{"id":4252,"date":"2013-01-29T08:56:05","date_gmt":"2013-01-29T07:56:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=4252"},"modified":"2013-01-29T08:56:05","modified_gmt":"2013-01-29T07:56:05","slug":"einstweilige-verfugung-und-kostenerstattung-trotz-abgegebener-unterlassungserklarung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/einstweilige-verfugung-und-kostenerstattung-trotz-abgegebener-unterlassungserklarung\/","title":{"rendered":"Einstweilige Verf\u00fcgung und Kostenerstattung trotz abgegebener Unterlassungserkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<p>Manchmal ist es halt doch gut, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen. Dies ist insbesondere in Spezialgebieten wie dem Urheberrecht der Fall. So \u2026 oder so \u00e4hnlich k\u00f6nnte auch die \u00dcberschrift eines Beschlusses des Landgericht Hamburg vom 11. Januar 2013 (AZ: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=308%20O%20442\/12\" title=\"LG Hamburg, 11.01.2013 - 308 O 442\/12: Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Interne...\">308 O 442\/12<\/a>) lauten. Mit diesem Beschluss stellte das Landgericht Hamburg fest, dass eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung zur Ausr\u00e4umung der Wiederholungsgefahr ungeeignet ist, wenn sich der Anschlussinhaber verpflichtet urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte \u201e\u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen oder machen zu lassen\u201c, wenn der vorgeworfene Versto\u00df gleichzeitig bestritten wird.<\/p>\n<p>Der Entscheidung des Landgericht Hamburg lag ein Sachverhalt zu Grunde, in welchem eine Anschlussinhaberin eine Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke erhalten hatte. Die Anschlussinhaberin hatte den Versto\u00df bestritten, gleichzeitig jedoch eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben, in der sie sich verpflichtete, es zu unterlassen, urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte \u201e\u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen oder machen zu lassen\u201c. Im Rahmen des Vortrages hatte die Anschlussinhaberin gleichzeitig den Versto\u00df bestritten und trug vor, dass weder sie noch ihr Ehemann die Rechtsverletzung begangen haben sollte. Gleichzeitig wies sie auf einen vorhandenen WLAN Anschluss hin.<\/p>\n<p>Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch erwirkte daraufhin eine einstweilige Verf\u00fcgung vor dem Landgericht Hamburg.<\/p>\n<p>Das Landgericht Hamburg stellte dabei fest, dass die Vermutung der Wiederholungsgefahr durch die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung nicht beseitigt wurde und der Unterlassungsanspruch weiterhin best\u00fcnde. Aus diesem Grunde sei die einstweilige Verf\u00fcgung zu erlassen gewesen.<\/p>\n<p>Aufgrund des Vortrages der Anschlussinhaberin bestehe, so das Gericht, die ernsthafte Vermutung, dass die M\u00f6glichkeit best\u00fcnde, dass ein Dritter die angegriffene Rechtsverletzung unter Nutzung des Anschlusses begangen habe. Auch wenn die T\u00e4terschaftsvermutung durch den Vortrag ersch\u00fcttert worden sei, w\u00fcrde die sich aus dem Vortrag der Anschlussinhaberin resultierende St\u00f6rerhaftung der Anschlussinhaberin durch die abgegebene Unterlassungserkl\u00e4rung nicht beseitigen lassen.<\/p>\n<p>Auch musste die Anschlussinhaberin dann die angefallenen Kosten zu einem Streitwert von EUR 6.000,00 tragen. Hieraus ergeben sich Rechtsanwaltsgeb\u00fchren in H\u00f6he von EUR 546,69.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Gerichts k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/urteile\/lg-hamburg-einstweilige-verfugung-nach-abgabe-einer-unterlassungserklarung\">hier im Volltext<\/a> finden.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Landgericht Hamburg, die sicherlich kritikf\u00e4hig w\u00e4re und derzeit eine Einzelentscheidung darstellt, zeigt deutlich, dass es bei der Abgabe der strafbewehrte (modifizierten) Unterlassungserkl\u00e4rung auf den richtigen Inhalt ankommt. Auch sollte von Betroffenen ber\u00fccksichtigt werden, dass bei Filesharing-F\u00e4llen weiterhin der Grundsatz des sog. fliegenden Gerichtsstandes von den meisten Gerichten angewandt wird. Damit k\u00f6nnen Anspr\u00fcche durch Rechteinhaber nahezu bundesweit, und damit auch in Hamburg, gerichtlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In jedem Fall d\u00fcrfte die Entscheidung f\u00fcr weiteren Z\u00fcndstoff sorgen. Die Rechtsanw\u00e4lte Rasch f\u00fchren hierzu in Ihrem Online-Blog w\u00f6rtlich aus:<\/p>\n<blockquote><p>Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen, da auf zahlreichen Internetseiten (z.B. im \u201eNetzweltforum\u201c und durch die \u201eInteressengemeinschaft gegen den Abmahnwahn\u201c) auch heute noch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserkl\u00e4rung empfohlen wird, die die Formulierung \u201eder \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen und\/oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich machen zu lassen\u201c enth\u00e4lt. Allen Anschlussinhabern, die eine solche Erkl\u00e4rung abgegeben haben, gleichzeitig aber bestreiten, dass sie die Rechtsverletzung selbst begangen haben, droht eine kostspielige Unterlassungsklage, da ihre Erkl\u00e4rung die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diejenigen, die eine gleich- oder \u00e4hnlichlautende Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben haben, oder sich eines Musters aus dem Internet bedient haben, und den Versto\u00df gleichzeitig bestreiten, sollten daher pr\u00fcfen lassen, ob die Abgabe einer weiteren strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung notwendig ist, um die Wiederholungsgefahr abschlie\u00dfend zu beseitigen. Nur durch die Ausr\u00e4umung der Wiederholungsgefahr w\u00fcrde dann auch das Rechtsschutzbed\u00fcrfnis f\u00fcr eine einstweilige Verf\u00fcgung beseitigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was WK LEGAL f\u00fcr Sie tun kann<\/strong><\/p>\n<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und ber\u00e4t eine Vielzahl von Betroffenen in F\u00e4llen von sog. Filesharing-Abmahnungen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst pr\u00fcfen wir f\u00fcr unsere Mandanten die geltend gemachten Unterlassungsanspr\u00fcche. Nach einer ausf\u00fchrlichen Beratung und der Festlegung des Vorgehens gegen die ausgesprochene Abmahnung erstellen wir ein Abwehrschreiben, mit welchem auf die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung reagiert wird. Soweit notwendig geben wir f\u00fcr unsere Mandanten eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung ab und weisen die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten ganz oder zumindest teilweise zur\u00fcck. Dabei ber\u00fccksichtigen wir stets die aktuellen Entscheidungen der Rechtsprechung und arbeiten diese zu Gunsten unserer Mandanten in unsere Stellungnahmen ein.<\/p>\n<p>Unsere Kosten werden dabei regelm\u00e4\u00dfig transparent auf der Basis von g\u00fcnstigen Pauschalverg\u00fctungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem\u00a0<a href=\"http:\/\/www.wklegal.de\/ratgeber-filesharing\/\" target=\"_blank\">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gerne stehen wir auch Ihnen f\u00fcr Ihre unverbindlichen Fragen zur Verf\u00fcgung.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/kontakt-2\">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail<\/a>\u00a0an oder nutzen Sie die M\u00f6glichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespr\u00e4ch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Manchmal ist es halt doch gut, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen. Dies ist insbesondere in Spezialgebieten wie dem Urheberrecht der Fall. So \u2026 oder so \u00e4hnlich k\u00f6nnte auch die \u00dcberschrift eines Beschlusses des Landgericht Hamburg vom 11. 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