{"id":12056,"date":"2026-05-06T14:00:00","date_gmt":"2026-05-06T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/"},"modified":"2026-05-06T14:00:00","modified_gmt":"2026-05-06T12:00:00","slug":"wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/","title":{"rendered":"Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26)"},"content":{"rendered":"<p>Wenn Sie ein Foto als Vorlage in eine K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) einspeisen oder KI-gest\u00fctzte Bilder verwenden lassen, stellt sich eine dr\u00e4ngende Frage: Wann ist die Nutzung eines aus einem fremden Foto generierten KI-Bildes rechtlich zul\u00e4ssig, und wann verletzt diese Nutzung das Urheberrecht der Fotografin oder des Fotografen? Der nachfolgende Beitrag erkl\u00e4rt aus praktischer Sicht, worauf es jetzt ankommt \u2013 gest\u00fctzt auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf vom 2. April 2026 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20W%202\/26\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 02.04.2026 - 20 W 2\/26: KI-Comic von Foto mit Unterwasser-Hund und rotem Ball\">I-20 W 2\/26<\/a>) \u2013 und zeigt, welche Konsequenzen sich konkret f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen, Solo-Selbst\u00e4ndige und private Nutzer ergeben.<\/p>\n<p><!-- Inhaltsverzeichnis --><\/p>\n<div class=\"toc\">\n<p><strong>Inhaltsangabe<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"#fallbeschreibung\">Fallbeschreibung: Der Streit um das Unterwasserfoto<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtlicher-rahmen\">Rechtlicher Rahmen: Werkbegriff, Lichtbildschutz und KI<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#entscheidung-olg\">Die Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf (Az. I-20 W 2\/26)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#begruendung\">Begr\u00fcndung des Gerichts: Worauf es ankommt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#praktische-folgen\">Praktische Folgen f\u00fcr Unternehmen und Verbraucher<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#praxis-tipps\">Konkrete Handlungsempfehlungen f\u00fcr die Praxis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtsschutz-und-dokumentation\">Rechtsschutz: Was bleibt zu dokumentieren und wie zu reagieren ist<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#schlussfolgerung\">Schlussfolgerung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#cta\">Handeln Sie jetzt: Wie LEGAL SMART Sie unterst\u00fctzen kann<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h2 id=\"fallbeschreibung\">Fallbeschreibung: Der Streit um das Unterwasserfoto<\/h2>\n<p>Im Zentrum der Entscheidung des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf vom 2. April 2026 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20W%202\/26\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 02.04.2026 - 20 W 2\/26: KI-Comic von Foto mit Unterwasser-Hund und rotem Ball\">I-20 W 2\/26<\/a>) stand ein klassischer Konflikt zwischen einer professionellen Fotografin und einem ehemaligen Kooperationspartner. Die Fotografin bietet unter der Bezeichnung \u201eA.\u201c unter anderem Unterwasserfotos von Hunden an; eines ihrer Werke zeigt einen Hund, der unter der Wasseroberfl\u00e4che nach einem roten Spielzeug greift. Dieses Foto diente dem sp\u00e4teren Antragsgegner als Vorlage: Er lud die Bilddatei in die KI-Software \u201eB.\u201c und lie\u00df daraus ein neues Bild generieren, das er auf seiner Website ver\u00f6ffentlichte.<\/p>\n<p>Die Fotografin sah hierin eine unzul\u00e4ssige Nutzung ihres Werks und forderte per Abmahnung und anschlie\u00dfend im einstweiligen Rechtsschutz Unterlassung. Das Landgericht D\u00fcsseldorf wies den Antrag zur\u00fcck; es sah in der vom Antragsgegner verwendeten Abbildung eine freie Bearbeitung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 UrhG: Bearbeitungen und Umgestaltungen\">\u00a7 23 Abs. 1 S. 2 UrhG<\/a>). Die Antragstellerin legte sofortige Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf best\u00e4tigte die Zur\u00fcckweisung der Beschwerde, allerdings mit einer anderen rechtlichen Begr\u00fcndung: Das KI-generierte Bild sei kein neues, urheberrechtlich gesch\u00fctztes Werk und zugleich habe die verwendete Abbildung die f\u00fcr den Urheberrechtsschutz relevanten, pers\u00f6nlichen sch\u00f6pferischen Merkmale des Originalfotos nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<h2 id=\"rechtlicher-rahmen\">Rechtlicher Rahmen: Werkbegriff, Lichtbildschutz und KI<\/h2>\n<p>Die Entscheidung ber\u00fchrt mehrere zentrale Grundlagen des Urheberrechts, die f\u00fcr die praktische Einordnung von KI-gest\u00fctzten Bildbearbeitungen ma\u00dfgeblich sind. Zentrale Bezugspunkte sind der Werkbegriff des Urheberrechts, der Schutz von Lichtbildwerken sowie die Frage, inwieweit KI-Generiertes selbst Werkcharakter haben kann.<\/p>\n<p>Der Werkbegriff folgt nach den Vorgaben des Unionsrechts einem autonomen Ma\u00dfstab: Ein Werk ist eine pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung, die die Pers\u00f6nlichkeit des Urhebers widerspiegelt und durch freie kreative Entscheidungen gepr\u00e4gt ist. Bei Fotografien (Lichtbildwerken) manifestieren sich diese freien Entscheidungen typischerweise in der Wahl des Bildausschnitts, der Perspektive, der Beleuchtung sowie in der komponierten Sch\u00e4rfe oder Unsch\u00e4rfe durch Blende und Belichtungszeit. Dagegen sind Thema und Motiv als solche in der Regel nicht gesch\u00fctzt; sie gelten als gemeinfrei und beliebig nachbildbar.<\/p>\n<p>Die aktuellen Entscheidungen zur Frage, ob KI-Generiertes selbst Werkcharakter haben kann, betonen, dass die blo\u00dfe Nutzung einer Software noch keinen menschlichen Sch\u00f6pfungsbeitrag bedeutet. Ein urheberrechtlicher Schutz ist denkbar, wenn trotz des softwaregesteuerten Prozesses ein konkreter, nachvollziehbarer menschlicher sch\u00f6pferischer Einfluss auf das Ergebnis ausge\u00fcbt wurde. Dabei k\u00f6nnen kreative Eingriffe bereits w\u00e4hrend des sogenannten Promptings stattfinden, auch sukzessiv und nachtr\u00e4glich. Entscheidend bleibt, ob sich im Output die Pers\u00f6nlichkeit des Promptenden wiederfindet.<\/p>\n<h2 id=\"entscheidung-olg\">Die Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20W%202\/26\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 02.04.2026 - 20 W 2\/26: KI-Comic von Foto mit Unterwasser-Hund und rotem Ball\">I-20 W 2\/26<\/a>)<\/h2>\n<p>Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf wies die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ab (OLG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 02.04.2026 \u2013 Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20W%202\/26\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 02.04.2026 - 20 W 2\/26: KI-Comic von Foto mit Unterwasser-Hund und rotem Ball\">I-20 W 2\/26<\/a>). Das Gericht entschied in zweifacher Hinsicht zu Gunsten des Antragsgegners: Erstens verneinte es, dass das KI-generierte Bild ein neues Werk im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/2.html\" title=\"&sect; 2 UrhG: Gesch&uuml;tzte Werke\">\u00a7 2 Abs. 2 UrhG<\/a> sei. Zweitens stellte es fest, dass eine zul\u00e4ssige Nutzung nicht deshalb ausgeschlossen sei, weil das KI-Bild als Vervielf\u00e4ltigung des Lichtbildwerks anzusehen w\u00e4re. Das KI-Bild \u00fcbernehme die den Urheberrechtsschutz begr\u00fcndenden eigenpers\u00f6nlichen Merkmale des Originalfotos nicht; stattdessen sei lediglich das Motiv \u00fcbernommen worden, das rechtlich nicht gesch\u00fctzt sei.<\/p>\n<p>Das Gericht stellte damit klar, dass eine Nutzung eines Fotos als \u201eInput\u201c f\u00fcr eine KI-Software rechtlich nicht automatisch unzul\u00e4ssig ist, sofern die f\u00fcr den Schutz des Originals typischen sch\u00f6pferischen Elemente nicht wiedererkennbar \u00fcbernommen wurden. Das Ergebnis ist ein differenzierterer Ma\u00dfstab als eine pauschale Verneinung oder Zustimmung zur Verwendung von durch KI erzeugten Bildern.<\/p>\n<h2 id=\"begruendung\">Begr\u00fcndung des Gerichts: Worauf es ankommt<\/h2>\n<p>Die Begr\u00fcndung des OLG folgt einer sorgf\u00e4ltigen rechtlichen Differenzierung. Aus juristischer Sicht sind zwei Fragen zu trennen: Erstens, ob das KI-Ergebnis selbst Werkcharakter hat; zweitens, ob durch die Nutzung des Originals eine rechtswidrige Vervielf\u00e4ltigung oder sonstige Schutzrechtsverletzung vorliegt.<\/p>\n<p>Zu Frage eins f\u00fchrte das Gericht aus, dass nach dem Wortlaut von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 UrhG: Bearbeitungen und Umgestaltungen\">\u00a7 23 Abs. 1 S. 2 UrhG<\/a> eine freie Bearbeitung nur dann vorliegt, wenn das Ergebnis der Bearbeitung seinerseits ein neues Werk ist. Daher m\u00fcsse das KI-Generat die Anforderungen an die pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung erf\u00fcllen. Das OLG betonte, dass Urheberrechtsschutz f\u00fcr KI-Erzeugnisse denkbar sei, wenn der menschliche Nutzer durch sein Prompting hinreichend individuelle, kreative Entscheidungen trifft, die sich im Output widerspiegeln. Entscheidend sei dabei, ob das Prompting die sch\u00f6pferischen F\u00e4higkeiten des Nutzers in eigenst\u00e4ndiger Weise zum Ausdruck bringt. Allgemein gehaltene, ergebnisoffene Anweisungen an die KI, die die gestalterische Entscheidung im Wesentlichen der Software \u00fcberlassen, gen\u00fcgten nicht. Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast f\u00fcr das Vorliegen von Werkcharakter trage derjenige, der sich auf diesen Werkcharakter beruft \u2013 hier also der Antragsgegner.<\/p>\n<p>Zu Frage zwei stellte das Gericht fest, dass eine Vervielf\u00e4ltigung nur dann vorliegt, wenn die den Schutz begr\u00fcndenden, eigenpers\u00f6nlichen Merkmale des Originals \u00fcbernommen wurden. Das OLG konkretisierte, dass bei einem Lichtbildwerk gerade die individuelle Wahl von Bildausschnitt, Perspektive, Beleuchtung und kompositorischer Sch\u00e4rfe oder Unsch\u00e4rfe typischerweise Schutzgegenstand ist. Diese Elemente seien im streitgegenst\u00e4ndlichen KI-Bild nicht wiedererkennbar \u00fcbernommen worden. Stattdessen traf das Gericht die Feststellung, dass die \u00dcbereinstimmungen zwischen Original und der KI-Abbildung ausschlie\u00dflich das Motiv betrafen \u2013 ein tauchender Hund, der ein rotes Spielzeug greift \u2013 und dass Motiv und Thema selbst nicht Schutzgegenstand seien.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus verdeutlichte das Gericht, dass die Beurteilung sich nicht auf einen rein optischen Gesamteindruck beschr\u00e4nken d\u00fcrfe. Der EuGH-Richtlinie folgend m\u00fcsse vielmehr konkret gepr\u00fcft werden, ob schutzf\u00e4hige, pers\u00f6nliche Elemente \u00fcbernommen worden seien. Nur wenn diese \u2013 auch partiell \u2013 \u00fcbernommen w\u00fcrden und erkennbar die Pers\u00f6nlichkeit der Urheberin widerspiegeln, l\u00e4ge eine Verletzung vor.<\/p>\n<h2 id=\"praktische-folgen\">Praktische Folgen f\u00fcr Unternehmen und Verbraucher<\/h2>\n<p>Die Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf hat mehrere unmittelbar praktische Implikationen. Zun\u00e4chst schafft sie mehr Rechtssicherheit f\u00fcr KMU, Solo-Selbst\u00e4ndige und Verbraucher, die KI-Tools f\u00fcr die Erstellung oder Bearbeitung von Bildern nutzen: Die blo\u00dfe Verwendung eines fremden Fotos als Input f\u00fcr eine KI f\u00fchrt nicht automatisch zu einer Urheberrechtsverletzung. Entscheidend bleibt, ob schutzf\u00e4hige Elemente des Originals \u00fcbernommen werden. Das bedeutet f\u00fcr den Alltag von Marketingabteilungen, Webshops und sozialen Kan\u00e4len: \u00c4hnlichkeit im Motiv ist kein Automatismus f\u00fcr eine Rechtsverletzung.<\/p>\n<p>Gleichzeitig warnt das Urteil davor, KI-Generiertes generell als rechtlich gesch\u00fctzt oder ungesch\u00fctzt zu betrachten. Ob ein KI-Bild selbst Urheberrecht genie\u00dft, h\u00e4ngt ma\u00dfgeblich von der Dokumentation und dem Nachweis der eigenen kreativen Eingriffe beim Prompting ab. F\u00fcr Unternehmen ist das eine klare Aufforderung, interne Prozesse anzupassen, wenn KI-Tools eingesetzt werden: Die blo\u00dfe Nutzung von KI ohne nachweisbare menschliche Kreativleistung schafft keinen verl\u00e4sslichen Schutz vor Nachahmern, aber auch keinen klaren Schutzanspruch zu Gunsten des Nutzers.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fotografen und Kreative bedeutet die Entscheidung, dass sie ihren Schutzbereich sch\u00e4rfer benennen und darlegen m\u00fcssen, welche konkreten Gestaltungselemente ihrem Werk die individuelle Pr\u00e4gung verleihen. Bei Verfahren gegen vermeintliche KI-Klone m\u00fcssen Urheberinnen nachweisen k\u00f6nnen, welche gesch\u00fctzten Elemente \u00fcbernommen wurden und wie diese die Pers\u00f6nlichkeit des Urhebers widerspiegeln.<\/p>\n<h2 id=\"praxis-tipps\">Konkrete Handlungsempfehlungen f\u00fcr die Praxis<\/h2>\n<p>Vor dem Hintergrund der Gerichtsentscheidung lassen sich mehrere handfeste Empfehlungen ableiten, die sich unmittelbar in Arbeitsabl\u00e4ufe und Compliance-Regeln einbinden lassen. Erstens: Dokumentieren Sie den Entstehungsprozess, wenn Sie KI-Tools einsetzen. Das bedeutet, Prompts, Iterationen, Einstellungen und die Auswahlentscheidungen unter mehreren generierten Varianten zu speichern. Diese Dokumentation ist der zentrale Nachweis daf\u00fcr, dass menschliche, kreative Entscheidungen getroffen wurden, die einem KI-Ergebnis Werkcharakter verleihen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Zweitens: Achten Sie bei der Auswahl von Bildvorlagen darauf, ob das Ziel darin besteht, lediglich ein Motiv wiederzugeben oder ob Sie schutzf\u00e4hige Gestaltungsmerkmale \u00fcbernehmen. Bei Produktfotos und markenrelevanten Aufnahmen ist eine klassische, von Menschen gemachte Fotografie weiterhin die rechtlich robustere Option.<\/p>\n<p>Drittens: Entwickeln Sie klare interne Richtlinien zur Verwendung fremder Bildvorlagen in KI-Tools. Legen Sie fest, unter welchen Bedingungen Vorlagen verwendet werden d\u00fcrfen, wie Quellen und Rechte gepr\u00fcft werden und wie generierte Bilder dokumentiert und freigegeben werden. Gilt ein Bild als strategischer Wettbewerbsfaktor, kann eine spezifische Freigabekette sinnvoll sein.<\/p>\n<p>Viertens: Seien Sie vorsichtig mit Behauptungen \u00fcber den eigenen Urheberrechtsschutz von KI-Bildern. Wer in Streitf\u00e4llen den Werkcharakter seines KI-Outputs behauptet, tr\u00e4gt die Darlegungs- und Beweislast. Ohne sorgf\u00e4ltige Dokumentation wird es schwer, diesen Anspruch zu begr\u00fcnden. In Prozessen ist die blo\u00dfe Behauptung, \u201eviel prompting\u201c habe stattgefunden, nicht ausreichend; es m\u00fcssen konkrete, nachpr\u00fcfbare Angaben vorgelegt werden.<\/p>\n<h2 id=\"rechtsschutz-und-dokumentation\">Rechtsschutz: Was bleibt zu dokumentieren und wie zu reagieren ist<\/h2>\n<p>Die Gerichtsentscheidung macht einmal mehr deutlich: Die richtige Dokumentation ist nicht nur eine gute Praxis, sie ist in vielen F\u00e4llen entscheidend f\u00fcr den rechtlichen Ausgang. Relevante Dokumentationspunkte sind mindestens die vollst\u00e4ndigen Prompts einschlie\u00dflich aller \u00c4nderungen, Zwischenst\u00e4nde der erzeugten Varianten, verwendete Voreinstellungen in der Software und Entscheidungen zur Auswahl oder Nachbearbeitung einzelner Outputs. Gelingt es, diese Schritte l\u00fcckenlos zu belegen, erh\u00f6ht das die Chance, im Streitfall den eigenen sch\u00f6pferischen Beitrag zu belegen.<\/p>\n<p>Unternehmen, die KI-Bilder verwenden, sollten dar\u00fcber hinaus pr\u00fcfen, ob vertragliche Rahmenbedingungen (z. B. bei Dienstleistern oder Kooperationspartnern) angepasst werden m\u00fcssen. Eine klare Regelung zur Verpflichtung, bei der Verwendung fremden Bildmaterials die Rechte zu kl\u00e4ren, und zur \u00dcbergabe der Prompt-Historie kann hier Streit vorbeugen. Das Gericht hat klar gemacht, dass die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast beimjenigen liegt, der Werkcharakter behauptet. Dieser Aspekt kann durch vertragliche Pflichten gest\u00e4rkt werden.<\/p>\n<h2 id=\"schlussfolgerung\">Schlussfolgerung<\/h2>\n<p>Die Entscheidung des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf (OLG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 02.04.2026 \u2013 Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20W%202\/26\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 02.04.2026 - 20 W 2\/26: KI-Comic von Foto mit Unterwasser-Hund und rotem Ball\">I-20 W 2\/26<\/a>) bringt f\u00fcr die Praxis eine wichtige Klarstellung: Die Verwendung eines Fotos als Input f\u00fcr eine KI-Software ist nicht per se rechtswidrig. Entscheidend bleibt, ob die f\u00fcr den Schutz eines Lichtbildwerks typischen, pers\u00f6nlichen sch\u00f6pferischen Elemente \u00fcbernommen wurden. Motiv\u00e4hnlichkeit allein reicht nicht aus, um einen Unterlassungsanspruch zu begr\u00fcnden. Gleichzeitig erinnert das Urteil daran, dass KI-generierte Bilder nur dann selbst urheberrechtlichen Schutz erlangen k\u00f6nnen, wenn der menschliche Nutzer durch spezifische, nachvollziehbare kreative Entscheidungen das Ergebnis gepr\u00e4gt hat. Ohne eine sorgf\u00e4ltige Dokumentation werden entsprechende Schutzbehauptungen schwer durchsetzbar sein.<\/p>\n<h2 id=\"cta\">Handeln Sie jetzt: Wie LEGAL SMART Sie unterst\u00fctzen kann<\/h2>\n<p>Wenn Sie KI-gest\u00fctzte Bildbearbeitung einsetzen oder planen, fremde Fotos als Vorlagen zu verwenden, sollten Sie Ihre Prozesse rechtlich absichern. LEGAL SMART bietet eine gezielte Erstberatung speziell f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbst\u00e4ndige sowie Verbraucher: Wir helfen Ihnen, Richtlinien zur Nutzung von KI-Tools zu entwickeln, zeigen auf, welche Dokumentation erforderlich ist, und \u00fcberpr\u00fcfen Ihre Bildnutzungsprozesse auf rechtliche Risiken. Kontaktieren Sie LEGAL SMART f\u00fcr eine kostenlose Ersteinsch\u00e4tzung und kl\u00e4ren Sie mit uns, wie Sie Ihre visuelle Content-Strategie rechtssicher gestalten.<\/p>\n<p><!-- Meta-Hinweis --><\/p>\n<p><em>Rechtsquelle: Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf, Urteil vom 02.04.2026 \u2013 Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20W%202\/26\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 02.04.2026 - 20 W 2\/26: KI-Comic von Foto mit Unterwasser-Hund und rotem Ball\">I-20 W 2\/26<\/a>. Grundlage dieses Beitrags sind die im Urteil enthaltenen Feststellungen und die darin dargestellte Rechtslage.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Sie ein Foto als Vorlage in eine K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) einspeisen oder KI-gest\u00fctzte Bilder verwenden lassen, stellt sich eine dr\u00e4ngende Frage: Wann ist die Nutzung eines aus einem fremden Foto generierten KI-Bildes rechtlich zul\u00e4ssig, und wann verletzt diese Nutzung das Urheberrecht der Fotografin oder des Fotografen? Der nachfolgende Beitrag erkl\u00e4rt aus praktischer Sicht, worauf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-12056","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.8 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26) | LEGAL SMART Online Blog<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26) | LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Wenn Sie ein Foto als Vorlage in eine K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) einspeisen oder KI-gest\u00fctzte Bilder verwenden lassen, stellt sich eine dr\u00e4ngende Frage: Wann ist die Nutzung eines aus einem fremden Foto generierten KI-Bildes rechtlich zul\u00e4ssig, und wann verletzt diese Nutzung das Urheberrecht der Fotografin oder des Fotografen? Der nachfolgende Beitrag erkl\u00e4rt aus praktischer Sicht, worauf [&hellip;]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"article:author\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2026-05-06T12:00:00+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Guido Kluck, LL.M.\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:creator\" content=\"@https:\/\/twitter.com\/kluck\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Guido Kluck, LL.M.\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"10\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/\",\"name\":\"Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26) | LEGAL SMART Online Blog\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website\"},\"datePublished\":\"2026-05-06T12:00:00+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26)\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/\",\"name\":\"LEGAL SMART Online Blog\",\"description\":\"Die innovative Kanzlei\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000\",\"name\":\"Guido Kluck, LL.M.\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg\",\"caption\":\"Guido Kluck, LL.M.\"},\"description\":\"Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner f\u00fcr das Recht der neuen Medien sowie f\u00fcr die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).\",\"sameAs\":[\"https:\/\/legalsmart.de\/team_kluck.php\",\"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck\",\"https:\/\/x.com\/https:\/\/twitter.com\/kluck\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26) | LEGAL SMART Online Blog","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26) | LEGAL SMART Online Blog","og_description":"Wenn Sie ein Foto als Vorlage in eine K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) einspeisen oder KI-gest\u00fctzte Bilder verwenden lassen, stellt sich eine dr\u00e4ngende Frage: Wann ist die Nutzung eines aus einem fremden Foto generierten KI-Bildes rechtlich zul\u00e4ssig, und wann verletzt diese Nutzung das Urheberrecht der Fotografin oder des Fotografen? Der nachfolgende Beitrag erkl\u00e4rt aus praktischer Sicht, worauf [&hellip;]","og_url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/","og_site_name":"LEGAL SMART Online Blog","article_author":"https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck","article_published_time":"2026-05-06T12:00:00+00:00","author":"Guido Kluck, LL.M.","twitter_card":"summary_large_image","twitter_creator":"@https:\/\/twitter.com\/kluck","twitter_misc":{"Verfasst von":"Guido Kluck, LL.M.","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"10\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/","name":"Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26) | LEGAL SMART Online Blog","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website"},"datePublished":"2026-05-06T12:00:00+00:00","author":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wann-darf-ein-mittels-ki-bearbeitetes-fremdes-foto-online-verwendet-werden\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Wann darf ein mittels KI bearbeitetes fremdes Foto online verwendet werden? \u2013 Rechtliche Orientierung nach OLG D\u00fcsseldorf (I-20 W 2\/26)"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/","name":"LEGAL SMART Online Blog","description":"Die innovative Kanzlei","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/0869c669bccbe2e56b149b214913b000","name":"Guido Kluck, LL.M.","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/image\/","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/cropped-IMG_2698-e1535879860494-96x96.jpg","caption":"Guido Kluck, LL.M."},"description":"Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner f\u00fcr das Recht der neuen Medien sowie f\u00fcr die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).","sameAs":["https:\/\/legalsmart.de\/team_kluck.php","https:\/\/www.facebook.com\/guido.kluck","https:\/\/x.com\/https:\/\/twitter.com\/kluck"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12056","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12056"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12056\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12056"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=12056"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=12056"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}