{"id":9174,"date":"2020-10-27T23:26:07","date_gmt":"2020-10-27T22:26:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?p=9174"},"modified":"2020-10-27T23:26:09","modified_gmt":"2020-10-27T22:26:09","slug":"ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/","title":{"rendered":"Ehegattentestamente und Berliner Testament &#8211; ein \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"\n<p>Das sogenannte Berliner Testament ist eine der beliebtesten rechtlichen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten, durch die sich Eheleute gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Ableben des \u00dcberlebenden die Kinder erben sollen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>In welcher Form kann ein gemeinschaftliches Testament\/Berliner Testament errichtet werden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Berliner Testament kann (wie jedes gemeinschaftliches Testament) in<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>notariell beurkundeter oder<\/li><li>eigenh\u00e4ndiger Form errichtet werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>M\u00fcssen beide Ehegatten das eigenh\u00e4ndige Testament schreiben?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz zu zwei Einzeltestamenten der Eheleute bestimmen die Eheleute gemeinsam ihre Erbfolge und bedienen sich der Formerleichterung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2267.html\" title=\"&sect; 2267 BGB: Gemeinschaftliches eigenh&auml;ndiges Testament\">\u00a7 2267 BGB<\/a>. Hiernach gen\u00fcgt es, wenn ein Ehegatte das eigenh\u00e4ndige Testament in der hierf\u00fcr wie sonst auch f\u00fcr eigenh\u00e4ndige Testamente nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2247.html\" title=\"&sect; 2247 BGB: Eigenh&auml;ndiges Testament\">\u00a7 2247 BGB<\/a> vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erkl\u00e4rung eigenh\u00e4ndig mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Ehegatte soll hierbei angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er seine Unterschrift beigef\u00fcgt hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was ist der Hintergrund f\u00fcr die Errichtung eines Berliner Testaments?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die meisten Ehegatten betrachten ihr Verm\u00f6gen als gemeinsames Eigentum, obwohl ihre Verm\u00f6gen (erb-)rechtlich vollst\u00e4ndig getrennt bleiben. Dies f\u00fchrt z.B. bei Versterben des ersten Ehegatten dazu, dass sein Verm\u00f6gen unter den Erben aufgeteilt wird und ohne letztwillige Verf\u00fcgungen im Erbfall Erbengemeinschaften aus dem \u00fcberlebenden Ehegatten und den Kindern als Miterben enstehen. Auch entstehen schnell famili\u00e4re Konflikte bei der vom Gesetz vorgegebenen Erbengemeinschaft vor allem bei der Erbverteilung. Gerade bei schon vollj\u00e4hrigen Kindern, die f\u00fcr sich selber sorgen, empfinden viele Ehepartner eine Aufteilung ihres ehelichen Verm\u00f6gens als zu weit gehenden Eingriff mit Blick auf den \u00fcberlebenden Partner.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem sogenannten Berliner Testament bestimmen die Ehegatten die Ab\u00e4nderung der gesetzlichen Erbfolge, und zwar zun\u00e4chst zugunsten des l\u00e4nger lebenden Ehegatten. Erst nach Tod des \u00dcberlebenden werden die Kinder Schlusserben. Eine Erbengemeinschaft f\u00fcr den ersten Erbgang zumindest wird so verhindert. Allerdings werden die eigenen Kinder somit beim Ableben des ersten Elternteils f\u00fcr den ersten Erbfall enterbt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wer kann ein gemeinschaftliches Testament verfassen?&nbsp;<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments ist gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2265.html\" title=\"&sect; 2265 BGB: Errichtung durch Ehegatten\">\u00a7 2265 BGB<\/a> ausdr\u00fccklich Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen (und eingetragenen) Lebenspartnern (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/LPartG\/10.html\" title=\"&sect; 10 LPartG: Erbrecht\">\u00a7 10 Abs.4<\/a> Lebenspartnerschaftsgesetz-LPartG) vorbehalten. Unverheiratete k\u00f6nnen kein gemeinschaftliches Testament verfassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Worin unterscheidet sich das gemeinschaftliche Testament vom Einzeltestament?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das gemeinschaftliche Testament unterscheidet sich dadurch vom Einzeltestament, dass zwei Verf\u00fcgungen von Todes wegen f\u00fcr zwei Todesf\u00e4lle angeordnet werden, n\u00e4mlich von jedem der beiden Ehegatten, wobei beide Eheleute ihre Verf\u00fcgungen von Todes wegen in einer gemeinsamen Urkunde niederlegen. Au\u00dferdem unterscheidet sich das gemeinschaftliche Testament vom Einzeltestament dadurch, dass gemeinschaftliche Verf\u00fcgungen wechselbez\u00fcglich (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2270.html\" title=\"&sect; 2270 BGB: Wechselbez&uuml;gliche Verf&uuml;gungen\">\u00a7\u00a7 2270<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2271.html\" title=\"&sect; 2271 BGB: Widerruf wechselbez&uuml;glicher Verf&uuml;gungen\">2271 BGB<\/a>) im Sinne einer gegenseitigen Bindungswirkung sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was bedeutet wechselbez\u00fcgliche Verf\u00fcgung?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Eheleute eine sogenannte \u201ewechselbez\u00fcgliche Verf\u00fcgung\u201c getroffen haben, bedeutet dies, dass eine Verf\u00fcgung, die ein Ehegatte getroffen hat, nicht ohne die entsprechende Verf\u00fcgung anderen Ehegatten getroffen h\u00e4tte, beide Verf\u00fcgungen miteinander also quasi \u201e stehen und fallen sollen\u201d. Dies gilt regelm\u00e4\u00dfig dann, wenn Eheleute den l\u00e4nger lebenden Ehepartner zum Alleinerben und als Schlusserben die gemeinsamen Kinder einsetzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wann ist eine Verf\u00fcgung wechselbez\u00fcglich?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Eine letztwillige Verf\u00fcgung im Testament ist wechselbez\u00fcglich, wenn die Ehegatten dies bestimmt haben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was ist die Folge, wenn es im Testament keine ausdr\u00fcckliche Bestimmung gibt?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ist im gemeinschaftlichen Testament nicht ausdr\u00fccklich bestimmt, welche Verf\u00fcgungen wechselbez\u00fcglich sind, ist durch Auslegung des Willens der verf\u00fcgenden Ehegatten zu ermitteln, ob die Verf\u00fcgung wechselbez\u00fcglich ist. Es muss also erforscht werden, was der Wille des Verf\u00fcgenden war (z.B. durch Befragung von Verwandten oder Hinweise im Testament).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ist die Erbeinsetzung zu Gunsten des anderen Ehegatten wechselbez\u00fcglich?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Bei einem Berliner Testament ist die Erbeinsetzung des anderen Ehegatten im Zweifel wechselbez\u00fcglich, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2270.html\" title=\"&sect; 2270 BGB: Wechselbez&uuml;gliche Verf&uuml;gungen\">\u00a7 2270 Abs. 2 BGB<\/a>. Aus dem Testament kann sich aber ergeben, dass keine Wechselbez\u00fcglichkeit gewollt war.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Sind die Verf\u00fcgungen zu Gunsten der gemeinsamen Kinder wechselbez\u00fcglich?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Wechselbez\u00fcglichkeit der Verf\u00fcgung zu Gunsten der gemeinsamen Kinder in einem Berliner Testament wird vermutet, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2270.html\" title=\"&sect; 2270 BGB: Wechselbez&uuml;gliche Verf&uuml;gungen\">\u00a7 2270 Abs. 2 BGB<\/a>. Aus dem Testament kann sich aber ergeben, dass keine Wechselbez\u00fcglichkeit gewollt war.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Sind alle gemeinschaftlichen Testamente wechselbez\u00fcglich?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Nein. Die Ehegatten k\u00f6nnen z.B. mithilfe der Formerleichterung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2267.html\" title=\"&sect; 2267 BGB: Gemeinschaftliches eigenh&auml;ndiges Testament\">\u00a7 2267 BGB<\/a> einfach voneinander unabh\u00e4ngig testieren oder aber auch sich gegenseitig zu Erben einsetzen und bestimmen, da\u00df die Verf\u00fcgungen nicht wechselbez\u00fcglich sein sollen. Den Ehegatten ist es auch freigestellt, zu bestimmen, dass nur einzelne Anordnungen wechselbez\u00fcglich sein sollen (wichtig hierbei ist, dass Wechselbez\u00fcglichkeit nur f\u00fcr Erbeinsetzung, Verm\u00e4chtnisse oder Auflagen angeordnet werden kann, andere Verf\u00fcgungen wie z.B. die Anordnung einer Testamentsvollstreckung k\u00f6nnen nicht wechselbez\u00fcglich sein). Gerade bei Eltern, die nach ihrem Ableben ihre Kinder zu Schlu\u00dferben einsetzen wollen, ist jedoch gerade die Wechselbez\u00fcglichkeit und die Bindungswirkung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2271.html\" title=\"&sect; 2271 BGB: Widerruf wechselbez&uuml;glicher Verf&uuml;gungen\">\u00a7 2271 Abs.2 BGB<\/a> der gemeinsamen Verf\u00fcgung f\u00fcr die Testamentserrichtung interessant, um sich gegenseitig zu Lebzeiten abzusichern und den Verm\u00f6gensfluss in Richtung der eigenen Kinder nach dem Tod des Letztversterbenden zu lenken. Allerdings sollte man hierbei den \u00fcberlebenden Ehegatten durch die Bindungswirkung nicht zu sehr in seiner Verf\u00fcgungsfreiheit einschr\u00e4nken, um ihm die M\u00f6glichkeit zu geben, auf sich \u00e4ndernde Lebensumst\u00e4nde zu reagieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Bei welchen Verf\u00fcgungen macht eine wechselbez\u00fcgliche Verf\u00fcgung mit Bindungswirkung Sinn?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Dies macht vor allem Sinn, wenn Kinder die Schlusserben sein sollen. Die wechselbez\u00fcglichen Verf\u00fcgungen entfalten Bindungswirkung, die dazu f\u00fchrt, dass Ehegattentestamente, sofern sie nicht einvernehmlich aufgehoben werden, nicht einfach einseitig widerrufen werden k\u00f6nnen. Somit bleibt die Schlu\u00dferbenstellung der Kinder auch nach Ableben des erstversterbenden Ehepartners gesichert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kann durch Schenkungen die Bindungswirkung umgegangen werden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Eintritt der Bindung des l\u00e4ngerlebenden Ehegatten nach Ableben des Erstversterbenden versucht oftmals der \u00dcberlebende, durch Schenkungen an Dritte zu Lebzeiten den Kindern das Verm\u00f6gen zu entziehen. Im Fall einer \u201ebeeintr\u00e4chtigenden Schenkung\u201c k\u00f6nnen die Erben allerdings im Erbfall Herausgabe des Geschenks verlangen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wann besteht keine Beeintr\u00e4chtigungsabsicht?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Beeintr\u00e4chtigungsabsicht besteht dann nicht, wenn der Schenkende ein lebzeitiges Eigeninteresse an der Schenkung hatte, z.B. weil der Beschenkte den Erblasser pflegt. Allerdings muss das Eigeninteresse auch im Verh\u00e4ltnis zur Zuwendung stehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wie k\u00f6nnen Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament widerrufen bzw. wechselbez\u00fcgliche Verf\u00fcgungen \u00e4ndern?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Viele Ehegatten bestimmen ihre Erbfolge in Form des \u201eBerliner Testaments\u201c, d. h. sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu \u201eSchlusserben\u201c nach dem Tod des \u00fcberlebenden Ehepartners, ein. Dies kann problematisch werden, wenn der l\u00e4nger lebende Ehepartner nach dem Tod des Erstversterbenden neu testieren m\u00f6chte, weil seine pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse sich, beispielsweise durch<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>eine weitere Eheschlie\u00dfung,<\/li><li>Kinder aus einer neuen Verbindung oder<\/li><li>Streit mit einem der Schlusserben<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>ver\u00e4ndert haben, sodass er die mit dem Ehepartner vereinbarte Schlusserben-Einsetzung ver\u00e4ndern m\u00f6chte.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr einen wirksamen Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments sind neben den allgemeinen erbrechtlichen Anforderungen an einen Testamentswiderruf bzw. an eine Testamentserrichtung besondere Anforderungen zu beachten, um nicht in die sogenannte \u201eBindungsfalle\u201c zu geraten.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier ist vom Widerruf zu Lebzeiten und nach Ableben des erstversterbenden Ehepartners zu unterscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu Lebzeiten ist ein Widerruf unproblematisch, wenn sich die Ehegatten einig sind. Dann k\u00f6nnen sie das Testament jederzeit gemeinschaftlich \u00e4ndern oder widerrufen, z. B. durch ein neues gemeinschaftliches Testament.<\/p>\n\n\n\n<p>Schwieriger ist es aber, wenn ein Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen das Testament \u00e4ndern oder widerrufen m\u00f6chte. Hierbei ist entscheidend, ob es sich bei den betroffenen Regelungen um sogenannte \u201ewechselbez\u00fcgliche Verf\u00fcgungen\u201c handelt. Das sind alle Verf\u00fcgungen (Erbeinsetzungen, Verm\u00e4chtnisse, Auflagen und eine Wahl des anzuwendenden Erbrechts), die so eng miteinander zusammenh\u00e4ngen, dass die eine nicht ohne die andere getroffen worden w\u00e4re und nach dem Willen der Erblasser miteinander stehen und fallen sollen. Bei einem Berliner Testament sind regelm\u00e4\u00dfig die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und die Einsetzung der (gemeinsamen) Kinder zu Schlusserben wechselbez\u00fcglich.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch solche wechselbez\u00fcglichen Verf\u00fcgungen k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich einseitig frei widerrufen werden. Allerdings muss der Widerruf notariell beurkundet sein, auch wenn das gemeinschaftliche Testament privatschriftlich errichtet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus muss der Widerruf dem anderen Ehegatten in Ausfertigung zugehen, damit ein Widerruf wechselbez\u00fcglicher Verf\u00fcgungen nicht heimlich hinter dem R\u00fccken des anderen Ehegatten erfolgt. Daher ist auch eine \u00c4nderung durch ein einseitiges Testament nicht m\u00f6glich, weil der Ehegatte hier\u00fcber nicht informiert w\u00fcrde. Durch den wirksamen Widerruf werden die wechselbez\u00fcglichen Verf\u00fcgungen beider Ehegatten automatisch unwirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ableben des erstversterbenden Ehepartners tritt hinsichtlich der wechselbez\u00fcglichen Verf\u00fcgungen eine Bindung des \u00fcberlebenden Ehegatten ein, so dass dieser dann grunds\u00e4tzlich daran gehindert ist, von den wechselbez\u00fcglichen Verf\u00fcgungen abweichende oder diese beeintr\u00e4chtigende Anordnungen zu treffen. Sind z.B. die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt und heiratet der hinterbliebene Partner erneut, dann haben der neue Partner und etwaige Kinder aus dieser Ehe lediglich Anspruch auf den Pflichtteil.<\/p>\n\n\n\n<p>Der \u00fcberlebende Ehegatte kann seine Testierfreiheit nur dann zur\u00fcckerlangen, wenn er nach dem Tod des Erstversterbenden das Erbe ausschl\u00e4gt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was sind die Folgen des Widerrufs oder Unwirksamkeit einer wechselbez\u00fcglichen Verf\u00fcgung?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Haben die Ehegatten wechselbez\u00fcgliche Verf\u00fcgung getroffen, so hat die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen Verf\u00fcgung die Unwirksamkeit der anderen zur Folge, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2270.html\" title=\"&sect; 2270 BGB: Wechselbez&uuml;gliche Verf&uuml;gungen\">\u00a7 2270 Abs. 1 BGB<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Bestehen beim Berliner Testament Pflichtteilsanspr\u00fcche?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein wesentlicher Nachteil des Berliner Testamentes ist unter anderem die Belastung des \u00fcberlebenden Ehegatten mit Pflichtteilsanspr\u00fcchen der Kinder. Das kann den \u00fcberlebenden Ehegatten in Liquidit\u00e4tsprobleme f\u00fchren mit der Folge, dass dieser z.B. Nachlassgegenst\u00e4nde wie das Familienwohnhaus sogar verkaufen muss, um pflichtteilsberechtigten Kindern ihren Pflichtteil auszahlen zu k\u00f6nnen. Um dies zu vermeiden, k\u00f6nnen die Erblasser sog. Pflichtteilsstrafklauseln im Testament festlegen oder zu Gunsten der Kinder Verm\u00e4chtnisse aussetzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Bestehen beim Berliner Testament erbschaftsteuerliche Nachteile?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Jedem Kind steht nach dem Tod eines Elternteils ein Freibetrag von derzeit 400.000 Euro zu. Beim klassischen Berliner Testament wird der \u00fcberlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt. Dadurch verfallen diese Freibetr\u00e4ge der Kinder nach dem erstverstorbenen Elternteil. Das kann zu steuerlichen Nachteilen f\u00fchren, wenn der Nachlass mehr wert ist als der steuerliche Freibetrag f\u00fcr den \u00fcberlebenden Ehegatten in H\u00f6he von derzeit 500.000 Euro.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Folge ist, dass Erbschaftsteuer anf\u00e4llt, die bei besserer Aufteilung h\u00e4tte vermieden werden k\u00f6nnen. Das Verm\u00f6gen des erstversterbenden Elternteils wird zwei Mal versteuert, n\u00e4mlich beim Erwerb des \u00fcberlebenden Ehegatten und, nach dessen Tod, beim Erwerb der Kinder. Im zweiten Erbgang enth\u00e4lt der Nachlass des Letztversterbenden auch das Verm\u00f6gen des vorverstorbenen Ehegatten. Auch deshalb kann die Freigrenze \u00fcberschritten werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was passiert, wenn der \u00fcberlebende Ehepartner nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten wieder heiratet?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mit der Eheschlie\u00dfung ist der neue Ehepartner erb- und pflichtteilsberechtigt am Nachlass des wiederverheirateten \u00fcberlebenden Ehepartners. Es besteht die M\u00f6glichkeit, dass hierdurch Verm\u00f6gen \u2013 auch des vorverstorbenen Ehegatten \u2013 an den neuen Ehepartner abflie\u00dft und der Nachlass zu Lasten der gemeinsamen Kinder geschm\u00e4lert wird. Aus diesem Grund ist eine testamentarische Regelung in Form einer Wiederverheiratungsklausel dringend zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Welche Folgen hat eine Scheidung?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Eine letztwillige Verf\u00fcgung in einem gemeinschaftlichen Testament, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgel\u00f6st worden ist. Der Aufl\u00f6sung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen f\u00fcr die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2077.html\" title=\"&sect; 2077 BGB: Unwirksamkeit letztwilliger Verf&uuml;gungen bei Aufl&ouml;sung der Ehe oder Verlobung\">\u00a7 2077 Abs.1 BGB<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gibt es auch F\u00e4lle, in denen das Berliner Testament trotz Scheidung wirksam bleibt?&nbsp;<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Verf\u00fcgung ist nicht unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch f\u00fcr einen solchen Fall getroffen haben w\u00fcrde, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2077.html\" title=\"&sect; 2077 BGB: Unwirksamkeit letztwilliger Verf&uuml;gungen bei Aufl&ouml;sung der Ehe oder Verlobung\">\u00a7 2077 Abs.3 BGB<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was spricht gegen das selbstverfasste Berliner Testament?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Vor allem Testamente, die ohne Beratung und Hilfestellung eines Rechtsanwalts f\u00fcr Erbrecht oder eines Notars errichtet wurden, entfalten oft unerw\u00fcnschte Rechtsfolgen, da letztlich nicht klar ist, was der wirkliche Wille der Erblasser gewesen ist. H\u00e4ufig sind selbstverfasste Testamente auslegungsbed\u00fcrftig, anfechtbar oder unwirksam. Juristisch ungenaue Formulierungen, Formm\u00e4ngel und die Anfechtungsm\u00f6glichkeiten wegen Irrtums des Erblassers sind nur einige der m\u00f6glichen Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr in der Regel langwierige und teure Erbstreitigkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor allem bei Ehegattentestamenten gelangen die Beteiligten (z.B. Ehegatte oder enterbte Kinder) aufgrund der rechtlichen Komplexit\u00e4t nicht selten zu der Ansicht, dass der Erblasser etwas anderes gemeint oder gewollt hat, die Bedeutung von Formulierungen gar nicht verstehen konnte oder aber ganz anders verf\u00fcgt h\u00e4tte, wenn er sp\u00e4tere Entwicklungen vorausgesehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Welche besonderen Risiken gibt es f\u00fcr das Berliner Testament seit der EU Erbrechtsverordnung von 2015?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Bisher unterlag nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/25.html\" title=\"Art. 25 EGBGB: Rechtsnachfolge von Todes wegen\">Art. 25 EGBGB<\/a> die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angeh\u00f6rte (Staatsangeh\u00f6rigkeitsprinzip). War der Erblasser deutscher Staatsangeh\u00f6riger, galt f\u00fcr die Abwicklung des Erbfalls deutsches Erbrecht. Dies wird nunmehr durch die Europ\u00e4ische Erbrechtsverordnung ge\u00e4ndert:<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Todesf\u00e4lle ab dem 17.08.2015 unterliegen nach der Europ\u00e4ischen Erbrechtsverordnung Rechtsnachfolgen von Todes wegen vollst\u00e4ndig dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Erblasser, die ihren gew\u00f6hnlichen Wohnsitz im Ausland haben,&nbsp; weil sie z.B. in w\u00e4rmeren Gefilden wie in Spanien, Frankreich oder Italien in ihrer eigenen Immobilie \u201e\u00fcberwintern\u201d, und ein Berliner Testament verfasst haben, laufen Gefahr, dass die Verf\u00fcgungen ihres Testaments nach dem dortigen ausl\u00e4ndischen Recht bewertet werden und eventuell nicht anerkannt. Damit wird die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, mit dem sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, in vielen F\u00e4llen gef\u00e4hrdet. In Spanien, Italien oder Frankreich wird ein so vereinbarter gemeinsamer letzter Wille nicht anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr Regelungen \u00fcber eine sog. Vor- und Nacherbschaft, weil eine Vor- und Nacherbschaft dort nicht existiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei ist zu beachten, dass die Frage des gew\u00f6hnlichen Aufenthaltes nicht zwingend durch den Wohnsitz bestimmt wird. So kann ein gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Ausland bestehen, obwohl ein deutscher Staatsb\u00fcrger noch in Deutschland einen Wohnsitz unterh\u00e4lt und auch einen Wohnsitz angemeldet hat. Der gew\u00f6hnliche Aufenthalt im Sinne dieser neuen EU-Regelung wird im Ergebnis aufgrund einer Gesamtbeurteilung s\u00e4mtlicher Lebensumst\u00e4nde des Erblassers vor seinem Tod bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher sollte ein deutscher Staatsb\u00fcrger mit Auslandsbezug in seinem Testament die Anwendbarkeit deutschen Erbrechtes zu w\u00e4hlen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Es kann aber im Einzelfall f\u00fcr die Erblasser auch vorteilhaft sein, wenn sie nicht die Anwendbarkeit deutschen Erbrechts w\u00e4hlen. Je nach Land lassen sich im Testament auch Regelungen treffen, die nach deutschem Erbrecht nicht m\u00f6glich w\u00e4ren und eventuell viel besser zur famili\u00e4ren Situation passen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier gilt es f\u00fcr alle Betroffenen, sich fachkundigen Rat zu holen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie zu diesem oder anderen erbrechtlichen Themen Fragen haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das sogenannte Berliner Testament ist eine der beliebtesten rechtlichen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten, durch die sich Eheleute gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Ableben des \u00dcberlebenden die Kinder erben sollen.&nbsp; In welcher Form kann ein gemeinschaftliches Testament\/Berliner Testament errichtet werden? Ein Berliner Testament kann (wie jedes gemeinschaftliches Testament) in notariell beurkundeter oder eigenh\u00e4ndiger Form [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":18,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6709],"tags":[6711,6710,6712,6714,6713],"class_list":["post-9174","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-erbrecht","tag-berliner-testament","tag-ehegattentestament","tag-gemeinschaftliches-testament","tag-pflichtteilsansprueche","tag-wechselbezueglich"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.8 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Ehegattentestamente und Berliner Testament - ein \u00dcberblick | LEGAL SMART Online Blog<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Ehegattentestamente und Berliner Testament - ein \u00dcberblick | LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das sogenannte Berliner Testament ist eine der beliebtesten rechtlichen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten, durch die sich Eheleute gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Ableben des \u00dcberlebenden die Kinder erben sollen.&nbsp; In welcher Form kann ein gemeinschaftliches Testament\/Berliner Testament errichtet werden? Ein Berliner Testament kann (wie jedes gemeinschaftliches Testament) in notariell beurkundeter oder eigenh\u00e4ndiger Form [&hellip;]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"LEGAL SMART Online Blog\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2020-10-27T22:26:07+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2020-10-27T22:26:09+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Mathias Girke\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Mathias Girke\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"12\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/\",\"name\":\"Ehegattentestamente und Berliner Testament - ein \u00dcberblick | LEGAL SMART Online Blog\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website\"},\"datePublished\":\"2020-10-27T22:26:07+00:00\",\"dateModified\":\"2020-10-27T22:26:09+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/e43efcc671300db609408ad86ccdc53e\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Ehegattentestamente und Berliner Testament &#8211; ein \u00dcberblick\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website\",\"url\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/\",\"name\":\"LEGAL SMART Online Blog\",\"description\":\"Die innovative Kanzlei\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/e43efcc671300db609408ad86ccdc53e\",\"name\":\"Mathias Girke\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/e73ee1f9f48d3540ab5509e9f9a94436c5261ce7b4f4d93dfea24be9b1fbe722?s=96&d=mm&r=g\",\"contentUrl\":\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/e73ee1f9f48d3540ab5509e9f9a94436c5261ce7b4f4d93dfea24be9b1fbe722?s=96&d=mm&r=g\",\"caption\":\"Mathias Girke\"},\"description\":\"Rechtsanwalt Mathias Girke ist bei LEGAL SMART Ihr Ansprechpartner f\u00fcr das Erb- und Stiftungsrecht.\",\"sameAs\":[\"https:\/\/www.legalsmart.de\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Ehegattentestamente und Berliner Testament - ein \u00dcberblick | LEGAL SMART Online Blog","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Ehegattentestamente und Berliner Testament - ein \u00dcberblick | LEGAL SMART Online Blog","og_description":"Das sogenannte Berliner Testament ist eine der beliebtesten rechtlichen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten, durch die sich Eheleute gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Ableben des \u00dcberlebenden die Kinder erben sollen.&nbsp; In welcher Form kann ein gemeinschaftliches Testament\/Berliner Testament errichtet werden? Ein Berliner Testament kann (wie jedes gemeinschaftliches Testament) in notariell beurkundeter oder eigenh\u00e4ndiger Form [&hellip;]","og_url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/","og_site_name":"LEGAL SMART Online Blog","article_published_time":"2020-10-27T22:26:07+00:00","article_modified_time":"2020-10-27T22:26:09+00:00","author":"Mathias Girke","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"Mathias Girke","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"12\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/","name":"Ehegattentestamente und Berliner Testament - ein \u00dcberblick | LEGAL SMART Online Blog","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website"},"datePublished":"2020-10-27T22:26:07+00:00","dateModified":"2020-10-27T22:26:09+00:00","author":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/e43efcc671300db609408ad86ccdc53e"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/ehegattentestamente-und-berliner-testament-ein-ueberblick\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Ehegattentestamente und Berliner Testament &#8211; ein \u00dcberblick"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#website","url":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/","name":"LEGAL SMART Online Blog","description":"Die innovative Kanzlei","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/e43efcc671300db609408ad86ccdc53e","name":"Mathias Girke","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/#\/schema\/person\/image\/","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/e73ee1f9f48d3540ab5509e9f9a94436c5261ce7b4f4d93dfea24be9b1fbe722?s=96&d=mm&r=g","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/e73ee1f9f48d3540ab5509e9f9a94436c5261ce7b4f4d93dfea24be9b1fbe722?s=96&d=mm&r=g","caption":"Mathias Girke"},"description":"Rechtsanwalt Mathias Girke ist bei LEGAL SMART Ihr Ansprechpartner f\u00fcr das Erb- und Stiftungsrecht.","sameAs":["https:\/\/www.legalsmart.de"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9174","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/18"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9174"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9174\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9176,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9174\/revisions\/9176"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9174"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9174"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.legalsmart.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9174"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}