{"id":2573,"date":"2011-09-15T18:31:08","date_gmt":"2011-09-15T16:31:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=2573"},"modified":"2011-09-15T18:31:08","modified_gmt":"2011-09-15T16:31:08","slug":"nun-droht-melango-den-kunden-mit-strafanzeigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/nun-droht-melango-den-kunden-mit-strafanzeigen\/","title":{"rendered":"Nun droht Melango den Kunden mit Strafanzeigen"},"content":{"rendered":"<p>Die Methoden der Unternehmen, die im Internet ihr Unwesen treiben, werden immer perfider. Im Allgemeinen geht es darum \u00a0\u00fcblicherweise kostenlose Leistungen im \u201eKleingedruckten\u201c mit einem Entgelt zu versehen und so das Vertrauen des Internetnutzers durch das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild auszunutzen.<\/p>\n<p>Das Unternehmen \u201emelango.de\u201c begn\u00fcgt sich nun scheinbar nicht mehr mit der Versendung von Rechnungen und \u00a0Mahnschreiben. Man geht dazu \u00fcber, bereits angemahnten Kunden trotz mehrfacher Anzeige durch einen Rechtsanwalt pers\u00f6nlich \u00fcber die Pr\u00fcfung einer Strafanzeige in Kenntnis zu setzten. Der Empf\u00e4nger eines solchen Schreibens sieht sich also neben zivilrechtlichen Anspr\u00fcchen auch noch der Gefahr einer Strafanzeige wegen Betrugs ausgesetzt. Im Wortlaut wird Betroffenen mitgeteilt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>PR\u00dcFUNG EINER STRAFANZEIGE<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte\/r Herr \/ Frau X der Firma Y,<\/p>\n<p>wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut \u00fcberpr\u00fcft. Hierbei mussten wir feststellen, dass Sie noch keine ausreichende Zahlung geleistet haben. Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder zahlen k\u00f6nnen noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Fall war. Dies legt den Verdacht eines Betruges gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/263.html\" title=\"&sect; 263 StGB: Betrug\">\u00a7 263<\/a> Strafgesetzbuch nahe. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, w\u00fcrde das den Verdacht eines sogenannten Eingehungsbetruges nahe legen. Hierf\u00fcr w\u00fcrde ausreichen, dass Sie es f\u00fcr m\u00f6glich gehalten haben, nicht zahlen zu k\u00f6nnen, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben.<\/p>\n<p>Uns ist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanw\u00e4lte haben uns aber empfohlen, gegen Sie, Herr\/Frau X, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Angelegenheit nicht aufkl\u00e4rt. Wir m\u00f6chten Sie daher bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sache w\u00e4re auch erledigt, wenn Sie die offenen Betr\u00e4ge innerhalb von 5 Tagen auf das Konto unseres Abrechnungspartners \u00fcberweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bitte \u00fcberweisen Sie den Rechnungsbetrag von 117,81 EUR schuldbefreiend auf das Konto unseres Abrechnungspartners<\/p>\n<p>Kontoinhaber:<br \/>\nKonto:<br \/>\nVolksbank: BLZ:<br \/>\nVerwendungszweck:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>melango.de\u00a0GmbH<br \/>\nNeefestra\u00dfe 88<br \/>\n09116 Chemnitz<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dass man in einem solchen Fall aber nicht in Panik verfallen sollte, haben wir bereits in unserem Blogbeitrag vom\u00a0 05. August &#8211;\u00a0 \u201e<a href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/medienrecht\/internetrecht\/die-internetabzocke-alles-was-man-wissen-muss\">Die Internetabzocke\u00a0 &#8211; Alles was man wissen muss<\/a> \u201e\u00a0 angef\u00fchrt. \u00a0Denn zumeist wird der behauptete zivilrechtliche Anspruch der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung kaum standhalten k\u00f6nnen. Dies scheint jetzt auch das AG Dresden in einem laufenden Verfahren von Melango zu best\u00e4tigen. Es f\u00fchrt aus: \u201eDie Entgeltklausel d\u00fcrfte bei den typischerweise im Internet kostenlos zur Verf\u00fcgung stehenden Leistungen als \u00fcberraschende Klausel i.S.d. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/305c.html\" title=\"&sect; 305c BGB: &Uuml;berraschende und mehrdeutige Klauseln\">\u00a7 305c Abs. 1 BGB<\/a> nicht Vertragsbestandteil geworden sein.&#8220;<\/p>\n<p>Umso zweifelhafter \u00a0d\u00fcrften daher auch die Erfolgsaussichten einer angedrohten Strafanzeige sein. Denn die Staatsanwaltschaft wird nicht bereits bei der Erstattung einer jeden Anzeige t\u00e4tig. Vielmehr bedarf es eines konkreten Anfangsverdachts und einer rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung dahingehend,\u00a0 ob der bekanntgewordene Sachverhalt \u00fcberhaupt unter ein Strafgesetz f\u00e4llt. Sprich, es m\u00fcsste nach kriminalistischen Gesichtspunkten als wahrscheinlich gelten, dass der Nutzer des Angebots von Melango den Tatbestand\u00a0 des Betruges gem\u00e4\u00df \u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/263.html\" title=\"&sect; 263 StGB: Betrug\">\u00a7 263 Abs.1 StGB<\/a> erf\u00fcllt. Ob dem so ist scheint allerdings mehr als fragw\u00fcrdig zu sein. Denn dann\u00a0 m\u00fcsste er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Absicht rechtswidriger Bereicherung bewusst und gewollt \u00fcber Tatsachen get\u00e4uscht und auf Seiten Melangos einen Irrtum hervorgerufen haben.<\/p>\n<p>Nach Ansicht Melangos w\u00e4re das bei dem hier in Betracht kommenden Erf\u00fcllungsbetrug bereits dann der Fall, wenn der Nutzer bei Vertragsschluss\u00a0 nicht in der Lage oder willens war, trotz Nutzung der Leistung ein Entgelt zu entrichten.\u00a0 Zwar wird man Melango wohl zugestehen m\u00fcssen, dass der Nutzer in der Mehrzahl der F\u00e4lle nicht willens ist ein Entgelt zu zahlen. Regelm\u00e4\u00dfig w\u00fcrde dies aber die Realit\u00e4t verkennen, lie\u00dfe man es f\u00fcr das T\u00e4uschen \u00fcber Tatsachen im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/263.html\" title=\"&sect; 263 StGB: Betrug\">\u00a7 263 StGB<\/a> gen\u00fcgen. Dies setzt n\u00e4mlich ein bewusstes Hervorrufen oder Unterhalten einer Fehlvorstellung\u00a0 voraus. Derjenige aber, der eine im Internet typischerweise kostenlose \u00a0Leistung in Anspruch nimmt, die wie hier auch als solche in Erscheinung tritt, wird sich \u00a0gar keine Gedanken \u00fcber seinen Zahlungswillen machen. \u00a0Er geht vielmehr davon aus, \u00a0gar\u00a0 nicht erst zahlen zu m\u00fcssen. Er handelt also nicht in dem Bewusstsein beim Vertragspartner Fehlvorstellungen \u00fcber seine Solvenz oder Zahlungswilligkeit zu erzeugen oder zu unterhalten, sondern geht berechtigterweise davon aus keine Gegenleistung erbringen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus scheint es fragw\u00fcrdig zu sein, ob Melango \u00fcberhaupt als potentielles Betrugsopfer in Betracht kommt. Ein Irrtum setzt n\u00e4mlich den Widerspruch zwischen subjektiver Vorstellung und Wirklichkeit voraus. Wo es aber keinen Widerspruch gibt, kann\u00a0 es auch keinen Irrtum geben. Hier wird eine kostenpflichtige Leistung in das Erscheinungsbild einer \u00fcblicherweise kostenlosen Leistung eingekleidet und lediglich mit einer so \u00fcberraschenden Entgeltklausel versehen, dass der Internetnutzer mit ihr nicht zu rechnen \u00a0braucht. Das angebliche \u201eOpfer\u201c bedient sich also objektiv gesehen Mitteln, um den wahren Charakter des Vertrages zu verschleiern. Dies ist ein Indiz daf\u00fcr dass Melango bereits davon ausging, der wahre Charakter des Gesch\u00e4fts werde erst nach Vertragsschluss zu Tage treten. N\u00e4mlich dann, wenn die erste Zahlungsaufforderung ins Haus flattert.<\/p>\n<p>Die Angebots- und Vertragsgestaltung erweckt also eher den Anschein, dass Melango \u00a0von der Zahlungsunwilligkeit seines ahnungslosen Vertragspartners ausgeht und sich dieser erst sp\u00e4ter der Entgeltlichkeit des Gesch\u00e4fts bewusst wird. Ein Widerspruch zwischen dem, was sich Melango bei Vertragsschluss vorstellte und was in Wirklichkeit vor sich ging, ist dann aber nicht existent, so dass Melango keinem Irrtum unterliegen konnte und der Tatbestand des Betruges \u00a0nicht erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<p>Auf die in dieser Konstellation ohnehin absurd erscheinende Absicht rechtswidriger Bereicherung ist dann hier schon gar nicht einzugehen. Kommt es zu einer Anzeige, so wird es aller Wahrscheinlichkeit nach mangels hinreichendem Anfangsverdacht nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen.<\/p>\n<p>Vielmehr ist dar\u00fcber nachzudenken, ob sich das Unternehmen durch die bewusst unwahre Behauptung, der Vertragspartner habe den Vertrag in Kenntnis der Entgeltlichkeit, jedoch ohne Zahlungsf\u00e4higkeit oder Zahlungswillen abgeschlossen, selbst strafbar macht. Denn dieses Verhalten k\u00f6nnte unter den Straftatbestand der falschen Verd\u00e4chtigung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/164.html\" title=\"&sect; 164 StGB: Falsche Verd&auml;chtigung\">\u00a7 164 Abs. 1 StGB<\/a> fallen. Der Polizei werden so n\u00e4mlich \u00a0Tatsachen vorgetragen, die wie eben aufgezeigt zwar objektiv falsch sind,\u00a0 aber immerhin geeignet erscheinen einen Verdacht hervor zurufen, der den in Wahrheit unschuldigen Vertragspartner zumindest der Gefahr beh\u00f6rdlichen Einschreitens aussetzt.<\/p>\n<p>Im Ergebnis w\u00fcrde sich Melango mit einer Strafanzeige wohl eher selbst Schaden. Ziel kann es daher nur sein, mit der Drohung den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.<\/p>\n<p>Dem Empf\u00e4nger eines solchen Schreibens sei anzuraten, die Ruhe zu bewahren. In jedem Falle aber \u00a0bedarf ein Schreiben, so absurd es auch sein mag, der rechtlichen Einzelfallbetrachtung. \u00a0Kommen n\u00e4mlich zus\u00e4tzliche Umst\u00e4nde \u00a0hinzu, die einen Betrugsverdacht erh\u00e4rten, kann die Situation erheblich anders zu beurteilen sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Methoden der Unternehmen, die im Internet ihr Unwesen treiben, werden immer perfider. Im Allgemeinen geht es darum \u00a0\u00fcblicherweise kostenlose Leistungen im \u201eKleingedruckten\u201c mit einem Entgelt zu versehen und so das Vertrauen des Internetnutzers durch das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild auszunutzen. Das Unternehmen \u201emelango.de\u201c begn\u00fcgt sich nun scheinbar nicht mehr mit der Versendung von Rechnungen und \u00a0Mahnschreiben. 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