{"id":12033,"date":"2025-10-20T10:39:05","date_gmt":"2025-10-20T08:39:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/"},"modified":"2025-10-20T10:39:05","modified_gmt":"2025-10-20T08:39:05","slug":"fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/","title":{"rendered":"FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p>Ein gef\u00e4lschtes Instagram-Profil mit Ihrem Foto, Ihrem Namen und privaten Details ist mehr als ein \u00c4rgernis: Es kann Rufsch\u00e4digung, Verunsicherung bei Kontakten und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Koblenz zeigt nun jedoch, wie schwer Betroffene rechtlich teilweise gegen die Betreiberinnen von Social\u2011Media\u2011Plattformen vorgehen k\u00f6nnen, wenn die Inhalte vorwiegend aus Fotos und Textnachrichten bestehen. Dieser Beitrag erkl\u00e4rt den zugrunde liegenden Sachverhalt, die rechtliche Pr\u00fcfungsfrage, die Begr\u00fcndung des Gerichts (Beschluss vom 25.08.2025, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20O%201\/25\" title=\"LG Koblenz, 25.08.2025 - 2 O 1\/25: Wer bin ich?\">2 O 1\/25<\/a>) und welche praktischen Konsequenzen sich daraus f\u00fcr Verbraucher, Selbst\u00e4ndige und kleine Unternehmen ergeben.<\/p>\n<nav aria-label=\"Inhaltsverzeichnis\">\n<ul>\n<li><a href=\"#sachverhalt\">Sachverhalt: Gef\u00e4lschtes Instagram-Profil mit echtem Foto<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtliche-frage\">Rechtsgrundlage und Pr\u00fcfungsfragen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#entscheidung\">Entscheidung des LG Koblenz (Beschl. v. 25.08.2025, Az. 2 O 1\/25)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#begruendung\">Wesentliche Begr\u00fcndungsgr\u00fcnde des Gerichts<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#praktische-folgen\">Konsequenzen f\u00fcr Betroffene, Unternehmen und Plattformbetreiber<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#ansprueche-und-handlungsoptionen\">Welche Anspr\u00fcche stehen Betroffenen zu und wie sollten sie handeln?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#praxis-tipps\">Praktische Handlungsempfehlungen: Wie Sie sich sch\u00fctzen und reagieren<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#schussfolgerung\">Schlussfolgerung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#cta\">Handlungsaufforderung: Wie LEGAL SMART unterst\u00fctzen kann<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/nav>\n<h2 id=\"sachverhalt\">Sachverhalt: Gef\u00e4lschtes Instagram-Profil mit echtem Foto<\/h2>\n<p>Im Verfahren vor dem Landgericht Koblenz entdeckte eine Frau ein Instagram-Konto, das ihren eigenen Auftritt im Netz nahezu vollst\u00e4ndig nachbildete. Profilbild, Name und Inhalte entsprachen weitgehend ihrem realen Profil. Der Betreiber des Fake\u2011Accounts hatte ein Foto aus dem Jahr 2019 \u00fcbernommen und private Details wie ein geplantetes Auslandsjahr kopiert. Dar\u00fcber hinaus nutzte der Unbekannte in Textnachrichten den Namen der Betroffenen und sogar ihre vollst\u00e4ndige Wohnadresse, wodurch Dritte verunsichert wurden. Nachrichten, die von dem Fake\u2011Account an andere Nutzer gesendet wurden, wurden zun\u00e4chst als echt wahrgenommen. Die Betroffene wollte wissen, wer hinter dem Account steckt, weil dadurch ihr allgemeines Pers\u00f6nlichkeitsrecht und insbesondere das Recht am eigenen Bild sowie das Recht am eigenen Namen betroffen erschienen.<\/p>\n<p>Um die Identit\u00e4t der Kontoinhaberin beziehungsweise des Kontoinhabers zu ermitteln, wandte sich die Betroffene an die Plattformbetreiberin Meta Platforms (Instagram) mit dem Antrag, die hinterlegten Bestandsdaten herauszugeben. Zu den von ihr geforderten Daten z\u00e4hlten Name, E\u2011Mail\u2011Adresse und Telefonnummer des Kontoinhabers. Als Rechtsgrundlage nannte sie \u00a7 21 Telekommunikation\u2011Digitale\u2011Dienste\u2011Datenschutz\u2011Gesetz (TDDDG). Instagram verweigerte die Herausgabe mit der Begr\u00fcndung, die Voraussetzungen des \u00a7 21 TDDDG l\u00e4gen nicht vor, weil es sich bei dem Erstellen eines Profils und beim Versenden von Textnachrichten bzw. der Ver\u00f6ffentlichung von Fotos nicht um &#8222;rechtswidrige audiovisuelle Inhalte&#8220; handele, die die Norm voraussetze. Die Kl\u00e4gerin stellte daraufhin einen Antrag beim Landgericht Koblenz, \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit und Verpflichtung zur Auskunftserteilung zu entscheiden.<\/p>\n<h2 id=\"rechtliche-frage\">Rechtsgrundlage und Pr\u00fcfungsfragen<\/h2>\n<p>Zentrale rechtliche Vorgabe in dem Verfahren war \u00a7 21 TDDDG, insbesondere dessen Abs\u00e4tze 2 und 3. Nach \u00a7 21 Abs. 3 TDDDG entscheidet das zust\u00e4ndige Gericht auf Antrag \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit der Auskunftserteilung durch den Anbieter digitaler Dienste und zugleich \u00fcber die Verpflichtung zur Auskunft. Inhaltlich verweist Absatz 2 auf die Voraussetzungen, unter denen ein Anbieter Auskunft \u00fcber Bestandsdaten erteilen darf. Nach der gesetzlichen Formulierung ist die Auskunftserteilung zul\u00e4ssig, soweit sie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Anspr\u00fcche wegen der Verletzung absolut gesch\u00fctzter Rechte infolge rechtswidriger audiovisueller Inhalte oder infolge von Inhalten, die bestimmte Straftatbest\u00e4nde erf\u00fcllen, erforderlich ist.<\/p>\n<p>In dem vorliegenden Fall machte die Betroffene keine Angaben dazu, dass bestimmte Straftatbest\u00e4nde erf\u00fcllt seien. Damit kam es f\u00fcr die gerichtliche Pr\u00fcfung allein darauf an, ob die von ihr geltend gemachten Inhalte \u2014 in erster Linie ein Foto und begleitende Textnachrichten \u2014 als &#8222;rechtswidrige audiovisuelle Inhalte&#8220; im Sinne des \u00a7 21 Abs. 2 TDDDG zu qualifizieren sind. Wenn dies bejaht w\u00fcrde, k\u00f6nnte die Plattform zur Auskunft \u00fcber Bestandsdaten berechtigt oder sogar verpflichtet sein; andernfalls bliebe ein solcher Auskunftsanspruch ausgeschlossen.<\/p>\n<h2 id=\"entscheidung\">Entscheidung des LG Koblenz (Beschl. v. 25.08.2025, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20O%201\/25\" title=\"LG Koblenz, 25.08.2025 - 2 O 1\/25: Wer bin ich?\">2 O 1\/25<\/a>)<\/h2>\n<p>Das Landgericht Koblenz entschied mit Beschluss vom 25. August 2025 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20O%201\/25\" title=\"LG Koblenz, 25.08.2025 - 2 O 1\/25: Wer bin ich?\">2 O 1\/25<\/a>), dass die Voraussetzungen f\u00fcr eine gerichtliche Anordnung zur Herausgabe von Bestandsdaten nach \u00a7 21 TDDDG nicht vorlagen. Die Kammer folgte der Argumentation von Instagram, dass reine Fotos und Textnachrichten nicht den Begriff der &#8222;audiovisuellen Inhalte&#8220; im Sinne der Norm erf\u00fcllen. Vor diesem Hintergrund wies das Gericht den Antrag der Betroffenen auf T\u00e4terauskunft ab, obwohl es das Interesse der Betroffenen und die Problematik des Identit\u00e4tsmissbrauchs ausdr\u00fccklich erkannte.<\/p>\n<h2 id=\"begruendung\">Wesentliche Begr\u00fcndungsgr\u00fcnde des Gerichts<\/h2>\n<p>Das Gericht analysierte zun\u00e4chst das Wortverst\u00e4ndnis des Begriffs &#8222;audiovisuell&#8220;. Zwar ist der Begriff im TDDDG nicht legaldefiniert, doch ergab die Auslegung nach allgemeinem Sprachgebrauch, dass &#8222;audiovisuell&#8220; zugleich h\u00f6rbar und sichtbar bedeute. Das Gericht f\u00fchrte aus, dass audiovisuell im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs Augen und Ohr ansprechend sei, also sowohl Bild als auch Ton umfassen muss.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund kamen die Richterinnen und Richter zu dem Ergebnis, dass reine Fotos und Textnachrichten das Kriterium von &#8222;audiovisuellen Inhalten&#8220; nicht erf\u00fcllen. Die Entscheidung referierte zudem die Entstehungsgeschichte der Norm und sah keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung von \u00a7 21 TDDDG beabsichtigt habe, reine Bilder oder Texte unter den Begriff &#8222;audiovisueller Inhalte&#8220; zu fassen.<\/p>\n<p>Die Antragstellerin hatte zudem auf eine Definition in \u00a7 1 Abs. 4 Nr. 7 des Digitalen\u2011Dienste\u2011Gesetzes (DDG) verwiesen, wonach &#8222;audiovisuelle Kommunikation&#8220; als jede Form der Kommunikation mit Bildern mit oder ohne Ton zu verstehen sei, wenn sie etwa wirtschaftlichen Zwecken dient. Das Gericht wies diesen Verweis zur\u00fcck und begr\u00fcndete, dass die Definition im DDG ausdr\u00fccklich auf &#8222;audiovisuelle Kommunikation&#8220; abzielt und Einschr\u00e4nkungen enth\u00e4lt, die sich nicht ohne Weiteres auf \u00a7 21 Abs. 2 TDDDG \u00fcbertragen lassen. Im DDG werde zudem auf Sendungen oder nutzergenerierte Videos und auf kommerzielle Zwecke abgestellt, sodass die Norm einen anderen Anwendungsbereich habe.<\/p>\n<p>Ein weiterer wichtiger Erw\u00e4gungsgrund des Gerichts war der verfassungsrechtliche Schutz der informationellen Selbstbestimmung aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 Abs. 1 GG<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 Abs. 1 GG<\/a>. Das Gericht betonte, dass eine weite, die reine Foto\u2011 oder Textnutzung erfassende Auslegung des Begriffs &#8222;audiovisuelle Inhalte&#8220; eine erhebliche Ausweitung der Auskunftsrechte und damit tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte bedeuten w\u00fcrde. Eine solche gravierende Ausweitung d\u00fcrfe nicht durch richterliche Rechtsfortbildung auf Basis einer engen Normauslegung herbeigef\u00fchrt werden; hierf\u00fcr sei der Gesetzgeber zust\u00e4ndig. Deshalb lehnte das Gericht eine \u00fcber den Wortlaut hinausgehende Erweiterung ab.<\/p>\n<p>Gleichzeitig begegnete die Kammer den Darlegungen der Antragstellerin nicht unsympathisch: Das Gericht erkannte an, dass die bestehende Regelung L\u00fccken aufweise und dass auch Bilder und Textnachrichten ein hohes Informationsinteresse der Betroffenen ausl\u00f6sen k\u00f6nnten. Dennoch sei die Schaffung einer weitergehenden gesetzlichen Grundlage Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Gerichte.<\/p>\n<h2 id=\"praktische-folgen\">Konsequenzen f\u00fcr Betroffene, Unternehmen und Plattformbetreiber<\/h2>\n<p>Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz macht deutlich, dass Betroffene von Identit\u00e4tsmissbrauch durch Fake\u2011Profile in sozialen Netzwerken mitunter nur eingeschr\u00e4nkte M\u00f6glichkeiten haben, die Betreiberinnen von Plattformen zur Herausgabe von Bestandsdaten zu verpflichten, wenn die beanstandeten Inhalte vorwiegend aus Fotos und Texten bestehen. F\u00fcr Privatpersonen und f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen bedeutet dies in der Praxis, dass der direkte gerichtliche Weg nach \u00a7 21 TDDDG zur Identifizierung unbekannter T\u00e4ter in vergleichbaren F\u00e4llen nicht zum Erfolg f\u00fchren muss.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen, die in ihrer Marken- oder Kommunikationsarbeit auf Social Media angewiesen sind, ist die Entscheidung ein Hinweis darauf, dass die Durchsetzung von Rechten gegen\u00fcber anonymen St\u00f6rern nicht allein \u00fcber Auskunftsantr\u00e4ge nach \u00a7 21 TDDDG erfolgen kann, wenn die St\u00f6rungen nicht mit audiovisuellen Inhalten im engeren Sinne verbunden sind. Vielmehr m\u00fcssen alternative Strategien verfolgt werden: Dokumentation der Vorf\u00e4lle, gezielte Meldung und Durchsetzung von L\u00f6sch- und Unterlassungsanspr\u00fcchen, Nutzung zivilrechtlicher Schritte gegen mutma\u00dfliche T\u00e4ter, sofern sich diese identifizieren lassen, sowie pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen im eigenen Kommunikationsmanagement.<\/p>\n<p>F\u00fcr Plattformbetreiber ist die Entscheidung insofern relevant, als sie die derzeitige Beschr\u00e4nkung der Auskunftspflicht best\u00e4tigt: Betreiberinnen digitaler Dienste d\u00fcrfen sich auf die enge Auslegung berufen, solange der Gesetzgeber den Begriff nicht ausdr\u00fccklich erweitert. Praktisch bedeutet dies, dass viele Instagram\u2011Meldungen zu Fake\u2011Profilen zwar zu L\u00f6schungen f\u00fchren k\u00f6nnen, die Offenlegung der hinterlegten Bestandsdaten aber nur in eingeschr\u00e4nkten F\u00e4llen zu erwarten ist.<\/p>\n<h2 id=\"ansprueche-und-handlungsoptionen\">Welche Anspr\u00fcche stehen Betroffenen zu und wie sollten sie handeln?<\/h2>\n<p>Auch wenn ein Auskunftsanspruch nach \u00a7 21 TDDDG in F\u00e4llen mit reinen Fotos oder Textnachrichten ausgeschlossen sein kann, verf\u00fcgen Betroffene weiterhin \u00fcber eine Reihe von zivilrechtlichen Anspr\u00fcchen, die zum Ziel haben k\u00f6nnen, das Fake\u2011Profil zu l\u00f6schen und weitere Sch\u00e4den zu verhindern. Verletzungen des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts, Recht am eigenen Namen und Recht am eigenen Bild k\u00f6nnen Abhilfe\u2011 und Unterlassungsanspr\u00fcche begr\u00fcnden. Daraus folgt ein Anspruch auf Beseitigung der rechtsverletzenden Inhalte sowie gegebenenfalls ein Anspruch auf Unterlassung gegen diejenige Person, die das Profil erstellt hat oder betreibt. Je nach Schwere der Verletzung und nach Feststellung von Schaden kann dar\u00fcber hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz oder auf Geldentsch\u00e4digung bestehen.<\/p>\n<p>Betroffene sollten in jedem Fall systematisch dokumentieren, welche Inhalte betroffen sind und wie diese genutzt wurden. Screenshots mit Zeitstempel, Aufzeichnungen aller empfangenen Nachrichten, Nennung der Adressaten und Kopien von Meldungen an die Plattform sind wichtige Nachweise, die sowohl der sp\u00e4teren zivil\u2011 als auch gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung dienen k\u00f6nnen. Die Meldung an Instagram bleibt ein zentraler Schritt, weil die Plattform Verwaltungsm\u00f6glichkeiten hat, Profile zu sperren oder zu l\u00f6schen. Das bedeutet, dass eine erfolgreiche Meldung oftmals die schnellste und unmittelbar wirksame Ma\u00dfnahme ist, um die Verbreitung der rechtsverletzenden Inhalte zu stoppen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig ist zu ber\u00fccksichtigen, dass das Melden allein nicht die Herausgabe von Bestandsdaten an die Betroffenen zur Identifizierung des T\u00e4ters ersetzt. Wenn die Identit\u00e4t des Betreibers unbekannt bleibt und die Plattform keine auskunftspflichtigen Gr\u00fcnde nach \u00a7 21 TDDDG erkennt, bleibt die Herausforschung der Verantwortlichen schwierig. In solchen F\u00e4llen sind alternative rechtliche Schritte wie eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung gegen namentlich unbekannte T\u00e4ter mit einem sogenannten &#8222;Ersatzvornamen&#8220; (&#8222;Max Mustermann&#8220;) m\u00f6glich, oft verbunden mit dem Antrag auf technische Mitwirkung der Plattform oder auf die Herausgabe bestimmter Verkehrsdaten im Rahmen anderer gesetzlicher Befugnisse \u2014 wobei Letzteres regelm\u00e4\u00dfig nur unter bestimmten Voraussetzungen oder im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen erreichbar ist.<\/p>\n<h2 id=\"praxis-tipps\">Praktische Handlungsempfehlungen: Wie Sie sich sch\u00fctzen und reagieren<\/h2>\n<p>Vorbeugung bleibt der wirksamste Schutz gegen Identit\u00e4tsmissbrauch in sozialen Netzwerken. Sensible pers\u00f6nliche Angaben sollten nicht \u00f6ffentlich geteilt werden. Die Nutzung sicherer Passw\u00f6rter sowie die Aktivierung von Zwei\u2011Faktor\u2011Authentifizierung dienen dazu, eigene Konten zu sch\u00fctzen. Es empfiehlt sich, die Privatsph\u00e4re\u2011 und Datenschutzeinstellungen regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen und die eigene Sichtbarkeit bewusst zu steuern. Dar\u00fcber hinaus sollten Sie Ihre Kontakte aktiv informieren, wenn ein Fake\u2011Profil existiert, damit diese keine Nachrichten oder Freundschaftsanfragen annehmen, die vermeintlich von Ihnen stammen.<\/p>\n<p>Wenn Sie ein Fake\u2011Profil entdecken, dokumentieren Sie umgehend die relevanten Inhalte inklusive Datum und Uhrzeit. Melden Sie das Profil \u00fcber die Meldefunktion der Plattform. Zus\u00e4tzlich sollten Sie Ihre Kontakte warnen und pr\u00fcfen, ob durch den Missbrauch bereits wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, etwa durch get\u00e4tigte K\u00e4ufe, die Ihre Identit\u00e4t ausnutzen. In schwerwiegenden F\u00e4llen, etwa wenn eine konkrete Betrugsmasche oder die Gef\u00e4hrdung Ihrer Wohnungssicherheit vorliegt, ist zudem die Anzeige bei der Polizei ein sinnvoller Schritt, da staatliche Ermittlungsbeh\u00f6rden auf andere Datenerhebungsinstrumente zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wenn Sie weitergehende rechtliche Schritte erw\u00e4gen, ist eine sorgf\u00e4ltige rechtliche Pr\u00fcfung erforderlich. Auch wenn \u00a7 21 TDDDG in der Praxis nicht immer den gew\u00fcnschten Auskunftsanspruch er\u00f6ffnet, bieten zivilrechtliche Unterlassungs\u2011, Beseitigungs\u2011 und Schadensersatzanspr\u00fcche eine M\u00f6glichkeit, gegen die Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts vorzugehen. Die Verfolgung dieser Anspr\u00fcche erfordert eine sorgf\u00e4ltige Dokumentation und eine strategische Pr\u00fcfung, wie die Betroffenen am effizientesten die L\u00f6schung und Unterbindung weiterer Fake\u2011Profile erreichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2 id=\"schussfolgerung\">Schlussfolgerung<\/h2>\n<p>Der Beschluss des Landgerichts Koblenz (Beschl. v. 25.08.2025, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20O%201\/25\" title=\"LG Koblenz, 25.08.2025 - 2 O 1\/25: Wer bin ich?\">2 O 1\/25<\/a>) zeigt die Grenzen der derzeitigen Auskunftsregelung des \u00a7 21 TDDDG deutlich auf: Reine Fotos und Textnachrichten fallen nach Auffassung der Kammer nicht unter den Begriff &#8222;audiovisuelle Inhalte&#8220; und begr\u00fcnden daher keinen gerichtlichen Anspruch auf Herausgabe von Bestandsdaten durch Plattformbetreiberinnen. Das Gericht erkannte zwar das berechtigte Informationsinteresse Betroffener an, lehnte aber eine richterliche Erweiterung der Norm aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden ab und verwies die Verantwortung zur Schlie\u00dfung der bestehenden L\u00fccke an den Gesetzgeber. F\u00fcr Betroffene bedeutet das: Es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf auf operativer Ebene, etwa durch Dokumentation, Meldung, die Nutzung zivilrechtlicher Instrumente und gegebenenfalls die Hinzuziehung staatlicher Ermittlungsbeh\u00f6rden, um Identit\u00e4tsmissbrauch wirksam zu begegnen.<\/p>\n<h2 id=\"cta\">Handlungsaufforderung: Wie LEGAL SMART unterst\u00fctzen kann<\/h2>\n<p>Wenn Sie von einem Fake\u2011Account betroffen sind, lassen Sie die Situation nicht ungekl\u00e4rt. LEGAL SMART bietet praktische Unterst\u00fctzung: Wir pr\u00fcfen Ihren Fall zeitnah, dokumentieren die Verletzungen und pr\u00fcfen die Erfolgsaussichten zivilrechtlicher Ma\u00dfnahmen sowie m\u00f6gliche Schritte gegen\u00fcber der Plattform. Dar\u00fcber hinaus beraten wir Sie zu pr\u00e4ventiven Ma\u00dfnahmen, um k\u00fcnftigen Identit\u00e4tsmissbrauch zu verhindern. Kontaktieren Sie LEGAL SMART \u00fcber unsere Kontaktseite, um Ihr Anliegen vertraulich und effizient pr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n<p>LEGAL SMART &#8211; Ihr Ansprechpartner f\u00fcr rechtliche Fragen zu Identit\u00e4tsmissbrauch in sozialen Medien. Gemeinsam entwickeln wir eine L\u00f6sung, die Ihre Rechte sch\u00fctzt und Ihre Online\u2011Reputation sichert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein gef\u00e4lschtes Instagram-Profil mit Ihrem Foto, Ihrem Namen und privaten Details ist mehr als ein \u00c4rgernis: Es kann Rufsch\u00e4digung, Verunsicherung bei Kontakten und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Koblenz zeigt nun jedoch, wie schwer Betroffene rechtlich teilweise gegen die Betreiberinnen von Social\u2011Media\u2011Plattformen vorgehen k\u00f6nnen, wenn die Inhalte vorwiegend aus Fotos [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-12033","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.8 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ein gef\u00e4lschtes Instagram-Profil mit Ihrem Foto, Ihrem Namen und privaten Details ist mehr als ein \u00c4rgernis: Es kann Rufsch\u00e4digung, Verunsicherung bei Kontakten und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Koblenz zeigt nun jedoch, wie schwer Betroffene rechtlich teilweise gegen die Betreiberinnen von Social\u2011Media\u2011Plattformen vorgehen k\u00f6nnen, wenn die Inhalte vorwiegend aus Fotos [&hellip;]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"article:author\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2025-10-20T08:39:05+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Guido Kluck, LL.M.\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:creator\" content=\"@https:\/\/twitter.com\/kluck\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Guido Kluck, LL.M.\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"11\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/\",\"name\":\"FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website\"},\"datePublished\":\"2025-10-20T08:39:05+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/\",\"name\":\"LEGAL SMART Online Blog\",\"description\":\"Die innovative Kanzlei\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000\",\"name\":\"Guido Kluck, LL.M.\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg\",\"caption\":\"Guido Kluck, LL.M.\"},\"description\":\"Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner f\u00fcr das Recht der neuen Medien sowie f\u00fcr die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).\",\"sameAs\":[\"https:\/\/legalsmart.de\/team_kluck.php\",\"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck\",\"https:\/\/x.com\/https:\/\/twitter.com\/kluck\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog","og_description":"Ein gef\u00e4lschtes Instagram-Profil mit Ihrem Foto, Ihrem Namen und privaten Details ist mehr als ein \u00c4rgernis: Es kann Rufsch\u00e4digung, Verunsicherung bei Kontakten und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Koblenz zeigt nun jedoch, wie schwer Betroffene rechtlich teilweise gegen die Betreiberinnen von Social\u2011Media\u2011Plattformen vorgehen k\u00f6nnen, wenn die Inhalte vorwiegend aus Fotos [&hellip;]","og_url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/","og_site_name":"LEGAL SMART Online Blog","article_author":"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck","article_published_time":"2025-10-20T08:39:05+00:00","author":"Guido Kluck, LL.M.","twitter_card":"summary_large_image","twitter_creator":"@https:\/\/twitter.com\/kluck","twitter_misc":{"Verfasst von":"Guido Kluck, LL.M.","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"11\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/","name":"FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen | LEGAL SMART Online Blog","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website"},"datePublished":"2025-10-20T08:39:05+00:00","author":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/fake-profil-instagram-lg-koblenz-taeter-auskunft-2-o-1-25\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"FAKE-PROFIL AUF INSTAGRAM: Gericht lehnt Anspruch auf T\u00e4ter-Auskunft ab \u2013 was Betroffene jetzt wissen m\u00fcssen"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/","name":"LEGAL SMART Online Blog","description":"Die innovative Kanzlei","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000","name":"Guido Kluck, LL.M.","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/image\/","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg","caption":"Guido Kluck, LL.M."},"description":"Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner f\u00fcr das Recht der neuen Medien sowie f\u00fcr die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).","sameAs":["https:\/\/legalsmart.de\/team_kluck.php","https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck","https:\/\/x.com\/https:\/\/twitter.com\/kluck"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12033","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12033"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12033\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12033"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=12033"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=12033"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}