{"id":11997,"date":"2025-09-18T10:00:00","date_gmt":"2025-09-18T08:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=11997"},"modified":"2025-09-06T20:03:58","modified_gmt":"2025-09-06T18:03:58","slug":"wenn-der-gelbe-schein-bis-zum-letzten-tag-passt-wann-passgenaue-krankschreibungen-angreifbar-sind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wenn-der-gelbe-schein-bis-zum-letzten-tag-passt-wann-passgenaue-krankschreibungen-angreifbar-sind\/","title":{"rendered":"Wenn der \u201egelbe Schein\u201c bis zum letzten Tag passt: Wann passgenaue Krankschreibungen angreifbar sind"},"content":{"rendered":"\n<p>Viele Arbeitsverh\u00e4ltnisse enden nicht ohne Reibung. Wenn im Anschluss an eine K\u00fcndigung eine oder mehrere Krankschreibungen genau die Dauer der K\u00fcndigungsfrist abdecken, weckt das bei Arbeitgebern schnell Misstrauen \u2013 mit guten Gr\u00fcnden. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, unter welchen Voraussetzungen der sonst hohe Beweiswert der \u00e4rztlichen Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (AU, \u201egelber Schein&#8220;) ersch\u00fcttert werden kann und welche praktischen Folgen dies f\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat (BAG, Urt. v. 13.12.2023, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20137\/23\" title=\"BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137\/23: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert...\">5 AZR 137\/23<\/a>). Lesen Sie, worum es konkret ging, wie das Gericht entschieden hat, welche Begr\u00fcndung dahintersteht und wie Sie als Arbeitgeber oder Besch\u00e4ftigter jetzt handeln sollten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Inhalts\u00fcbersicht<\/h2>\n\n\n\n<nav class=\"table-of-contents\">\n<p><strong>Inhalts\u00fcbersicht<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"#problemstellung\">Problemstellung: Warum ist die Frage relevant?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#sachverhalt\">Sachverhalt des BAG\u2011Urteils (Az.: 5 AZR 137\/23)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtliche-einordnung\">Rechtliche Grundlagen: EFZG, Beweislast und Beweiswert der AU<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#entscheidung\">Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und Begr\u00fcndung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#praktische-folgen\">Praktische Konsequenzen f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#beweismittel-tipps\">Konkrete Beweismittel und Verhaltens\u2011Tipps in Streitf\u00e4llen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#prozessuale-fragen\">Prozessuale Aspekte: Wie l\u00e4uft ein Zahlungsprozess?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#praxisbeispiele\">Praxisbeispiele und typische Fallkonstellationen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#praxis-empfehlungen\">Handlungsempfehlungen f\u00fcr Unternehmen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#schlussfolgerung\">Schlussfolgerung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#cta\">Wie LEGAL SMART unterst\u00fctzen kann<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/nav>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"problemstellung\">Problemstellung: Warum ist die Frage relevant?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die AU ist das gesetzlich vorgesehene und in der Praxis wichtigste Beweismittel daf\u00fcr, dass ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunf\u00e4hig ist. In der Regel verschafft die Vorlage eines ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellten Attests dem Arbeitnehmer einen quasi \u201aFreifahrtschein\u2018 f\u00fcr die Dauer der attestierten Arbeitsunf\u00e4higkeit: Arbeitgeber zahlen Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen, die Krankenversicherung zahlt danach Krankengeld. Die grunds\u00e4tzliche Bedeutung der AU als Beweis ist unbestritten. Allerdings tauchen in der Praxis immer wieder Fallgestaltungen auf, die misstrauisch machen: Arbeitnehmer, die unmittelbar nach einer K\u00fcndigung, w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist oder genau bis zum letzten Arbeitstag krankgeschrieben sind, geben Anlass zu Zweifeln. Das BAG hat nun pr\u00e4zisiert, wann solche passgenauen Krankschreibungen den hohen Beweiswert ersch\u00fcttern k\u00f6nnen und welche Folgen dieser Beweiswertersch\u00fctterung folgen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"sachverhalt\">Sachverhalt des BAG\u2011Urteils (Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20137\/23\" title=\"BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137\/23: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert...\">5 AZR 137\/23<\/a>)<\/h2>\n\n\n\n<p>Der zugrundeliegende Fall betraf einen Zeitarbeitnehmer, der seit M\u00e4rz 2021 besch\u00e4ftigt war. Am 2. Mai 2022 legte er eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vor, die ihn wegen einer Infektion der oberen Atemwege bis zum 6. Mai 2022 arbeitsunf\u00e4hig schrieb. Am Tag der Vorlage des ersten Attests \u2013 beziehungsweise einen Tag danach \u2013 k\u00fcndigte der Arbeitgeber das Arbeitsverh\u00e4ltnis ordentlich zum 31. Mai 2022. Nach Zugang der K\u00fcndigung reichte der Arbeitnehmer zwei Folgeatteste ein: zun\u00e4chst eine Bescheinigung bis zum 20. Mai 2022, dann eine weitere bis zum 31. Mai 2022. Am 1. Juni 2022 nahm der Kl\u00e4ger eine neue Besch\u00e4ftigung auf und war damit unmittelbar nach Ablauf der K\u00fcndigungsfrist wieder arbeitsf\u00e4hig. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung f\u00fcr den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai 2022 mit der Begr\u00fcndung, der Beweiswert der (Folge\u2011)AUs sei ersch\u00fcttert, weil sie passgenau die K\u00fcndigungsfrist abdeckten. In den Vorinstanzen war der Arbeitnehmer zun\u00e4chst erfolgreich; das BAG hob jedoch die Entscheidung f\u00fcr den Zeitraum vom 7. bis 31. Mai 2022 auf und verwies die Sache zur\u00fcck an das Landesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 13.12.2023, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20137\/23\" title=\"BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137\/23: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert...\">5 AZR 137\/23<\/a>). Das Ergebnis: F\u00fcr die Anfangsbescheinigung (2.\u20136. Mai 2022) blieb der Beweiswert unersch\u00fcttert, f\u00fcr die danach eingereichten Atteste sah das BAG den Beweiswert als ersch\u00fcttert an.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"rechtliche-einordnung\">Rechtliche Grundlagen: EFZG, Beweislast und Beweiswert der AU<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EntgFG\/3.html\" title=\"&sect; 3 EntgFG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall\">\u00a7 3<\/a> des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Danach hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber f\u00fcr die Dauer der Krankheit bis zu sechs Wochen, wenn die Arbeitsunf\u00e4higkeit infolge Krankheit besteht und nicht dessen Verschulden zuzuschreiben ist. Die Darlegungs- und Beweislast liegt grunds\u00e4tzlich beim Arbeitnehmer: Er muss die Voraussetzungen des Anspruchs darlegen und bei Streit beweisen. Praktisch erfolgt der Nachweis in der Regel durch die Vorlage einer \u00e4rztlichen AU (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EntgFG\/5.html\" title=\"&sect; 5 EntgFG: Anzeige- und Nachweispflichten\">\u00a7 5 EFZG<\/a>). Die AU ist als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel formell besonders bedeutsam und wird von der Rechtsprechung regelm\u00e4\u00dfig mit einem hohen Beweiswert versehen. Demgegen\u00fcber begr\u00fcndet die AU jedoch keine gesetzliche Vermutung in dem Sinne, dass lediglich der Beweis des Gegenteils m\u00f6glich w\u00e4re (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/292.html\" title=\"&sect; 292 ZPO: Gesetzliche Vermutungen\">\u00a7 292 ZPO<\/a>). Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der AU dadurch ersch\u00fcttern, dass er tats\u00e4chliche Umst\u00e4nde vortr\u00e4gt und gegebenenfalls beweist, die ernsthafte Zweifel an der tats\u00e4chlichen Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers aufwerfen. Gelingt dem Arbeitgeber diese Ersch\u00fctterung, f\u00e4llt die volle Darlegungs- und Beweislast zur\u00fcck auf den Arbeitnehmer: Er muss dann substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen, welche konkreten gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen bestanden und wie diese zur Arbeitsunf\u00e4higkeit f\u00fchrten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"entscheidung\">Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und Begr\u00fcndung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BAG hat seine Entscheidung begr\u00fcndet, indem es die Funktion des Beweiswerts der AU erl\u00e4uterte und die Anforderungen an eine Ersch\u00fctterung konkretisierte. Zun\u00e4chst hob das Gericht hervor, dass die ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellte AU aufgrund der gesetzlichen Regelung einen hohen Beweiswert genie\u00dft. Gleichzeitig stellte es klar, dass dieser Beweiswert nicht \u201eabsolut&#8220; ist: Der Arbeitgeber kann ihn dadurch in Frage stellen, dass er Tatsachen vortr\u00e4gt, die nach einer Gesamtw\u00fcrdigung ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Attests begr\u00fcnden. Das BAG machte dabei deutlich, dass es f\u00fcr diese W\u00fcrdigung grunds\u00e4tzlich unerheblich ist, ob die K\u00fcndigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgegangen ist. Entscheidend ist vielmehr die einzelfallbezogene Betrachtung aller Umst\u00e4nde, insbesondere eine zeitliche Koinzidenz zwischen Zugang der K\u00fcndigung und der Dauer der bescheinigten Arbeitsunf\u00e4higkeit sowie das anschlie\u00dfende Verhalten des Arbeitnehmers (z. B. unmittelbare Aufnahme einer neuen Besch\u00e4ftigung).<\/p>\n\n\n\n<p>Im vorliegenden Fall kam das BAG zu folgendem Ergebnis: F\u00fcr die erste AU vom 2. bis 6. Mai 2022 sei der Beweiswert nicht ersch\u00fcttert, weil die Bescheinigung vor Bekanntwerden der K\u00fcndigungsabsicht ausgestellt wurde und der Arbeitnehmer keine Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses gehabt habe. Die sp\u00e4teren Bescheinigungen (verl\u00e4ngernd bis 20. Mai und bis 31. Mai 2022) seien dagegen in ihrer Beweiskraft ersch\u00fcttert, weil sie in zeitlichem Zusammenhang mit der K\u00fcndigungsfrist und passgenau bis zum Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses datiert gewesen seien; zudem habe der Arbeitnehmer unmittelbar nach Ablauf der K\u00fcndigungsfrist eine neue T\u00e4tigkeit aufgenommen. Nach Ansicht des BAG gen\u00fcgten diese Umst\u00e4nde, um ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunf\u00e4higkeit zu begr\u00fcnden. Damit sei die Sache f\u00fcr den Zeitraum vom 7. bis 31. Mai 2022 an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcckzuverweisen; dort m\u00fcsse der Arbeitnehmer jetzt die tats\u00e4chliche Arbeitsunf\u00e4higkeit substantiiert darlegen und \u2013 falls notwendig \u2013 beweisen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"praktische-folgen\">Praktische Konsequenzen f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung hat unmittelbare praktische Auswirkungen. Arbeitgeber erhalten durch die Rechtsprechung eine st\u00e4rkere Orientierungsgrundlage, unter welchen Voraussetzungen die AU \u00fcberpr\u00fcfbar ist und die Lohnzahlung in Frage gestellt werden kann. Gleichzeitig ist klar, dass die Entscheidung den Arbeitnehmer nicht schutzlos stellt: Liegen konkrete Befunde vor, kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsunf\u00e4higkeit weiterhin nachweisen, zum Beispiel durch \u00e4rztliche Befundberichte oder Zeugnis des behandelnden Arztes nach Entbindung von der Schweigepflicht. F\u00fcr die Praxis lassen sich folgende Kernfolgen festhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Erstens: Passgenaue Krankschreibungen, die exakt die K\u00fcndigungsfrist abdecken, sind ein entscheidendes Indiz f\u00fcr eine m\u00f6gliche Ersch\u00fctterung des Beweiswerts. Arbeitgeber sollten derartige Konstellationen sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen und die Gesamtsituation bewerten, statt reflexartig Zahlungen einzustellen. Zweitens: Kommt es zum Streit, tr\u00e4gt der Arbeitnehmer nach einer erfolgreichen Ersch\u00fctterung die volle Darlegungs- und Beweislast. Er muss in der Lage sein, die Erkrankung detailliert zu beschreiben und medizinische Nachweise zu erbringen. Drittens: F\u00fcr Arbeitgeber ist wichtig, dass sie im Prozess vortragen m\u00fcssen, welche tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde die Zweifel begr\u00fcnden; sie d\u00fcrfen dabei wegen ihrer eingeschr\u00e4nkten Kenntnism\u00f6glichkeiten nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig belastet werden. Viertens: Die Entscheidung macht deutlich, dass es f\u00fcr die Beurteilung nicht darauf ankommt, ob es sich um eine Eigenk\u00fcndigung oder eine arbeitgeberseitige K\u00fcndigung handelt. Die Fallkonstellation ist unabh\u00e4ngig von der Frage, wer die K\u00fcndigung ausgesprochen hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"beweismittel-tipps\">Konkrete Beweismittel und Verhaltens\u2011Tipps in Streitf\u00e4llen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Arbeitgeber die Arbeitsunf\u00e4higkeit anzweifeln, sollten sie sorgf\u00e4ltig dokumentieren, welche Indizien Anlass zu Zweifeln geben. Relevante Anhaltspunkte k\u00f6nnen sein: die zeitliche Koinzidenz zwischen K\u00fcndigung und Krankmeldung, die passgenaue Dauer der AU bis zum Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, das sofortige Antreten einer neuen Besch\u00e4ftigung, auff\u00e4llige Widerspr\u00fcche in den vorgelegten Attesten oder Informationen aus dem betrieblichen Umfeld. Arbeitgeber sollten jedoch vermeiden, konkludente Anschuldigungen ohne Substanz zu erheben; im Streitfall ist der tatbestandsspezifische Vortrag erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer gilt: Reagieren Sie nicht \u00fcberst\u00fcrzt mit detaillierten Offenbarungen gegen\u00fcber dem Arbeitgeber. Eine AU ist vertraulich; Art und Diagnose m\u00fcssen in der Regel nicht gegen\u00fcber dem Arbeitgeber offengelegt werden. Reagieren Sie jedoch z\u00fcgig, wenn der Arbeitgeber die Zahlung verweigert und ein Prozess angedroht wird. In solchen F\u00e4llen hilft es, fr\u00fchzeitig \u00e4rztliche Befundberichte zu sichern, behandelnde \u00c4rzte zum Zeugnis einzuladen (nach vorheriger Freigabe der Schweigepflicht) und \u2013 wenn vorhanden \u2013 weitere medizinische Unterlagen wie Krankengeschichte, Laborbefunde oder station\u00e4re Berichte bereitzustellen. Ein sorgf\u00e4ltig dokumentierter Behandlungsverlauf ist der zentrale Schl\u00fcssel, um eine Darlegungs- und Beweislast erfolgreich zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"prozessuale-fragen\">Prozessuale Aspekte: Wie l\u00e4uft ein Zahlungsprozess ab?<\/h2>\n\n\n\n<p>Stellt ein Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Zahlung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EntgFG\/3.html\" title=\"&sect; 3 EntgFG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall\">\u00a7 3 EFZG<\/a>) beantragt er damit h\u00e4ufig, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung f\u00fcr den streitigen Zeitraum leisten soll. In solchen F\u00e4llen wird das Gericht pr\u00fcfen, ob der Arbeitnehmer seine Arbeitsunf\u00e4higkeit ausreichend bewiesen hat. Liegt eine AU vor, hat dies erhebliche Bedeutung; liegt der Arbeitgeber jedoch zureichender Vortrag vor, der den Beweiswert ersch\u00fcttert, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer zus\u00e4tzliche Nachweise vorbringen kann. Typische prozessuale Schritte sind: Klageerhebung, Schriftsatzwechsel, Beibringung medizinischer Unterlagen, ggf. Anordnung einer m\u00fcndlichen Verhandlung und Beweisaufnahme (z. B. Vernehmung des behandelnden Arztes, Anh\u00f6rung des Arbeitnehmers). Das Gericht wird die Gesamtumst\u00e4nde w\u00fcrdigen und offene Tatsachenfragen entscheiden; fehlt es an Feststellungen, kann das Gericht \u2013 wie im vorliegenden Fall \u2013 an die Vorinstanz zur\u00fcckverweisen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"praxisbeispiele\">Praxisbeispiele und typische Fallkonstellationen<\/h2>\n\n\n\n<p>Fall 1: Arbeitnehmer k\u00fcndigt selbst und legt sofort eine AU vor, die bis zum Ende der K\u00fcndigungsfrist reicht. Diese Konstellation entspricht dem klassischen \u201epassgenauen&#8220; Szenario. Das BAG hatte in fr\u00fcheren Entscheidungen bereits deutlich gemacht, dass solche F\u00e4lle Anlass f\u00fcr ernsthafte Zweifel sein k\u00f6nnen (vgl. BAG, Urt. v. 8.9.2021, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20149\/21\" title=\"BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149\/21: Arbeitsunf&auml;higkeitsbescheinigung - Beweiswert\">5 AZR 149\/21<\/a>). Arbeitnehmer sollten daher in solchen F\u00e4llen fr\u00fchzeitig daf\u00fcr sorgen, dass medizinische Belege vorhanden sind, die die Diagnose und den Verlauf st\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Fall 2: Arbeitgeber k\u00fcndigt; Arbeitnehmer war bereits zuvor krank, legt vor K\u00fcndigung eine AU vor und reicht anschlie\u00dfend mehrere Folgeatteste ein, die bis zum Ende der K\u00fcndigungsfrist reichen. Auch diese Konstellation wurde im BAG\u2011Urteil vom 13.12.2023 (Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20137\/23\" title=\"BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137\/23: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert...\">5 AZR 137\/23<\/a>) behandelt: Die erste AU (vor Zugang der K\u00fcndigung) beh\u00e4lt ihren Beweiswert, die im Anschluss eingereichten Folgeatteste k\u00f6nnen jedoch \u2013 insbesondere bei gleichzeitiger Aufnahme einer neuen T\u00e4tigkeit nach Ablauf der K\u00fcndigungsfrist \u2013 als verd\u00e4chtig gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Fall 3: AU\u2011Ausstellung per Videosprechstunde oder telefonisch. Die Arbeitsunf\u00e4higkeits\u2011Richtlinie l\u00e4sst bestimmte Formen der Feststellung zu (z. B. Videosprechstunde); die Dauer der Bescheinigung ist hierbei eingeschr\u00e4nkt. Verletzungen dieser Vorgaben oder eine Ferndiagnose k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Rechtfertigungsgr\u00fcnde sein, den Beweiswert anzuzweifeln. Hier bedarf es einer differenzierten Betrachtung, und die Gerichte haben bereits solche Aspekte in ihre W\u00fcrdigung einbezogen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"praxis-empfehlungen\">Handlungsempfehlungen f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n\n\n\n<p>Unternehmen sollten die gesetzliche Lage kennen und zugleich sachgerecht handeln, wenn Zweifel an der Arbeitsunf\u00e4higkeit bestehen. Empfohlenes Vorgehen:<\/p>\n\n\n\n<p>Erst pr\u00fcfen, dann handeln: Automatisches Einstellen der Lohnzahlung bei jeder Krankschreibung in der K\u00fcndigungsfrist ist riskant. Sorgf\u00e4ltige Einzelfallpr\u00fcfung ist erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Dokumentieren: Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Indizien, um im Streitfall substantiierten Vortrag leisten zu k\u00f6nnen. Eine l\u00fcckenlose Dokumentation sch\u00fctzt vor Vorw\u00fcrfen willk\u00fcrlichen Handelns.<\/p>\n\n\n\n<p>Keine voreiligen Vorw\u00fcrfe kommunizieren: Halten Sie die Kommunikation professionell. Verlangen Sie keine inad\u00e4quaten Offenbarungen der Erkrankung vom Arbeitnehmer; kl\u00e4ren Sie jedoch die rechtlich zul\u00e4ssigen Schritte (z. B. Aufforderung zu einer gerichtlichen Entscheidung). Wenn n\u00f6tig, pr\u00fcfen Sie medizinische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder ein Sachverst\u00e4ndigengutachten im Prozess.<\/p>\n\n\n\n<p>Vermeidungsstrategien: In manchen Situationen kann eine einvernehmliche L\u00f6sung, z. B. Freistellung, Abwicklungsvereinbarung oder Abfindung, wirtschaftlich sinnvoller sein als ein langwieriger Rechtsstreit. Jede L\u00f6sung sollte sorgf\u00e4ltig abgewogen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"schlussfolgerung\">Schlussfolgerung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BAG\u2011Urteil vom 13.12.2023 (Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20137\/23\" title=\"BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137\/23: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert...\">5 AZR 137\/23<\/a>) pr\u00e4zisiert die Grenze zwischen dem hohen Beweiswert der \u00e4rztlichen Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung und den berechtigten Pr\u00fcfungen durch Arbeitgeber. Insbesondere hat das Gericht deutlich gemacht, dass eine zeitliche Koinzidenz zwischen K\u00fcndigung und Krankschreibung sowie eine passgenaue Dauer der AU bis zum Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ernsthafte Zweifel begr\u00fcnden k\u00f6nnen. Die Folge ist eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast: Der Arbeitnehmer muss substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er tats\u00e4chlich arbeitsunf\u00e4hig war. Diese Rechtsprechung ist kein Freibrief f\u00fcr Arbeitgeber, sondern vielmehr ein Aufruf zu sorgf\u00e4ltigem, einzelfallbezogenem Vorgehen. Arbeitnehmer sollten im Gegenzug auf eine l\u00fcckenlose medizinische Dokumentation achten, um in Streitf\u00e4llen Beweise vorlegen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"cta\">Wie LEGAL SMART Sie unterst\u00fctzen kann<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Sie als Arbeitgeber oder Besch\u00e4ftigter mit einer strittigen Krankschreibung in Verbindung mit einer K\u00fcndigung konfrontiert sind, sollten Sie die Situation nicht unvorbereitet lassen. LEGAL SMART bietet eine praxisnahe, l\u00f6sungsorientierte Beratung speziell f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen, Solo\u2011Selbst\u00e4ndige und betroffene Arbeitnehmer an. 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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, unter welchen Voraussetzungen der sonst hohe Beweiswert der \u00e4rztlichen Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (AU, \u201egelber Schein&#8220;) ersch\u00fcttert werden [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5],"tags":[9108,634,4211,9137,5664,9139,9138],"class_list":["post-11997","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitsrecht","tag-arbeitnehmerrechte","tag-arbeitsunfahigkeit","tag-erkrankung","tag-gelber-schein","tag-krankschreibung","tag-passgenauigkeit","tag-rechtliche-pruefung"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.8 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Wenn der \u201egelbe Schein\u201c bis zum letzten Tag passt: Wann passgenaue Krankschreibungen angreifbar sind | LEGAL SMART Online Blog<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wenn-der-gelbe-schein-bis-zum-letzten-tag-passt-wann-passgenaue-krankschreibungen-angreifbar-sind\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Wenn der \u201egelbe Schein\u201c bis zum letzten Tag passt: Wann passgenaue Krankschreibungen angreifbar sind | LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Viele Arbeitsverh\u00e4ltnisse enden nicht ohne Reibung. 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