{"id":12003,"date":"2025-09-25T11:13:00","date_gmt":"2025-09-25T09:13:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=12003"},"modified":"2025-09-06T20:15:34","modified_gmt":"2025-09-06T18:15:34","slug":"versetzung-wann-firmen-mitarbeiter-versetzen-duerfen-und-wann-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/versetzung-wann-firmen-mitarbeiter-versetzen-duerfen-und-wann-nicht\/","title":{"rendered":"Wann Unternehmen Mitarbeiter versetzen d\u00fcrfen \u2013 und wann nicht"},"content":{"rendered":"\n<p>Versetzung klingt auf den ersten Blick simpel: ein anderer Schreibtisch, ein neuer Standort, vielleicht eine andere Abteilung. In der Praxis ist das Thema komplexer und konflikttr\u00e4chtiger, als viele Arbeitgeber und Besch\u00e4ftigte vermuten. Bereits die \u00c4nderung von Art oder Umfang der T\u00e4tigkeit kann eine Versetzung darstellen. Betriebsratspflichten, Grenzen des Weisungsrechts und die Besonderheiten bei Schwerbehinderten oder leitenden Angestellten spielen eine gro\u00dfe Rolle. Dieser Artikel erkl\u00e4rt, worauf Unternehmen achten m\u00fcssen und welche Rechte Arbeitnehmer haben. Anhand relevanter Gerichtsentscheidungen und praktischer Hinweise zeigen wir, wie Versetzungsentscheidungen rechtssicher gestaltet und Konflikte reduziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Inhaltsangabe<\/h2>\n\n\n\n<nav aria-label=\"Inhaltsverzeichnis\">\n<ul>\n<li><a href=\"#was-ist-eine-versetzung\">Was versteht man unter einer Versetzung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtliche-grundlagen\">Rechtliche Grundlagen: Weisungsrecht und Mitbestimmung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#betriebsrat-und-zustimmung\">Betriebsrat: Wann seine Zustimmung erforderlich ist (\u00a7 99 BetrVG)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#wichtige-rechtsprechung\">Wichtige Rechtsprechung und was sie f\u00fcr die Praxis bedeutet<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#versetzung-und-weisaungsrecht\">Grenzen des Weisungsrechts: Degradierung, Ort, Ausland<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#versetzung-von-schwerbehinderten-und-betriebsratsmitgliedern\">Spezialf\u00e4lle: Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#wenn-der-betriebsrat-nein-sagt-und-die-vorgehensweise\">Wenn der Betriebsrat nein sagt \u2013 Verfahrenswege und Risiken<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#tipps-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer\">Praktische Tipps f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#schlussfolgerung\">Schlussfolgerung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#cta\">Handeln Sie jetzt: Wie LEGAL SMART Sie unterst\u00fctzen kann<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/nav>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"was-ist-eine-versetzung\">Was ist eine Versetzung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Viele verbinden mit dem Begriff \u201eVersetzung\u201c ausschlie\u00dflich den Wechsel des Arbeitsortes. Tats\u00e4chlich beginnt eine Versetzung oft fr\u00fcher: Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter andere Aufgaben zuweist, die qualitativ oder quantitativ erheblich von bisherigen T\u00e4tigkeiten abweichen, kann bereits das eine Versetzung sein. Das Betriebsverfassungsrecht definiert den Begriff pr\u00e4zise. Eine Versetzung liegt nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/95.html\" title=\"&sect; 95 BetrVG: Auswahlrichtlinien\">\u00a7 95 Abs. 3 BetrVG<\/a> vor, wenn einem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird, der voraussichtlich l\u00e4nger als einen Monat dauert oder mit einer erheblichen \u00c4nderung der Umst\u00e4nde verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Damit erfasst die gesetzliche Definition nicht nur Ortswechsel, sondern auch inhaltliche \u00c4nderungen und organisatorische Zuordnungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtlich sind zwei Ebenen zu unterscheiden: Zum einen das individuelle Weisungsrecht des Arbeitgebers, das sich aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GewO\/106.html\" title=\"&sect; 106 GewO: Weisungsrecht des Arbeitgebers\">\u00a7 106<\/a> der Gewerbeordnung (GewO) ergibt. Zum anderen die betriebsverfassungsrechtliche Dimension, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betrifft. Nur wenn beide H\u00fcrden genommen werden, ist eine Versetzung in der Regel rechtssicher.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"rechtliche-grundlagen\">Rechtliche Grundlagen: Weisungsrecht und Mitbestimmung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GewO\/106.html\" title=\"&sect; 106 GewO: Weisungsrecht des Arbeitgebers\">\u00a7 106 GewO<\/a> geregelt: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen n\u00e4her bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht bereits vertraglich, durch Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Der Begriff des &#8222;billigen Ermessens&#8220; stellt dabei sicher, dass eine allein unternehmensseitige Entscheidung zu einer Versetzung nicht willk\u00fcrlich erfolgen darf. Vielmehr ist ein fairer Interessenausgleich zwischen den betrieblichen Belangen und den pers\u00f6nlichen Interessen des Arbeitnehmers vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Parallel besteht ein betriebsverfassungsrechtliches Mitbestimmungsrecht. Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/95.html\" title=\"&sect; 95 BetrVG: Auswahlrichtlinien\">\u00a7 95 Abs. 3 BetrVG<\/a> erf\u00fcllt sind, ist gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/99.html\" title=\"&sect; 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Einzelma&szlig;nahmen\">\u00a7 99 Abs. 1 BetrVG<\/a> der Betriebsrat vor Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme umfassend zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen. Das BetrVG sieht klare Formalanforderungen und Fristen vor: Nach vollst\u00e4ndiger Unterrichtung hat der Betriebsrat eine Woche Zeit, seine Zustimmung zu erteilen oder schriftlich zu verweigern. H\u00e4lt er die Frist nicht ein oder wurde nicht vollst\u00e4ndig unterrichtet, gilt die Zustimmung als erteilt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"betriebsrat-und-zustimmung\">Betriebsrat: Wann seine Zustimmung erforderlich ist (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/99.html\" title=\"&sect; 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Einzelma&szlig;nahmen\">\u00a7 99 BetrVG<\/a>)<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Betriebsrat darf seine Zustimmung jedoch nicht beliebig verweigern. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/99.html\" title=\"&sect; 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Einzelma&szlig;nahmen\">\u00a7 99 Abs. 2 BetrVG<\/a> nennt abschlie\u00dfend die Gr\u00fcnde, aus denen der Betriebsrat die Zustimmung versagen darf. Dazu geh\u00f6ren insbesondere Verst\u00f6\u00dfe gegen Gesetze, Tarifvertr\u00e4ge oder Betriebsvereinbarungen, Verst\u00f6\u00dfe gegen interne Auswahlkriterien (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/95.html\" title=\"&sect; 95 BetrVG: Auswahlrichtlinien\">\u00a7 95 BetrVG<\/a>), die Besorgnis, dass die Versetzung K\u00fcndigungen oder sonstige Nachteile nach sich zieht, oder wenn die Versetzung zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung des Arbeitnehmers f\u00fchrt. Besonders praxisrelevant ist die Pr\u00fcfung der Zumutbarkeit: Der Betriebsrat hat dabei die Belastungen des einzelnen Mitarbeiters mit den betrieblichen Vorteilen abzuw\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p>Formale Regeln sind bedeutsam: Die Verweigerung der Zustimmung muss innerhalb einer Woche nach vollst\u00e4ndiger Unterrichtung schriftlich mit Gr\u00fcnden erfolgen. Erfolgt das nicht, gilt die Zustimmung als erteilt (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/99.html\" title=\"&sect; 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Einzelma&szlig;nahmen\">\u00a7 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG<\/a>). Deshalb ist eine sorgf\u00e4ltige und vollst\u00e4ndige Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber nicht nur gut gelaunt, sondern in vielen F\u00e4llen erfolgsentscheidend.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"wichtige-rechtsprechung\">Wichtige Rechtsprechung und was sie f\u00fcr die Praxis bedeutet<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Rechtsprechung liefert wichtige Konkretisierungen zur Frage, wann eine versetzungsbedingte \u00c4nderung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zul\u00e4ssig ist und wann nicht. Im Folgenden erl\u00e4utern wir exemplarisch mehrere Gerichtsentscheidungen, die h\u00e4ufig zitierte Anhaltspunkte und die daraus resultierenden praktischen Konsequenzen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"pc-support-fall\">PC\u2011Support: LAG Hamm \u2013 R\u00fcckkehr in den bisherigen T\u00e4tigkeitsbereich (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=13%20Sa%201034\/12\" title=\"LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 Sa 1034\/12: Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung\">13 Sa 1034\/12<\/a>)<\/h3>\n\n\n\n<p>In einem bedeutsamen Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ging es um einen Mitarbeiter aus dem PC\u2011Support. Der Mann hatte zuvor 25 bis 30 Prozent seiner Arbeitszeit in der Hotline gearbeitet. Nach einer erfolgreichen K\u00fcndigungsschutzklage setzte das Unternehmen ihn zwar wieder ein, verzichtete aber darauf, ihn erneut an der Hotline einzusetzen und \u00fcbertrug ihm stattdessen Sonderaufgaben im Benutzerservice. Der Arbeitnehmer war mit der neuen T\u00e4tigkeit nicht einverstanden und klagte.<\/p>\n\n\n\n<p>Das LAG Hamm kam am 26.04.2013 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=13%20Sa%201034\/12\" title=\"LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 Sa 1034\/12: Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung\">13 Sa 1034\/12<\/a>) zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Zuweisung der Sonderaufgaben um eine Versetzung handelte. Entscheidend war, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter mit \u201eganz anderen Aufgaben\u201c betraut hatte; die inhaltliche Ver\u00e4nderung war erheblich genug, um den Tatbestand des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/95.html\" title=\"&sect; 95 BetrVG: Auswahlrichtlinien\">\u00a7 95 Abs. 3 BetrVG<\/a> zu erf\u00fcllen. Weil der Betriebsrat nicht zuvor angeh\u00f6rt und seine Zustimmung nicht eingeholt worden war, war die Versetzung nach Auffassung des Gerichts unwirksam. Das Urteil zeigt klar: Arbeitgeber d\u00fcrfen die R\u00fcckkehr eines Besch\u00e4ftigten nach einer K\u00fcndigung nicht einfach durch Umstrukturierung in andere Aufgaben ersetzen, ohne die betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"schwerbehinderten-vertretung\">Versetzung eines Schwerbehindertenvertreters: LAG Hamm \u2013 strenge Anforderungen (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20TaBV%20103\/13\" title=\"LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 103\/13: Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung\">7 TaBV 103\/13<\/a>)<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm macht deutlich, wie sensibel Versetzungen bei besonderen Schutzfunktionen zu behandeln sind. Ein Arbeitnehmer, der als Vertrauensperson der Schwerbehinderten und gleichzeitig als technischer Angestellter in der IT-Abteilung t\u00e4tig war, sollte in die Zentrale versetzt werden. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung mit der Begr\u00fcndung, die Versetzung w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass der Betroffene sein Amt nicht mehr aus\u00fcben k\u00f6nne. Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/103.html\" title=\"&sect; 103 BetrVG: Au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung und Versetzung in besonderen F&auml;llen\">\u00a7 103 Abs. 3 Satz 1 BetrVG<\/a> ist in solchen F\u00e4llen die Zustimmung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht best\u00e4tigte in seinem Beschluss vom 18.02.2014 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20TaBV%20103\/13\" title=\"LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 103\/13: Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung\">7 TaBV 103\/13<\/a>) die Auffassung der Vorinstanz: Eine Versetzung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung gegen dessen Willen ist nur bei dringenden betrieblichen Gr\u00fcnden zul\u00e4ssig (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/103.html\" title=\"&sect; 103 BetrVG: Au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung und Versetzung in besonderen F&auml;llen\">\u00a7 103 Abs. 3 Satz 2 BetrVG<\/a>). Es d\u00fcrfe keine zumutbare Alternative geben. Im zu entscheidenden Fall sah das LAG Hamm die Argumente des Arbeitgebers nicht als ausreichend schwerwiegend an, weil vernetzte Arbeitspl\u00e4tze und die M\u00f6glichkeit zur Teilnahme an wichtigen Besprechungen Alternativen darstellten. Das Urteil unterstreicht die erh\u00f6hte Schutzpflicht gegen\u00fcber schwerbehinderten Besch\u00e4ftigten und ihren Vertretern.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"promovierter-mediziner\">Versetzung eines promovierten Mediziners: LAG Rheinland\u2011Pfalz (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20Sa%20347\/19\" title=\"LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2020 - 5 Sa 347\/19: Wirksamkeit Versetzung - Personalgestellung - Be...\">5 Sa 347\/19<\/a>)<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht Rheinland\u2011Pfalz befasste sich mit einem promovierten Mediziner, der als Leiter der IT\u2011Abteilung in einem Krankenhaus besch\u00e4ftigt war. Der Arbeitgeber wollte ihn als Leiter der Stabsstelle f\u00fcr medizinische Qualit\u00e4tssicherung einsetzen. Der Arbeitnehmer wehrte sich mit dem Argument, die neue Stelle sei nicht gleichwertig und daher nicht zumutbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht entschied am 19.11.2020 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20Sa%20347\/19\" title=\"LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2020 - 5 Sa 347\/19: Wirksamkeit Versetzung - Personalgestellung - Be...\">5 Sa 347\/19<\/a>), dass die Versetzung rechtm\u00e4\u00dfig sei. Die Begr\u00fcndung beruhte auf einer juristischen Abw\u00e4gung: Zwar habe der Arbeitnehmer Anspruch auf eine gleichwertige T\u00e4tigkeit, doch \u00e4ndere sich die Entgeltgruppe nicht und die fachliche Qualifikation sei vergleichbar. Die neue T\u00e4tigkeit wies nach Tarifvertrag eine besondere Schwierigkeit und Verantwortung auf; das Sozialprestige sei nicht geringer. Diese Entscheidung zeigt, dass Versetzungen innerhalb des fachlichen Verantwortungsrahmens und bei gleichbleibender Eingruppierung m\u00f6glich sind, auch wenn die konkrete T\u00e4tigkeit anders ausf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"chemiker-betriebsleiter\">Degradierung eines Betriebsleiters: Hessisches LAG (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=18%20Sa%20607\/18\" title=\"LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607\/18: Anstellungsvertrag als Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen; ...\">18 Sa 607\/18<\/a>)<\/h3>\n\n\n\n<p>Im umgekehrten Fall strich das Hessische Landesarbeitsgericht eine Versetzung als unwirksam. Ein Chemiker, der als Betriebsleiter eingesetzt war, sollte zum Beauftragten f\u00fcr Unternehmenssicherheit gemacht werden; ihm wurden seine bisherigen Aufgaben entzogen. Die geplante Position sah nur noch drei unterstellte Mitarbeiter und eine weitgehend beratende T\u00e4tigkeit vor. Hier sah das Gericht am 26.06.2019 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=18%20Sa%20607\/18\" title=\"LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607\/18: Anstellungsvertrag als Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen; ...\">18 Sa 607\/18<\/a>) die angebotene Stelle nicht als gleichwertig an. Neben dem fehlenden Betriebsratsvotum fu\u00dfte die Entscheidung darauf, dass hierdurch die Weisungsbefugnisse und operative Handlungsbefugnisse erheblich eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrden. Das Urteil betont die Grenze des Weisungsrechts bei de facto Degradierungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"bagr-weisungsrecht\">Bundesarbeitsgericht: Grenzen des Weisungsrechts (u. a. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20162\/09\" title=\"BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162\/09: Annahmeverzug - Leistungsf&auml;higkeit - leidensgerechter Arbeitspl...\">5 AZR 162\/09<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20336\/21\" title=\"BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336\/21: Weisungsrecht - Versetzung an ausl&auml;ndischen Arbeitsort\">5 AZR 336\/21<\/a>)<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Entscheidungen konkretisiert, wie weit das Weisungsrecht reicht und wann eine Versetzung unzumutbar ist. In einer fr\u00fcheren Entscheidung (u. a. BAG, Urteil vom 19.05.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20162\/09\" title=\"BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162\/09: Annahmeverzug - Leistungsf&auml;higkeit - leidensgerechter Arbeitspl...\">5 AZR 162\/09<\/a>) hat das Berufungsgericht grunds\u00e4tzlich anerkannt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf gleichwertige T\u00e4tigkeiten haben und nicht auf minderwertige Aufgaben verwiesen werden d\u00fcrfen. Das Urteil ist Teil der st\u00e4ndigen Rechtsprechung, die Degradierungen untersagt, selbst wenn die Entgeltgruppe unver\u00e4ndert bliebe.<\/p>\n\n\n\n<p>In j\u00fcngerer Zeit hat das BAG zudem klargestellt, dass auch Auslandsversetzungen unter das Direktionsrecht fallen k\u00f6nnen, wenn der Arbeitsvertrag keinen begrenzten Einsatzort enth\u00e4lt. In der Entscheidung vom 30.11.2022 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20336\/21\" title=\"BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336\/21: Weisungsrecht - Versetzung an ausl&auml;ndischen Arbeitsort\">5 AZR 336\/21<\/a>) best\u00e4tigte das BAG, dass ein deutscher Pilot nach Schlie\u00dfung des Standortes in einen anderen Staat versetzt werden konnte. Das Gericht ber\u00fccksichtigte die Besonderheiten des Berufsbildes (wie Flexibilit\u00e4t des Flugpersonals) und die Tatsache, dass alternative deutsche Standorte nicht angeboten wurden. Diese Entscheidung zeigt, dass das Weisungsrecht sehr weitreichend sein kann, sofern vertraglich nicht anders geregelt und die Ma\u00dfnahme den Grunds\u00e4tzen des billigen Ermessens entspricht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"weitere-entscheidungen-und-verfahren\">Weitere Praxisrelevante Hinweise aus der Rechtsprechung<\/h3>\n\n\n\n<p>Andere Entscheidungen verdeutlichen praktische Fallstricke. Das BAG entschied in einem fr\u00fcheren Urteil (BAG, Urteil vom 22.04.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20AZR%20491\/09\" title=\"BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491\/09: &Auml;nderungsk&uuml;ndigung - Versetzung\">2 AZR 491\/09<\/a>), dass Arbeitnehmer bei Fehlen der Zustimmung des Betriebsrats das Recht haben, die im Ergebnis rechtswidrige Weisung nicht zu befolgen. Allerdings hat die sp\u00e4terer Rechtsprechung gezeigt, dass die Gerichte in vielen F\u00e4llen erwarten, dass der Arbeitnehmer eine streitige Versetzung zun\u00e4chst unter Vorbehalt befolgt und parallel darauf klagt, weil die praktischen Folgen einer Arbeitsverweigerung (Abmahnung, K\u00fcndigung) erheblich sein k\u00f6nnen. Die Rechtsprechung hat sich hier gewandelt; das BAG hat mit Urteil vom 18.10.2017 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20AZR%20330\/16\" title=\"10 AZR 330\/16 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">10 AZR 330\/16<\/a>) betont, dass unbillige Weisungen nicht befolgt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"versetzung-und-weisaungsrecht\">Grenzen des Weisungsrechts: Degradierung, Ortswechsel, Ausland<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Arbeitgeber hat zwar einen weiten Ermessensspielraum. Doch das Weisungsrecht ist nicht grenzenlos. Insbesondere sind folgende Grenzen zu beachten: Erstens darf die Versetzung nicht in eine minderwertige T\u00e4tigkeit m\u00fcnden; das Bundesarbeitsgericht hat dazu eine klare Linie entwickelt: Arbeitnehmer d\u00fcrfen nicht auf weniger verantwortungsvolle Aufgaben verdonnert werden. Zweitens kann vertraglich ein bestimmter Arbeitsort vereinbart sein; dann ist eine Versetzung an einen anderen Ort nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Drittens sind soziale Umst\u00e4nde wie Pflegepflichten, Betreuung von Kindern oder andere famili\u00e4re Belange in die Interessenabw\u00e4gung einzubeziehen. Eine Teilzeitkraft mit wenigen Arbeitsstunden kann andere Zumutbarkeitsma\u00dfst\u00e4be haben als ein Vollzeitbesch\u00e4ftigter.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Frage der Ortsverlagerung ist die Rechtsprechung in Bewegung: W\u00e4hrend \u00e4ltere Entscheidungen Arbeitgeber st\u00e4rker an den urspr\u00fcnglichen Betriebsort banden, sehen neuere Entscheidungen das Direktionsrecht weiter gefasst. Wenn der Arbeitsvertrag keinen festen Ort benennt, kann eine r\u00e4umliche Versetzung unter Umst\u00e4nden deutschlandweit und in Ausnahmen sogar ins Ausland zul\u00e4ssig sein, wie das BAG in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20336\/21\" title=\"BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336\/21: Weisungsrecht - Versetzung an ausl&auml;ndischen Arbeitsort\">5 AZR 336\/21<\/a> best\u00e4tigt hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"versetzung-von-schwerbehinderten-und-betriebsratsmitgliedern\">Spezialf\u00e4lle: Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Schwerbehinderten gilt ein besonderer Schutz. Versetzungen d\u00fcrfen hier nicht dazu f\u00fchren, dass der Arbeitnehmer Nachteile erleidet oder seine Vertretungsfunktionen nicht mehr aus\u00fcben kann. Wie das LAG Hamm (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20TaBV%20103\/13\" title=\"LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 103\/13: Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung\">7 TaBV 103\/13<\/a>) betonte, sind Versetzungen von Schwerbehindertenvertretern nur bei dringenden betrieblichen Gr\u00fcnden zul\u00e4ssig und nur, wenn keine zumutbare Alternative besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Versetzungen von Betriebsratsmitgliedern, die zum Verlust des Amtes oder der W\u00e4hlbarkeit f\u00fchren w\u00fcrden, unterliegen ebenfalls strengen Regeln. In diesen F\u00e4llen ist nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/103.html\" title=\"&sect; 103 BetrVG: Au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung und Versetzung in besonderen F&auml;llen\">\u00a7 103 Abs. 3 BetrVG<\/a> die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich; im Unterschied zu \u00a7 99 kann der Betriebsrat frei und ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigern. Die Weigerung kann nur gerichtlich durch den Arbeitgeber ersetzt werden, was in der Praxis ein langwieriges Verfahren bedeutet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"wenn-der-betriebsrat-nein-sagt-und-die-vorgehensweise\">Wenn der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert \u2013 Verfahrenswege und Risiken<\/h2>\n\n\n\n<p>Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, stehen dem Arbeitgeber gerichtliche Wege offen. Er kann beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen. Das gerichtliche Verfahren kann jedoch lange dauern und den Einsatz der Arbeitskraft verz\u00f6gern. Der Arbeitgeber hat die M\u00f6glichkeit, die Versetzung vorl\u00e4ufig umzusetzen, wenn sie \u00abdringend erforderlich\u00bb ist; er muss den Betriebsrat unverz\u00fcglich informieren. Der Betriebsrat kann dann innerhalb kurzer Fristen bestreiten, dass die Ma\u00dfnahme erforderlich gewesen sei, und den Arbeitgeber zwingen, binnen drei Tagen die gerichtliche Entscheidung zur Erforderlichkeit zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer gilt: Eine unzul\u00e4ssige Versetzung m\u00fcssen sie nicht befolgen. Dennoch ist Zur\u00fcckhaltung geboten: Arbeitsverweigerung kann zu Abmahnung oder K\u00fcndigung f\u00fchren. In der Praxis ist es daher oft ratsam, unter Vorbehalt der Geltendmachung der Rechte zuzustimmen und parallel den Rechtsweg zu beschreiten. So bleibt der Arbeitsplatz idR erhalten, bis das Gericht entschieden hat. Ein Eilverfahren ist nur in Ausnahmef\u00e4llen aussichtsreich \u2013 etwa bei offenkundiger Rechtswidrigkeit, Gef\u00e4hrdung der Gesundheit oder schwerwiegender Sch\u00e4digung des beruflichen Ansehens.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"tipps-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer\">Praktische Handlungsempfehlungen<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber: Beginnen Sie jede geplante Versetzung mit einer gr\u00fcndlichen Pr\u00fcfung des Arbeitsvertrags. Ist ein bestimmter Arbeitsort vereinbart? Enth\u00e4lt der Vertrag eine Versetzungsklausel? Je pr\u00e4ziser die vertragliche Regelung, desto sicherer die rechtliche Grundlage. Beteiligen Sie den Betriebsrat fr\u00fchzeitig und vollst\u00e4ndig. Dokumentieren Sie die betrieblichen Gr\u00fcnde und m\u00f6gliche Alternativen. Wenn Sie eine leitende Position ver\u00e4ndern m\u00f6chten, denken Sie an die Grenzen bei leitenden Angestellten (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/105.html\" title=\"&sect; 105 BetrVG: Leitende Angestellte\">\u00a7 105 BetrVG<\/a> f\u00fcr Informationspflichten) sowie an die Vermeidung von Degradierungswirkungen. Bei Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber Schwerbehinderten pr\u00fcfen Sie, ob die Schwerbehindertenvertretung und gegebenenfalls das Integrationsamt einzubinden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag und achten Sie auf Versetzungsklauseln und konkrete Arbeitsortregeln. Bei einer angek\u00fcndigten Versetzung sollten Sie fr\u00fchzeitig den Betriebsrat einschalten und \u2013 wenn n\u00f6tig \u2013 eine Beratung durch spezialisierte juristische Ansprechpartner in Anspruch nehmen. Reagieren Sie umsichtig: Eine sofortige Arbeitsverweigerung ist selten ratsam. Erw\u00e4gen Sie, unter Vorbehalt zuzustimmen und gleichzeitig gerichtliche Kl\u00e4rung zu suchen. Sammeln Sie Belege zu Belastungen (z. B. famili\u00e4re Betreuungspflichten, gesundheitliche Einschr\u00e4nkungen), die die Zumutbarkeit infrage stellen k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"schlussfolgerung\">Schlussfolgerung<\/h2>\n\n\n\n<p>Versetzungen sind in der Praxis ein arbeitsrechtlich sensibles Feld. Entscheidend ist stets eine sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung zwischen den betrieblichen Erfordernissen und den berechtigten Interessen der Besch\u00e4ftigten. Arbeitgeber haben ein weites, aber nicht grenzenloses Weisungsrecht; sie m\u00fcssen die vertraglichen Regelungen beachten und bei zustimmungspflichtigen Ma\u00dfnahmen den Betriebsrat ordnungsgem\u00e4\u00df beteiligen. Die Gerichte haben in einer Reihe von Entscheidungen (u. a. LAG Hamm, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=13%20Sa%201034\/12\" title=\"LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 Sa 1034\/12: Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung\">13 Sa 1034\/12<\/a>; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20TaBV%20103\/13\" title=\"LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 103\/13: Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung\">7 TaBV 103\/13<\/a>; LAG Rheinland\u2011Pfalz, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20Sa%20347\/19\" title=\"LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2020 - 5 Sa 347\/19: Wirksamkeit Versetzung - Personalgestellung - Be...\">5 Sa 347\/19<\/a>; hessisches LAG, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=18%20Sa%20607\/18\" title=\"LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607\/18: Anstellungsvertrag als Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen; ...\">18 Sa 607\/18<\/a>; BAG, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20336\/21\" title=\"BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336\/21: Weisungsrecht - Versetzung an ausl&auml;ndischen Arbeitsort\">5 AZR 336\/21<\/a>) die Konturen daf\u00fcr gesch\u00e4rft, wann Versetzungen rechtm\u00e4\u00dfig sind und wann nicht. Arbeitgeber sollten deshalb pr\u00e4ventiv agieren: klare Arbeitsvertr\u00e4ge, transparente Kommunikation mit dem Betriebsrat und Nachvollziehbarkeit der betrieblichen Gr\u00fcnde geh\u00f6ren zum Pflichtprogramm. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, den Betriebsrat und im Konfliktfall rechtliche Unterst\u00fctzung einbeziehen und im Zweifelsfall taktisch klug handeln.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"cta\">Handeln Sie jetzt: Wie LEGAL SMART Sie unterst\u00fctzen kann<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Sie als Unternehmer pr\u00fcfen wollen, ob eine geplante Versetzung rechtssicher ist, oder wenn Sie als Besch\u00e4ftigter Ihre Rechte gegen\u00fcber einer drohenden Versetzung st\u00e4rken m\u00f6chten, unterst\u00fctzen wir Sie kompetent und praxisorientiert. LEGAL SMART analysiert Ihre Arbeitsvertr\u00e4ge und Betriebsvereinbarungen, \u00fcberpr\u00fcft die rechtliche Erforderlichkeit und begleitet die Kommunikation mit dem Betriebsrat. Wir erstellen f\u00fcr Sie rechtssichere Unterrichtungen, formulieren \u00c4nderungsvereinbarungen und vertreten Ihre Interessen im Dialog oder vor Gericht.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit klarem rechtlichem Rat und pragmatischen Handlungsempfehlungen helfen wir, Konflikte zu vermeiden und f\u00fcr beide Seiten tragf\u00e4hige L\u00f6sungen zu entwickeln.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Relevante Aktenzeichen in diesem Beitrag: LAG Hamm, Urteil vom 26.04.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=13%20Sa%201034\/12\" title=\"LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 Sa 1034\/12: Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung\">13 Sa 1034\/12<\/a>; LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20TaBV%20103\/13\" title=\"LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 103\/13: Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung\">7 TaBV 103\/13<\/a>; LAG Rheinland\u2011Pfalz, Urteil vom 19.11.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20Sa%20347\/19\" title=\"LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2020 - 5 Sa 347\/19: Wirksamkeit Versetzung - Personalgestellung - Be...\">5 Sa 347\/19<\/a>; Hessisches LAG, Urteil vom 26.06.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=18%20Sa%20607\/18\" title=\"LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607\/18: Anstellungsvertrag als Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen; ...\">18 Sa 607\/18<\/a>; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20162\/09\" title=\"BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162\/09: Annahmeverzug - Leistungsf&auml;higkeit - leidensgerechter Arbeitspl...\">5 AZR 162\/09<\/a>; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2022, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20336\/21\" title=\"BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336\/21: Weisungsrecht - Versetzung an ausl&auml;ndischen Arbeitsort\">5 AZR 336\/21<\/a>; Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 22.04.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20AZR%20491\/09\" title=\"BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491\/09: &Auml;nderungsk&uuml;ndigung - Versetzung\">2 AZR 491\/09<\/a>; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2017, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20AZR%20330\/16\" title=\"10 AZR 330\/16 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">10 AZR 330\/16<\/a>.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Versetzung klingt auf den ersten Blick simpel: ein anderer Schreibtisch, ein neuer Standort, vielleicht eine andere Abteilung. 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