{"id":2708,"date":"2011-11-04T12:52:47","date_gmt":"2011-11-04T11:52:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=2708"},"modified":"2011-11-04T12:52:47","modified_gmt":"2011-11-04T11:52:47","slug":"achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab\/","title":{"rendered":"Achtung Online-H\u00e4ndler: Frist f\u00fcr die neue Widerrufsbelehrung l\u00e4uft heute ab"},"content":{"rendered":"<p>Bereits mit Artikel vom 4. August 2011 hatten wir \u00fcber\u00a0das <a href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/gewerblicher-rechtsschutz\/wettbewerbsrecht\/die-neue-musterwiderrufsbelehrung-gultig-ab-04-08-2011\">Gesetz zur Anpassung der Vorschriften \u00fcber den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzvertr\u00e4gen und \u00fcber verbundene Vertr\u00e4ge<\/a> berichtet. Durch diese Gesetzes\u00e4nderung wurde ein neues Muster f\u00fcr die Widerrufsbelehrung in Kraft gesetzt, welches durch Online-H\u00e4ndler zu verwenden ist, um weiterhin vollst\u00e4ndig, richtig und abmahnsicher \u00fcber das bestehende Widerrufsrecht gegen\u00fcber Endverbrauchern zu belehren.<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht eine dreimonatige \u00dcbergangsfrist f\u00fcr die Anpassung der Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop vor, die heute abl\u00e4uft. Aus diesem Grunde m\u00f6chten wir Ihnen nachfolgend nochmals das neue Muster der Widerrufsbelehrung n\u00e4her bringen.<\/p>\n<p><strong>Muster\u00a0f\u00fcr die Widerrufsbelehrung\u00a0<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>Widerrufsbelehrung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Widerrufsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen Ihre Vertragserkl\u00e4rung innerhalb von [14 Tagen] 1 ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder \u2013 wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf \u00fcberlassen wird \u2013 durch R\u00fccksendung der Sache] 2 widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform 3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] 2. Der Widerruf ist zu richten an: 4<\/p>\n<p>Widerrufsfolgen 5<\/p>\n<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. 6 K\u00f6nnen Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur\u00fcckgew\u00e4hren beziehungsweise herausgeben, m\u00fcssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. 7 [F\u00fcr die Verschlechterung der Sache m\u00fcssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der \u00fcber die Pr\u00fcfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. 8 Unter &#8222;Pr\u00fcfung der Eigenschaften und der Funktionsweise&#8220; versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich und \u00fcblich ist. 9 Paketversandf\u00e4hige Sachen sind auf unsere [Kosten und] 10 Gefahr zur\u00fcckzusenden. Nicht paketversandf\u00e4hige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] 2 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen erf\u00fcllt werden. Die Frist beginnt f\u00fcr Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkl\u00e4rung [oder der Sache]2, f\u00fcr uns mit deren Empfang.<\/p>\n<p>Besondere Hinweise<\/p>\n<p>11<\/p>\n<p>12<\/p>\n<p>13<\/p>\n<p>(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) 14<\/p>\n<p><strong>Gestaltungshinweise:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wird die Belehrung nicht sp\u00e4testens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz \u201eeinem Monat\u201c. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 9 einschl\u00e4gig, wenn der dort genannte Hinweis nicht sp\u00e4testens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzvertr\u00e4gen steht eine unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246<\/a> \u00a7 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.<\/p>\n<p>(2) Der Klammerzusatz entf\u00e4llt bei Leistungen, die nicht in der \u00dcberlassung von Sachen bestehen.<\/p>\n<p>(3) Liegt einer der nachstehenden Sonderf\u00e4lle vor, ist Folgendes einzuf\u00fcgen:<\/p>\n<p>a)bei schriftlich abzuschlie\u00dfenden Vertr\u00e4gen: \u201e , jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verf\u00fcgung gestellt worden ist\u201c;<\/p>\n<p>b) bei Fernabsatzvertr\u00e4gen (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312b.html\" title=\"&sect; 312b BGB: Au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossene Vertr&auml;ge\">\u00a7 312b Absatz 1 Satz 1 BGB<\/a>) \u00fcber die<\/p>\n<p>aa) Lieferung von Waren: \u201e , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empf\u00e4nger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246<\/a> \u00a7 2 in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/1.html\" title=\"Art. 1 EGBGB\">\u00a7 1 Abs. 1 und 2 EGBGB<\/a>\u201c;<\/p>\n<p>bb) Erbringung von Dienstleistungen au\u00dfer Zahlungsdiensten: \u201e , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246<\/a> \u00a7 2 in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/1.html\" title=\"Art. 1 EGBGB\">\u00a7 1 Absatz 1 und 2 EGBGB<\/a>\u201c;<\/p>\n<p>cc) Erbringung von Zahlungsdiensten:<\/p>\n<p>aaa) bei Zahlungsdiensterahmenvertr\u00e4gen: \u201e , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df Artikel 246 \u00a7 2 in Verbindung mit \u00a7 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/4.html\" title=\"Art. 4 EGBGB: Verweisung\">\u00a7 4 Absatz 1 EGBGB<\/a>\u201c;<\/p>\n<p>bbb) bei Kleinbetragsinstrumenten im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/675i.html\" title=\"&sect; 675i BGB: Ausnahmen f&uuml;r Kleinbetragsinstrumente und E-Geld\">\u00a7 675i Absatz 1 BGB<\/a>: \u201e , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df Artikel 246 \u00a7 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/11.html\" title=\"Art. 11 EGBGB: Form von Rechtsgesch&auml;ften\">\u00a7 11 Abs. 1 EGBGB<\/a>\u201c;<\/p>\n<p>ccc) bei Einzelzahlungsvertr\u00e4gen: \u201e , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df Artikel 246 \u00a7 2 in Verbindung mit \u00a7 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/13.html\" title=\"Art. 13 EGBGB: Eheschlie&szlig;ung\">\u00a7 13 Absatz 1 EGBGB<\/a>\u201c;<\/p>\n<p>c) bei Vertr\u00e4gen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312g.html\" title=\"&sect; 312g BGB: Widerrufsrecht\">\u00a7 312g Absatz 1 Satz 1 BGB<\/a>): \u201e , jedoch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Pflichten gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312g.html\" title=\"&sect; 312g BGB: Widerrufsrecht\">\u00a7 312g Absatz 1 Satz 1 BGB<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246<\/a> \u00a7 3 EGBGB\u201c;<\/p>\n<p>d) bei einem Kauf auf Probe (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/454.html\" title=\"&sect; 454 BGB: Zustandekommen des Kaufvertrags\">\u00a7 454 BGB<\/a>): \u201e ; jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes f\u00fcr Sie bindend geworden ist\u201c;<\/p>\n<p>Wird f\u00fcr einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderf\u00e4lle f\u00e4llt (z.B. ein\u00a0Fernabsatzvertrag \u00fcber die Lieferung von Waren im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Erg\u00e4nzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: \u201e ; jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empf\u00e4nger [bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246<\/a> \u00a7 2 in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/1.html\" title=\"Art. 1 EGBGB\">\u00a7 1 Absatz 1 und 2 EGBGB<\/a> sowie unserer Pflichten gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312g.html\" title=\"&sect; 312g BGB: Widerrufsrecht\">\u00a7 312g Absatz 1 Satz 1 BGB<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246<\/a> \u00a7 3 EGBGB\u201c). Soweit zu kombinierende Erg\u00e4nzungen sprachlich identisch sind, sind Wiederholungen des Wortlautes nicht erforderlich.<\/p>\n<p>(4) Einsetzen: Namen\/Firma und ladungsf\u00e4hige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und\/oder, wenn der Verbraucher eine Best\u00e4tigung seiner Widerrufserkl\u00e4rung an den Unternehmer erh\u00e4lt, auch eine Internetadresse.<\/p>\n<p>5) Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wurden. Dasselbe gilt, wenn eine R\u00fcckabwicklung nicht in Betracht kommt (z.B. Hereinnahme einer B\u00fcrgschaft).<\/p>\n<p>(6) Bei der Vereinbarung eines Entgelts f\u00fcr die Duldung einer \u00dcberziehung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/505.html\" title=\"&sect; 505 BGB: Geduldete &Uuml;berziehung\">\u00a7 505 BGB<\/a> ist hier Folgendes einzuf\u00fcgen:<\/p>\n<p>\u201e\u00dcberziehen Sie Ihr Konto ohne einger\u00e4umte \u00dcberziehungsm\u00f6glichkeit oder \u00fcberschreiten Sie die Ihnen einger\u00e4umte \u00dcberziehungsm\u00f6glichkeit, k\u00f6nnen wir von Ihnen \u00fcber die R\u00fcckzahlung des Betrags der \u00dcberziehung oder \u00dcberschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber die Bedingungen und Folgen der \u00dcberziehung oder \u00dcberschreitung (z.B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.\u201c<\/p>\n<p>(7) Bei Fernabsatzvertr\u00e4gen \u00fcber Dienstleistungen ist folgender Satz einzuf\u00fcgen:<\/p>\n<p>\u201eDies kann dazu f\u00fchren, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen f\u00fcr den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erf\u00fcllen m\u00fcssen.&#8220;<\/p>\n<p>(8) Bei Fernabsatzvertr\u00e4gen \u00fcber die Lieferung von Waren ist anstelle des vorhergehenden Satzes folgender Satz einzuf\u00fcgen: \u201eF\u00fcr die Verschlechterung der Sache und f\u00fcr gezogene Nutzungen m\u00fcssen Sie Wertersatz nur leisten soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der \u00fcber die Pr\u00fcfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.\u201c<\/p>\n<p>(9) Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 3 Satz 1 BGB<\/a> nicht sp\u00e4testens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden S\u00e4tze einzuf\u00fcgen: \u201eF\u00fcr eine durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung m\u00fcssen sie keinen Wertersatz leisten.\u201c Bei Fernabsatzvertr\u00e4gen steht ein unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserkl\u00e4rung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise \u00fcber die Wertersatzpflicht unterrichtet hat.<\/p>\n<p>Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag \u00fcber die Lieferung von Waren, ist anzuf\u00fcgen:<\/p>\n<p>\u201eWertersatz f\u00fcr gezogene Nutzungen m\u00fcssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die \u00fcber die Pr\u00fcfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter \u201ePr\u00fcfung der Eigenschaften und der Funktionsweise\u201c versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich und \u00fcblich ist.\u201c<\/p>\n<p>(10) Ist entsprechend <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Absatz 2 Satz 3 BGB<\/a> eine \u00dcbernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter &#8222;zur\u00fcckzusenden.\u201c\u00a0Folgendes einzuf\u00fcgen:<\/p>\n<p>\u201eSie haben die regelm\u00e4\u00dfigen Kosten der R\u00fccksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn Sie bei einem h\u00f6heren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die R\u00fccksendung f\u00fcr Sie kostenfrei.\u201c<\/p>\n<p>(11) Bei einem Widerrufsrecht gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312d.html\" title=\"&sect; 312d BGB: Informationspflichten\">\u00a7 312d Absatz 1 BGB<\/a>, das f\u00fcr einen Fernabsatzvertrag zur Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:<\/p>\n<p>\u201eIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdr\u00fccklichen Wunsch vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge\u00fcbt haben.&#8220;<\/p>\n<p>(12) Der nachfolgende Hinweis f\u00fcr finanzierte Gesch\u00e4fte kann entfallen, wenn kein verbundenes Gesch\u00e4ft vorliegt:<\/p>\n<p>\u201eWenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn sp\u00e4ter widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Vertr\u00e4ge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der R\u00fcckgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verh\u00e4ltnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der R\u00fcckgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von\u00a0Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie m\u00f6glich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch daf\u00fcr ein Widerrufsrecht zusteht.&#8220;<\/p>\n<p>Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundst\u00fccks oder eines grundst\u00fccksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu \u00e4ndern:<\/p>\n<p>\u201eDies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Vertr\u00e4gen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber \u00fcber die Zurverf\u00fcgungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundst\u00fccksgesch\u00e4ft durch Zusammenwirken mit dem Ver\u00e4u\u00dferer f\u00f6rdert, indem er sich dessen Ver\u00e4u\u00dferungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchf\u00fchrung des Projekts Funktionen des Ver\u00e4u\u00dferers \u00fcbernimmt oder den Ver\u00e4u\u00dferer einseitig beg\u00fcnstigt.&#8220;<\/p>\n<p>(13) Der nachfolgende Hinweis f\u00fcr Fernabsatzvertr\u00e4ge \u00fcber Finanzdienstleistungen kann entfallen, wenn kein hinzugef\u00fcgter Fernabsatzvertrag \u00fcber eine Dienstleistung vorliegt:<\/p>\n<p>\u201eBei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages \u00fcber eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugef\u00fcgten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.&#8220;<\/p>\n<p>(14) Ort, Datum und Unterschriftsleiste k\u00f6nnen entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die W\u00f6rter \u201eEnde der Widerrufsbelehrung&#8220; oder durch die W\u00f6rter \u201eIhr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)&#8220; zu ersetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Wir empfehlen aus diesem Grunde jedem Online-H\u00e4ndler, seine vorgehaltene Widerrufsbelehrung nochmals zu \u00fcberpr\u00fcfen, um eventuell drohende Abmahnungen zu vermeiden.<\/p>\n<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und ber\u00e4t Online-H\u00e4ndler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern dar\u00fcber hinaus weitere\u00a0<a href=\"http:\/\/www.wklegal.de\/service\/schutzpakete-fuer-online-shops\" target=\"_blank\">Beratungspakete<\/a>\u00a0an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen f\u00fcr Online-H\u00e4ndler relevanten Bereichen anbietet.<\/p>\n<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels \u00fcber das nachfolgende Kontaktformular.<\/p>\n<p>[insert_ajaxcontact id=2443]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits mit Artikel vom 4. August 2011 hatten wir \u00fcber\u00a0das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften \u00fcber den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzvertr\u00e4gen und \u00fcber verbundene Vertr\u00e4ge berichtet. 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August 2011 hatten wir \u00fcber das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften \u00fcber den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzvertr\u00e4gen und \u00fcber verbundene Vertr\u00e4ge berichtet. 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