{"id":7733,"date":"2019-12-26T13:07:00","date_gmt":"2019-12-26T12:07:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=7733"},"modified":"2019-12-13T13:52:04","modified_gmt":"2019-12-13T12:52:04","slug":"weihnachtsgeschenk-gefaellt-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/weihnachtsgeschenk-gefaellt-nicht\/","title":{"rendered":"Weihnachtsgeschenk gef\u00e4llt nicht?"},"content":{"rendered":"\n<p>Heiligabend ist vorbei, das Weihnachtsgeschenk wurde verschenkt, doch Sie sind nicht zufrieden mit Ihrem Geschenk? Was Sie tun k\u00f6nnen, wenn das Geschenk nicht gef\u00e4llt oder kaputt ist, zeigen wir Ihnen hier. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nicht jedes Weihnachtsgeschenk trifft den Geschmack<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Jeder hat es schon selbst erlebt, man verschenkt etwas oder bekommt selbst ein Weihnachtsgeschenk und aus den verschiedensten Gr\u00fcnden m\u00f6chte man dies zur\u00fcckgeben. Oft gefallen einem die Farben nicht oder die Gr\u00f6\u00dfe passt nicht oder man bekommt ein Geschenk sogar doppelt. Manchmal weisen Geschenke auch einfach Sch\u00e4den auf, die beim Kauf nicht ersichtlich waren. <\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man den Kassenzettel\nbesitzt, ist dies oft kein Problem und das Geschenk ist ohne Umst\u00e4nde umtauschbar\nbzw. kann zur\u00fcckgegeben werden. Doch selbst wenn Sie den Kassenzettel nicht\nmehr haben, gen\u00fcgen Zeugen oder der Kontoauszug, der die Bezahlung der Ware\nbelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Regel gilt jedoch, gekauft ist gekauft. Im station\u00e4ren Handel gibt es ein grunds\u00e4tzliches Recht auf einen Umtausch oder auf eine R\u00fccknahme. Wenn sich H\u00e4ndler daf\u00fcr entscheiden, Ware zur\u00fcckzunehmen, d\u00fcrfen sie den Umtausch der Ware frei gestalten. Die Bedingungen sind in der Regel auf der R\u00fcckseite des Kassenbons zu finden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>14-t\u00e4giges Widerrufsrecht<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Heutzutage werden Geschenke online gekauft, sodass ein 14-t\u00e4giges Widerrufsrecht greift. Das hei\u00dft, der Kaufvertrag kann ohne Angaben von Gr\u00fcnden ab Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Geschenk zur\u00fcckgegeben werden. Dabei ist nicht der Zeitpunkt der Schenkung zu beachten, sondern der Zeitpunkt, an dem der K\u00e4ufer die Ware erhalten hat. <\/p>\n\n\n\n<p>Bei Online-Kaufvertr\u00e4gen handelt es sich um sogenannte Fernabsatzvertr\u00e4ge, die den Verbraucher besonders sch\u00fctzen sollen. Hintergrund der besonderen Schutzw\u00fcrdigkeit ist dieser, dass der Kunde beim Online-Shopping die gekaufte Ware anders bei Ladengesch\u00e4ften nicht vorher ansehen oder anfassen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu beachten ist, dass der Kunde den Widerruf eindeutig erkl\u00e4ren, nicht jedoch begr\u00fcnden muss. Zu empfehlen ist, den R\u00fcckversandschein aufzubewahren, um notfalls einen Beweis f\u00fcr den rechtzeitigen Widerruf zu haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine \u00e4hnliche Situation liegt vor, wenn es sich um einen Kauf an der Haust\u00fcr handelt, also einem sogenannten Haust\u00fcrgesch\u00e4ft. Es handelt sich um einen au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertrag. Die Schutzw\u00fcrdigkeit des Kunden leitet sich hier aus der Situation ab, in der der K\u00e4ufer, oftmals um den Verk\u00e4ufer abzuwimmeln, einem Kauf zustimmt, ohne wirklich dar\u00fcber nachgedacht zu haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Widerrufsrecht gilt nicht immer<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Nicht immer hat der K\u00e4ufer das\nRecht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>So k\u00f6nnen beispielsweise versiegelte Hygieneartikel, Unterw\u00e4sche, schnell verderbliche Waren wie Obst und Gem\u00fcse, speziell ma\u00dfgeschneiderte Sonderanfertigungen sowie Datentr\u00e4ger wie CDs und DVDs in einer versiegelten Umverpackung nicht ohne weiteres zur\u00fcckgegeben werden. Auch k\u00f6nnen Veranstaltungstickets  nicht zur\u00fcckgegeben werden, es sei denn, man hat im Vorfeld eine Ticketversicherung abgeschlossen. Auch hier m\u00fcssen jedoch die Versicherungsbedingungen genau betrachtet werden, da nicht jedes Ereignis dadurch abgedeckt wird. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wer tr\u00e4gt die Kosten?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts muss der Kunde die Sache zur\u00fccksenden. Der Verk\u00e4ufer kann die Kosten der R\u00fccksendung auf den Verbraucher \u00fcbertragen, wenn er ihn zuvor auf diese Verpflichtung hingewiesen hat. Viele Online-H\u00e4ndler \u00fcbernehmen die Kosten jedoch, um den K\u00e4ufer im Vorfeld zum Kauf zu bewegen. Anders verh\u00e4lt es sich, wenn die Ware nicht der bestellten entspricht. In diesem Fall muss der Verk\u00e4ufer immer die Kosten der R\u00fccksendung \u00fcbernehmen. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die R\u00fccksendekosten berichteten wir <a href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/online-handler-sollen-zukunftig-immer-die-rucksendekosten-tragen\/\">in diesem Beitrag<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Und beim Ladenkauf?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Haben Sie das Geschenk im Laden\ngekauft, besteht nicht selbstverst\u00e4ndlich ein R\u00fcckgaberecht. Hier sind Sie auf\ndie Kulanz des H\u00e4ndels angewiesen. <\/p>\n\n\n\n<p>In der Regel gestehen H\u00e4ndler ihren Kunden die M\u00f6glichkeit ein, die gekaufte Sache innerhalb einer bestimmten Frist zur\u00fcckzugeben. Gerade in Anbetracht des Booms von Online-K\u00e4ufen ziehen viele Shops mit und nehmen die Dinge zur\u00fcck. Ob Sie nun das Geld zur\u00fcckbekommen oder einen Gutschein stattdessen, liegt in den H\u00e4nden der Verk\u00e4ufer, die dar\u00fcber entscheiden d\u00fcrfen. Eine Pflicht, Sachen zur\u00fcckzunehmen, besteht n\u00e4mlich nicht, sodass sie bei Kulanz auch entscheiden d\u00fcrfen sollen, wie Sie die R\u00fcckgabedingungen gestalten. <\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie die Sache in einer\nanderen Filiale zur\u00fcckgeben m\u00f6chten, sollten Sie sich vorher vergewissern, dass\ndies m\u00f6glich ist. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Weihnachtsg<strong>eschenk ist defekt oder besch\u00e4digt <\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich, wenn das\nGeschenk einen Mangel aufweist. In diesem Fall kommen Gew\u00e4hrleistungsrechte und\nGarantieversprechen zum Tragen und das auch dann, wenn die gew\u00e4hrte Umtausch-Frist\nabgelaufen ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Wenn beispielsweise die\nwasserdichte Uhr nicht wasserdicht ist oder der neue Fernseher nicht l\u00e4uft, liegen\nM\u00e4ngel vor, die Gew\u00e4hrleistungsrechte ausl\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter Gew\u00e4hrleistung ist die gesetzliche Pflicht des Verk\u00e4ufers zu verstehen, gekaufte, mangelhafte Waren auszutauschen oder nachzubessern. Im Gegensatz dazu ist die Garantie ein Versprechen gerichtet auf eine freiwillige Leistung des Herstellers, zu der er nicht gesetzlich jedoch verpflichtet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn das Weihnachtsgeschenk einen Mangel hat, hat der K\u00e4ufer in der Regel zwei Jahre Zeit, seine Gew\u00e4hrleistungsrechte geltend zu machen. Allerdings greift das Recht nur ein, wenn der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Warenerhalts vorlag. Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt auf, wird vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag. <\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ablauf der sechs Monate muss\nder K\u00e4ufer nachweisen, dass nicht er den Mangel herbeigef\u00fchrt hat, sondern der Verk\u00e4ufer\ndiese mangelhaft \u00fcbergeben hat. Gelingt der Nachweis nicht, ist es sinnvoll,\nden Hersteller der mangelhaften Sache zu kontaktieren. Oftmals besteht die\nM\u00f6glichkeit, dass der Hersteller den Endkunden gegen\u00fcber kulant ist und Garantie\nf\u00fcr das Produkt anbietet. <\/p>\n\n\n\n<p>Ist das Weihnachtsgeschenk mangelhaft, hat der Kunde zun\u00e4chst die Wahl zwischen einer Ersatzlieferung oder der Reparatur des Gegenstandes (Nacherf\u00fcllung). Ein Anspruch auf R\u00fcckzahlung des Kaufpreises, der sich aus einem R\u00fccktrittsrecht ergibt, oder der Minderung des Kaufpreises besteht erst dann, wenn der Verk\u00e4ufer die Nacherf\u00fcllung verweigert bzw. die Nacherf\u00fcllungsversuche gescheitert sind. Der H\u00e4ndler darf in diesem Fall nicht auf die Ausstellung eines Warengutscheins ausweichen, sondern muss den Kaufpreis zur\u00fcckzahlen. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was hei\u00dft Garantie?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Viele Hersteller bieten f\u00fcr ihre Produkte\nsogenannte Garantieleistungen an. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen,\ndie sie aus Kulanz anbieten. Im Ergebnis verpflichten sie sich, mangelhafte\nWare selbst umzutauschen bzw. zu reparieren. <\/p>\n\n\n\n<p>Hierzu geh\u00f6rt, dass der\nHersteller detailliert \u00fcber die Bedingungen der Garantie informieren muss.\nZudem ist er beim Umtausch bei M\u00e4ngeln an strengere Anforderungen gebunden als\nim Fall der Gew\u00e4hrleistung. Wie oben erl\u00e4utert, setzt der Anspruch auf\nGew\u00e4hrleistung voraus, dass der ausschlaggebende Mangel bereits bei Erhalt der\nWare vorgelegen hat. Bietet der Hersteller etwa f\u00fcr einen bestimmten\nGarantiezeitraum einen Umtausch bei Defekten an, muss der Hersteller auch zu\nseinem Wort stehen, wenn M\u00e4ngel vorliegen, die erst sp\u00e4ter aufgetreten sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Gro\u00dfen und Ganzen haben Sie gute Chancen, einen Umtausch bzw. eine R\u00fcckgabe vom Weihnachtsgeschenk zu erreichen. Sie sollten sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen, um die Fristen zu wahren und Ihre Chancen zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wir helfen Ihnen!<\/h2>\n\n\n\n<p>Haben auch Sie ein Weihnachtsgeschenk erhalten, mit dem Sie nicht zufrieden sind, und m\u00f6chten dieses zur\u00fcckgeben oder umtauschen, wissen aber nicht so recht, wie, stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung und helfen Ihnen!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heiligabend ist vorbei, das Weihnachtsgeschenk wurde verschenkt, doch Sie sind nicht zufrieden mit Ihrem Geschenk? Was Sie tun k\u00f6nnen, wenn das Geschenk nicht gef\u00e4llt oder kaputt ist, zeigen wir Ihnen hier. 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