streitigen F\u00e4llen oft entscheidend, weil die Frage, ob und wann eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belehrung erfolgt ist, regelm\u00e4\u00dfig streitig wird. Schlie\u00dflich empfiehlt sich eine regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung der internen Prozesse, damit bei der Gestaltung der Vertragspapiere und der Webseite \u00dcbereinstimmung und Aktualit\u00e4t gew\u00e4hrleistet sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Konsequenzen f\u00fcr Verbraucher<\/h2>\n\n\n\n<p>Verbraucher sollten aus der Entscheidung gleichfalls praktische Erkenntnisse gewinnen: Zum einen zeigt das Urteil, dass der Widerruf auch dann wirksam erkl\u00e4rt werden kann, wenn die Belehrung von der Musterformel abweicht, sofern die wesentlichen Kommunikationsm\u00f6glichkeiten vorhanden sind. Zum anderen bleibt es wichtig, bei Fristwahrung die sichersten und nachweisbaren Kommunikationswege zu w\u00e4hlen. E-Mails mit Lesebest\u00e4tigung, Einlieferungsbelege von postalischen Sendungen oder andere dokumentierbare \u00dcbermittlungsformen sind im Streitfall hilfreich, um Zeitpunkt und Zugang eines Widerrufs nachweisen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Verbraucher Zweifel an der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit einer Belehrung haben, etwa weil wesentliche Angaben fehlen oder widerspr\u00fcchliche Informationen bestehen, sollten sie nicht automatisch auf eine verl\u00e4ngerte Widerrufsfrist setzen. Die Entscheidung des BGH macht deutlich, dass nicht jeder formale Fehler die Frist hemmt. Stattdessen ist es sinnvoll, zeitnah reagierende Kommunikationswege zu nutzen und gegebenenfalls rechtzeitig Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, damit m\u00f6gliche Fristvers\u00e4umnisse vermieden werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Konkrete Handlungsempfehlungen f\u00fcr Unternehmen und Verbraucher<\/h2>\n\n\n\n<p>H\u00e4ndler sollten die Widerrufsbelehrung so ausgestalten, dass sie die Pflichtinformationen klar, verst\u00e4ndlich und leicht auffindbar enth\u00e4lt. Die Angabe der Postanschrift und einer funktionierenden E-Mail-Adresse ist in der Regel ausreichend, um die Informations- und Kontaktfunktion zu erf\u00fcllen. Empfehlenswert bleibt allerdings die Angabe einer Telefonnummer als zus\u00e4tzliches, oft erwartetes Serviceangebot. Die Angabe einer Telefaxnummer ist dagegen nicht mehr erforderlich; sollte sie dennoch genannt werden, muss sie erreichbar und aktuell sein, um unn\u00f6tige Auseinandersetzungen zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Verbraucher gilt: W\u00e4hlen Sie bei einem beabsichtigten Widerruf einen Kommunikationsweg, der nachweisbar ist. Die E-Mail ist heute das g\u00e4ngigste und zumeist ausreichend sichere Mittel; f\u00fcr hochpreisige Gesch\u00e4fte empfiehlt sich zus\u00e4tzlich ein Eingangsnachweis. Pr\u00fcfen Sie die Belehrung auf Vollst\u00e4ndigkeit, aber verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Fristverl\u00e4ngerung bei jedem Fehler. Nur in ganz bestimmten F\u00e4llen f\u00fchrt ein erheblicher Belehrungsmangel zu einer Verl\u00e4ngerung des Widerrufsrechts auf zw\u00f6lf Monate und 14 Tage, wie <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/356.html\" title=\"&sect; 356 BGB: Widerrufsrecht bei au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen\">\u00a7 356 Abs. 3 Satz 2 BGB<\/a> vorsieht; hiervon ist im Regelfall jedoch nicht auszugehen, wenn die zentralen Kontaktm\u00f6glichkeiten vorhanden sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Beispielhafte Umsetzung: Formulierungsansatz f\u00fcr H\u00e4ndler<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein praktischer Ansatz f\u00fcr H\u00e4ndler besteht darin, die Widerrufsbelehrung als klar strukturierte, leserfreundliche Passage in den Vertragsunterlagen aufzunehmen, die die gesetzlich relevanten Informationen in einfachen S\u00e4tzen beschreibt, die Postanschrift und E-Mail-Adresse nennt und konkrete Hinweise zur Erkl\u00e4rung des Widerrufs enth\u00e4lt. Ein Hinweis darauf, dass der Widerruf beispielsweise per E-Mail oder Brief erfolgen kann, gen\u00fcgt. Wer dar\u00fcber hinaus telefonischen Kundenservice anbietet, kann dies erg\u00e4nzend kommunizieren. Wichtig ist, dass die Belehrung leicht auffindbar ist und dass die dort genannten Daten mit jenen auf der Webseite und im Impressum \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Risiken, die weiterhin Aufmerksamkeit erfordern<\/h2>\n\n\n\n<p>Obwohl das Urteil den engeren Formalanforderungen an die Widerrufsbelehrung eine Grenze setzt, bleiben einige Risiken f\u00fcr H\u00e4ndler bestehen. Fehlerhafte oder irref\u00fchrende Angaben zu R\u00fccksendekosten k\u00f6nnen zwar die Frist nicht hemmen, f\u00fchren aber zu eigenen Rechtsfolgen, etwa der \u00dcbernahme bestimmter R\u00fccksendekosten durch den Unternehmer, wie <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 5 BGB<\/a> regelt. Ebenfalls problematisch sind missverst\u00e4ndliche Formulierungen, die \u00fcber die pers\u00f6nliche oder sachliche Reichweite des Widerrufsrechts t\u00e4uschen k\u00f6nnen. Solche Irref\u00fchrungstatbest\u00e4nde werden von den Gerichten im Einzelfall gepr\u00fcft und k\u00f6nnen weitreichende Folgen haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit und Schlussfolgerung<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BGH-Beschluss vom 22. Juli 2025 (BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%205\/25\" title=\"VIII ZR 5\/25 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VIII ZR 5\/25<\/a>) pr\u00e4zisiert die Balance zwischen formalen Anforderungen und praktischer Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen. Die wesentliche Lehre lautet: Es kommt auf die Funktionalit\u00e4t der Belehrung an. Postanschrift und E-Mail-Adresse reichen regelm\u00e4\u00dfig aus, damit der Verbraucher seine Rechte effizient aus\u00fcben kann; Telefon- oder Telefaxnummern sind nicht zwingend vorgeschrieben. Gleichzeitig bleiben Unternehmen verpflichtet, klare, verst\u00e4ndliche und korrekte Informationen bereitzustellen. Die Entscheidung mindert nicht die Bedeutung einer sorgf\u00e4ltigen Dokumentation und der Verwendung gepr\u00fcfter Belehrungstexte \u2013 sie gibt aber Spielraum f\u00fcr pragmatische, an der Praxis orientierte L\u00f6sungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie LEGAL SMART Sie unterst\u00fctzt<\/h2>\n\n\n\n<p>LEGAL SMART bietet Unternehmen praxisorientierte Vorlagen f\u00fcr Widerrufsbelehrungen, eine \u00dcberpr\u00fcfung bestehender Vertragsdokumente sowie die Anpassung Ihrer Online-Pr\u00e4senz an die aktuellen rechtlichen Anforderungen. Unsere Dienstleistungen richten sich speziell an kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen sowie Solo-Selbst\u00e4ndige, die rechtssichere und verst\u00e4ndliche Dokumente ben\u00f6tigen, ohne in unn\u00f6tig teure Formalpr\u00fcfungen zu verfallen. Wollen Sie Ihre Widerrufsbelehrung pr\u00fcfen oder Mustertexte rechtssicher anpassen lassen, empfiehlt es sich, jetzt aktiv zu werden: Ein einfacher Abgleich Ihrer Belehrung mit der Rechtsprechung des BGH sch\u00fctzt vor unn\u00f6tigen Streitigkeiten und st\u00e4rkt das Vertrauen Ihrer Kunden. Kontaktieren Sie LEGAL SMART \u00fcber unsere Kontaktseite, um eine individuelle \u00dcberpr\u00fcfung Ihrer Widerrufsbelehrung zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Abschlie\u00dfende Hinweise zur weiteren Entwicklung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Rechtslage im Bereich Widerrufsbelehrungen bleibt dynamisch. Die hier behandelte BGH-Entscheidung setzt Ma\u00dfst\u00e4be, doch im Einzelfall k\u00f6nnen andere Gerichte zu abweichenden Bewertungen gelangen, insbesondere wenn unterschiedliche Tatsachenlagen vorliegen. H\u00e4ndler sollten daher die aktuelle Rechtsprechung beobachten und ihre Dokumente regelm\u00e4\u00dfig anpassen. Verbraucher sollten im Gegenzug ihre Rechte aktiv wahrnehmen und bei Unsicherheiten dokumentierte Kommunikationswege w\u00e4hlen. LEGAL SMART begleitet Sie bei beiden Aufgaben: Wir helfen Ihnen, Belehrungen aussagekr\u00e4ftig, rechtskonform und praxisnah zu gestalten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schlussfolgerung (Kurzfassung)<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BGH best\u00e4tigt: Postanschrift und E-Mail-Adresse in einer Widerrufsbelehrung reichen regelm\u00e4\u00dfig aus; Telefon- oder Telefaxnummern sind nicht zwingend. Fehlerhafte Angabe einer Telefaxnummer oder deren fehlende Erreichbarkeit hemmt die Widerrufsfrist nicht, wenn alternative, funktionale Kommunikationswege genannt sind. F\u00fcr die Praxis bedeutet dies: Sorgfalt bei der Gestaltung, Dokumentation und Aktualisierung von Widerrufsbelehrungen \u2013 aber keine \u00dcberforderung durch rein formalistische Anforderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 22. Juli 2025 (BGH, VIII ZR 5\/25) erneut klargestellt, welche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Fernabsatzvertr\u00e4gen mit Verbrauchern zu stellen sind. Die Entscheidung ist vor allem f\u00fcr H\u00e4ndler von Neuwagen bedeutsam: Sie beantwortet, ob Telefonnummer oder Telefaxnummer zwingend in einer vom Muster abweichenden Widerrufsbelehrung genannt werden m\u00fcssen und welche [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[35],"tags":[9076,9078,9079,9074,8071,1517,9077,9080,9075,3968],"class_list":["post-11974","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-vertragsrecht","tag-bgb-355","tag-bgb-356","tag-bgb-357","tag-bgh-viii-zr-5-25","tag-egbgb","tag-fernabsatz","tag-neuwagenkauf","tag-olg-stuttgart-6-u-57-24","tag-viii-zr-143-24","tag-widerrufsbelehrung"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.8 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 22. Juli 2025 (BGH, VIII ZR 5\/25) erneut klargestellt, welche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Fernabsatzvertr\u00e4gen mit Verbrauchern zu stellen sind. Die Entscheidung ist vor allem f\u00fcr H\u00e4ndler von Neuwagen bedeutsam: Sie beantwortet, ob Telefonnummer oder Telefaxnummer zwingend in einer vom Muster abweichenden Widerrufsbelehrung genannt werden m\u00fcssen und welche [&hellip;]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"article:author\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2025-07-31T19:20:00+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-09-03T19:23:37+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Guido Kluck, LL.M.\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:creator\" content=\"@https:\/\/twitter.com\/kluck\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Guido Kluck, LL.M.\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"12\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/\",\"name\":\"Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website\"},\"datePublished\":\"2025-07-31T19:20:00+00:00\",\"dateModified\":\"2025-09-03T19:23:37+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/\",\"name\":\"LEGAL SMART Online Blog\",\"description\":\"Die innovative Kanzlei\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000\",\"name\":\"Guido Kluck, LL.M.\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg\",\"caption\":\"Guido Kluck, LL.M.\"},\"description\":\"Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner f\u00fcr das Recht der neuen Medien sowie f\u00fcr die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).\",\"sameAs\":[\"https:\/\/legalsmart.de\/team_kluck.php\",\"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck\",\"https:\/\/x.com\/https:\/\/twitter.com\/kluck\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog","og_description":"Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 22. Juli 2025 (BGH, VIII ZR 5\/25) erneut klargestellt, welche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Fernabsatzvertr\u00e4gen mit Verbrauchern zu stellen sind. Die Entscheidung ist vor allem f\u00fcr H\u00e4ndler von Neuwagen bedeutsam: Sie beantwortet, ob Telefonnummer oder Telefaxnummer zwingend in einer vom Muster abweichenden Widerrufsbelehrung genannt werden m\u00fcssen und welche [&hellip;]","og_url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/","og_site_name":"LEGAL SMART Online Blog","article_author":"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck","article_published_time":"2025-07-31T19:20:00+00:00","article_modified_time":"2025-09-03T19:23:37+00:00","author":"Guido Kluck, LL.M.","twitter_card":"summary_large_image","twitter_creator":"@https:\/\/twitter.com\/kluck","twitter_misc":{"Verfasst von":"Guido Kluck, LL.M.","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"12\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/","name":"Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website"},"datePublished":"2025-07-31T19:20:00+00:00","dateModified":"2025-09-03T19:23:37+00:00","author":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/widerrufsbelehrung-neuwagen-fernabsatz-bgh-viii-zr-5-25\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Wann eine Widerrufsbelehrung gen\u00fcgt: Was Neuwagenh\u00e4ndler und Verbraucher aus BGH, Beschluss v. 22.7.2025 (VIII ZR 5\/25) lernen m\u00fcssen"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/","name":"LEGAL SMART Online Blog","description":"Die innovative Kanzlei","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000","name":"Guido Kluck, LL.M.","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/image\/","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg","caption":"Guido Kluck, LL.M."},"description":"Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner f\u00fcr das Recht der neuen Medien sowie f\u00fcr die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).","sameAs":["https:\/\/legalsmart.de\/team_kluck.php","https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck","https:\/\/x.com\/https:\/\/twitter.com\/kluck"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11974","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11974"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11974\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11975,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11974\/revisions\/11975"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11974"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=11974"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=11974"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}