{"id":6293,"date":"2018-05-18T09:00:47","date_gmt":"2018-05-18T07:00:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=6293"},"modified":"2018-05-18T00:46:40","modified_gmt":"2018-05-17T22:46:40","slug":"die-musterfeststellungsklage-kommt-haelt-sie-was-sie-verspricht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/die-musterfeststellungsklage-kommt-haelt-sie-was-sie-verspricht\/","title":{"rendered":"Die Musterfeststellungsklage kommt \u2013 h\u00e4lt sie, was sie verspricht?"},"content":{"rendered":"<p>Am 10. Mai wurde vom Kabinett das Gesetz f\u00fcr die Musterfeststellungsklage beschlossen, das am 1. November 2018 in Kraft treten soll. Das Verfahren soll es Verbrauchern erm\u00f6glichen gesammelt und ohne eigenes Risiko Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Bisher musste jeder Verbraucher einzeln vor Gericht ziehen, um seine Rechte gegen ein Unternehmen durchzusetzen. Die Aussicht auf ein langwieriges und kostenintensives Verfahren schreckt dabei jedoch Viele ab und der Aufwand erscheint h\u00e4ufig zu gro\u00df. Dem soll nun die Musterfeststellungsklage abhelfen. Sie soll es Verbraucherschutzverb\u00e4nden gestatten die Rechte von Verbrauchern f\u00fcr diese gegen\u00fcber Unternehmen geltend zu machen. Es soll so in Zukunft m\u00f6glich sein \u00e4hnlich gelagerte F\u00e4lle zu b\u00fcndeln und so die Rechtsdurchsetzung f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.<\/p>\n<h2>Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?<\/h2>\n<p>Uns so soll das Verfahren funktionieren: Die Verb\u00e4nde m\u00fcssen die F\u00e4lle von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern detailliert aufarbeiten und auf Grundlage dieser anschlie\u00dfend Klage gegen das entsprechende Unternehmen einreichen. Daraufhin wird ein Klageregister eingerichtet, in das sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 weitere Betroffenen eintragen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Tritt diese Voraussetzung ein und liegen auch die weiteren allgemeinen Prozessvoraussetzungen vor, so wird das Verfahren er\u00f6ffnet. In diesem klagt direkt der Verband gegen das Unternehmen. Die Verbraucher sind nicht Beteiligte des Verfahrend und k\u00f6nnen so zum Beispiel als Zeugen geh\u00f6rt werden. In dem Musterverfahren wird dann festgestellt, ob die Voraussetzungen f\u00fcr einen Schadensersatzanspruch vorliegen.<\/p>\n<p>Die betroffenen Verbraucher k\u00f6nnen anschlie\u00dfend ihren Schadensersatzanspruch in einem weiteren Verfahren geltend machen und sich dabei auf die, im Musterverfahren getroffenen, Feststellungen berufen. Das Musterfeststellungsverfahren entfaltet Bindungswirkung. In dem folgenden Verfahren m\u00fcssen gegebenenfalls noch individuelle Voraussetzungen, wie etwa ein wirksamer Vertragsschluss, belegt werden.<\/p>\n<p>Zwar muss der Schadensersatzanspruch also letztendlich doch wieder in einem eigenen Verfahren durchgesetzt werden, dies aber mit erheblich geringerem Prozess- und Kostenrisiko. Zudem d\u00fcrften die individuellen Verfahren aufgrund der Bindungswirkung in der Regel schnell und unkompliziert abzuwickeln sein. Ein solches weiteres Verfahren ist auch nur n\u00f6tig, wenn nicht schon im Musterverfahren ein Vergleich geschlossen wurde. Aufgrund der Bindungswirkung der Feststellung ist davon auszugehen, dass dem in vielen F\u00e4llen so sein wird.<\/p>\n<h2>Wer darf klagen?<\/h2>\n<p>Doch wer darf \u00fcberhaupt eine solche Musterfeststellungsklage einreichen? Dies ist einer der gr\u00f6\u00dften Streitpunkte innerhalb des Gesetzentwurfs, weshalb die Regelung hinsichtlich dieser Frage bereits erhebliche Einschr\u00e4nkungen im Vergleich zur urspr\u00fcnglichen Fassung erfahren hat.<br \/>\nNach der aktuellen Fassung d\u00fcrfen nur Stellen eine Musterfeststellungsklage einreichen, die<\/p>\n<ul>\n<li>als Mitglieder mindestens zehn Verb\u00e4nde, die im gleichen Aufgabenbereich t\u00e4tig sind, oder mindestens 350 nat\u00fcrliche Personen haben,<\/li>\n<li>seit mindestens vier Jahre bestehen,<\/li>\n<li>im Wesentlichen mit dem Verbraucherschutz befasst sind,<\/li>\n<li>die Musterfeststellungsklage nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung erheben und<\/li>\n<li>nicht mehr als f\u00fcnf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Durch diese strengen Anforderungen soll verhindert werden, dass eine \u201eKlageindustrie\u201c entsteht. Gerade kleiner Verbraucherverb\u00e4nde wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sind somit, zu deren Missfallen, nicht klagebefugt.<\/p>\n<p>Da die Klagebefugnis aber einer der gr\u00f6\u00dften Streitpunkte innerhalb des Regierungsentwurfes ist, erscheint es nicht ausgeschlossen, dass an dieser Stelle noch einmal nachgebessert wird.<\/p>\n<h2>Was sind die Vor- und Nachteile?<\/h2>\n<p>Ziel der Musterfeststellungsklage ist es, einen schnellen Prozess mit wenig Risiko f\u00fcr den Verbraucher zu erm\u00f6glichen. F\u00fcr den Verbraucher wird verbindlich festgestellt, ob die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bestehen oder nicht, ohne, dass dadurch Kosten f\u00fcr ihn entstehen. Zudem wird die Musterfeststellungsklage f\u00fcr die im Klageregister Eingetragenen die Verj\u00e4hrung ihrer Anspr\u00fcche hemmen. So k\u00f6nnen sie ohne eine drohende Verj\u00e4hrung in Ruhe den Ausgang des Prozesses abwarten und sich anschlie\u00dfend dar\u00fcber Gedanken machen, ob es Sinn macht eine individuelle Klage einzureichen.<\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung der Musterfeststellungklage d\u00fcrfte zwar zu einer steigenden Belastung f\u00fcr die Landgerichte f\u00fchren, die f\u00fcr diese Art von Verfahren zust\u00e4ndig sein werden, dem soll jedoch eine deutliche Entlastung der Amtsgerichte gegen\u00fcberstehen, die f\u00fcr die Individualklagen der einzelnen Verbraucher zust\u00e4ndig w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Nachteilig k\u00f6nnte sich aber auswirken, dass die Musterfeststellungsverfahren recht langwierig und kompliziert werden k\u00f6nnten. Zudem soll die \u00dcbernahme der Prozesskosten gedeckelt sein, was dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass ein Gro\u00dfteil der Prozesskosten von den Verb\u00e4nden selbst getragen werden m\u00fcssen. Deshalb ist fraglich wie viele solcher Verfahren \u00fcberhaupt tats\u00e4chlich angestrebt werden.<\/p>\n<p>Zudem sehen nat\u00fcrlich vor allem die Unternehmen eine Klagewelle auf sich zurollen und die Gefahr, dass eine \u201eKlageindustrie\u201c, wie etwa in den USA, entsteht. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches nur von den Richtern bejaht werden, wenn sie tats\u00e4chlich vorliegen. Die Musterfeststellungsklage \u00e4ndert nichts an dem Bestehen der Anspr\u00fcche, sondern f\u00f6rdert nur deren effektive Durchsetzung. Dass die Anspr\u00fcche aber gegeben sind, ist allein den Unternehmen zuzuschreiben. Zudem d\u00fcrfte auch die Entwicklung einer \u201eKlageindustrie\u201c unwahrscheinlich sein. Zum einen aufgrund der, wie oben erl\u00e4uterten, deutlich eingeschr\u00e4nkten Klagebefugnis, zum anderen, da die Schadensersatzsummen nach dem deutschen Recht deutlich geringer ausfallen als beispielsweise in den USA. Daran wird auch die Musterfeststellungsklage nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Einf\u00fchrung der Musterfeststellungsklage ist alles in allem ein lobenswerter Ansatz im Sinne des Verbraucherschutzes. Es bleibt zwar abzuwarten, wie effektiv dieses Mittel tats\u00e4chlich die Rechtsdurchsetzung f\u00fcr Verbraucher verbessern wird, vor allem im Hinblick auf die stark eingeschr\u00e4nkte Klagebefugnis, doch d\u00fcrfte zumindest eine Verbesserung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage eintreten.<\/p>\n<p>F\u00fcr VW-Kunden im Rahmen der \u201eDiesel-Aff\u00e4re\u201c, die den ma\u00dfgeblichen Ansto\u00df f\u00fcr den Gesetzesentwurf gegeben hat, k\u00f6nnte die Regelung allerdings zu sp\u00e4t kommen, denn es droht der Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist. Zudem d\u00fcrfte es auch fraglich sein, ob sich bei diesen F\u00e4llen die erforderliche Anzahl gleichgelagerter F\u00e4lle finden l\u00e4sst, allein schon aufgrund der Vielf\u00e4ltigkeit der betroffenen Fahrzeugtypen.<\/p>\n<p>Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass auch die EU eine Richtlinie zum Thema plant. Diese soll in ihrem Umfang sogar noch \u00fcber die Regelungen zur Musterfeststellungsklage hinausgehen. Mit dem angedachten Verfahren soll nicht nur \u00fcber die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches, sondern auch \u00fcber den Schadensersatz an sich bestimmt werden. Zur Zeit existiert zwar Empfehlung der EU, sollte die Richtlinie allerdings tats\u00e4chlich in der geplanten Art und Weise erlassen werden, so m\u00fcsste wiederum bei der Musterfeststellungsklage nachgebessert werden.<\/p>\n<p>Es bleibt aber festzuhalten, dass die Einf\u00fchrung der Musterfeststellungsklage zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 10. Mai wurde vom Kabinett das Gesetz f\u00fcr die Musterfeststellungsklage beschlossen, das am 1. November 2018 in Kraft treten soll. Das Verfahren soll es Verbrauchern erm\u00f6glichen gesammelt und ohne eigenes Risiko Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Bisher musste jeder Verbraucher einzeln vor Gericht ziehen, um seine Rechte gegen ein Unternehmen durchzusetzen. 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