Welche Rechte Sie zu Ihrem aktuellen Zeitpunkt haben, richtet sich insbesondere danach, ob Ihre Reise bereits storniert wurde oder noch nicht. Wurde Ihre Reise durch Sie oder den Reiseveranstalter bereits storniert?
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass im Falle der Stornierung der Reise, der Reiseanbieter innerhalb von zwei Wochen den Reisepreis an Sie zurückzuerstatten hat. Haben Sie aufgrund der Reisestornierung den Reisepreis schon erstattet bekommen?
In der aktuellen Corona-Situation wurde durch das Auswärtige Amt eine internationale Reisewarnung ausgesprochen. Diese Reisewarnung ist zeitlich begrenzt. Bitte prüfen Sie hier, ob für Ihren Reisezeitraum eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Sollte für Ihren Reisezeitraum in Ihrem Zielland bereits bekannt sein, dass durch das Zielland ein Einreiseverbot ausgesprochen wurde, wählen Sie hier bitte auch die Antwort "JA".
Aufgrund der Stornierung Ihrer Reise war der Reiseveranstalter verpflichtet, Ihnen den von Ihnen gezahlten Reisepreis vollständig zurückzuerstatten. Dieser Pflicht ist der Reiseanbieter in Ihrem Fall nachgekommen. Aus rechtlicher Sicht ist die Angelegenheit damit abgeschlossen. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.
In der aktuellen Corona-Situation bieten viele Reiseanbieter an, dass im Falle der Stornierung keine Rückzahlung der gezahlten Anzahlung oder des Reisepreises erfolgt, sondern die Anzahlung bzw. der Reisepreis in Form eines Gutscheins erstattet wird. Alternativ wird durch viele Reiseveranstalter auch angeboten, die von Ihnen gebuchten Reise auf einen anderen Termin umzubuchen. Wir weisen darauf hin, dass die wirtschaftlichen Folgen für die Reisebranche bisher noch nicht abschließend absehbar sind. D.h. es könnte passieren, dass Reiseveranstalter aufgrund der aktuellen Situation einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen müssen. Es könnte in einem solchen Fall sein, dass ein Gutschein nicht mehr eingelöst werden könnte und/oder der Wert des Gutscheins in einem solchen Fall nicht mehr ausgezahlt werden wird. Wären Sie mit einem Gutschein oder einer Umbuchung einverstanden?
Aufgrund der Stornierung können Sie die Rückzahlung des Reisepreises und/oder einer gezahlten Anzahlung vom Reiseveranstalter verlangen. Ihre Ansprüche richten Sie gegen denjenigen, wo Sie die Reise gebucht haben. Wir empfehlen Ihnen die nachfolgende E-Mail an Ihren Reiseveranstalter zu senden, um dadurch Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ausfüllhinweis: Bitte kopieren Sie den nachfolgenden Text in eine E-Mail oder einen Brief an den Reiseveranstalter. Bitte füllen Sie die Platzhalter mit Ihren persönlichen Daten aus und senden Sie diese Nachricht anschließend an Ihren Reiseveranstalter.
Sehr geehrte Damen und Herren, die von mir gebuchte Reise nach ____________ mit der Buchungsnummer _________ wurde am _______ storniert aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation und der damit durch das Auswärtige Amt ausgesprochenen Reisewarnung bzw. der fehlenden Möglichkeit in das gebuchte Reisezielland einzureisen. Gemäß § 651h Abs.1 S.2 BGB verliert der Reiseveranstalter durch den Rücktritt (Stornierung) den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Entschädigungsansprüche in Form von Stornogebühren oder sonstigen Kosten, stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu, weil die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände storniert wurde. Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, den von mir gezahlten Reisepreis in Höhe von EUR _________ nunmehr unverzüglich, spätestens bis zum 08.02.2021 auf mein Konto mit der IBAN ___________ zu überweisen, hilfsweise auf das von mir im Rahmen der Bezahlung der Reise gewählte Zahlungsmittel fristgerecht zurückzuzahlen. Mit der Erstattung meines bereits gezahlten Betrages in Form eines Reisegutscheines erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden. Ich bitte Sie um Übersendung eines entsprechenden Gutscheines, soweit Sie dieses Angebot annehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, die von mir gebuchte Reise nach ____________ mit der Buchungsnummer _________ wurde am _______ storniert aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation und der damit durch das Auswärtige Amt ausgesprochenen Reisewarnung bzw. der fehlenden Möglichkeit in das gebuchte Reisezielland einzureisen. Gemäß § 651h Abs.1 S.2 BGB verliert der Reiseveranstalter durch den Rücktritt (Stornierung) den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Entschädigungsansprüche in Form von Stornogebühren oder sonstigen Kosten, stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu, weil die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände storniert wurde. Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, den von mir gezahlten Reisepreis in Höhe von EUR _________ nunmehr unverzüglich, spätestens bis zum 08.02.2021 auf mein Konto mit der IBAN ___________ zu überweisen, hilfsweise auf das von mir im Rahmen der Bezahlung der Reise gewählte Zahlungsmittel fristgerecht zurückzuzahlen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mit der Erstattung des Reisepreises in Form eines Gutscheines oder einer Umbuchung nicht einverstanden bin. Aufgrund der gesetzlichen Regelung darf ich die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Dieses Recht übe ich hiermit ausdrücklich aus. Mit freundlichen Grüßen
In vielen Fällen werden Reisen bei der Buchung angezahlt. Erst kurz vor Beginn der Reise wird dann der gesamte Reisepreis zur Zahlung fällig. Natürlich kann es auch sein, dass Sie den Reisepreis noch nicht angezahlt haben und diesen nun kurz vor der Reise vollständig bezahlen müssten oder dieser von Ihrer Kreditkarte oder Ihrem Konto abgebucht wird. Müssen Sie in Kürze eine Zahlung an den Reiseveranstalter leisten?
Aufgrund der bestehenden Reisewarnung können Sie die Reise jetzt schon stornieren und die Rückzahlung des Reisepreises und/oder einer gezahlten Anzahlung vom Reiseveranstalter verlangen. Ihre Ansprüche richten Sie gegen denjenigen, wo Sie die Reise gebucht haben. Wir empfehlen Ihnen die nachfolgende E-Mail an Ihren Reiseveranstalter zu senden, um dadurch Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich der von mir gebuchten Reise nach ____________ erkläre ich hiermit die Stornierung (Rücktritt vom Vertrag) aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation. Hierzu bin ich aufgrund der durch das Auswärtige Amt ausgesprochenen Reisewarnung bzw. der fehlenden Möglichkeit in das gebuchte Reisezielland einzureisen berechtigt. Gemäß § 651h Abs.1 S.2 BGB verliert der Reiseveranstalter durch den Rücktritt (Stornierung) den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Entschädigungsansprüche in Form von Stornogebühren oder sonstigen Kosten, stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu, weil die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände storniert wurde. Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, den von mir gezahlten Reisepreis in Höhe von EUR _________ nunmehr unverzüglich, spätestens bis zum 08.02.2021 auf mein Konto mit der IBAN ___________ zu überweisen, hilfsweise auf das von mir im Rahmen der Bezahlung der Reise gewählte Zahlungsmittel fristgerecht zurückzuzahlen. Mit der Erstattung meines bereits gezahlten Betrages in Form eines Reisegutscheines erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden. Ich bitte Sie um Übersendung eines entsprechenden Gutscheines, soweit Sie dieses Angebot annehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich der von mir gebuchten Reise nach ____________ erkläre ich hiermit die Stornierung (Rücktritt vom Vertrag) aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation. Hierzu bin ich aufgrund der durch das Auswärtige Amt ausgesprochenen Reisewarnung bzw. der fehlenden Möglichkeit in das gebuchte Reisezielland einzureisen berechtigt. Gemäß § 651h Abs.1 S.2 BGB verliert der Reiseveranstalter durch den Rücktritt (Stornierung) den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Entschädigungsansprüche in Form von Stornogebühren oder sonstigen Kosten, stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu, weil die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände storniert wurde. Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, den von mir gezahlten Reisepreis in Höhe von EUR _________ nunmehr unverzüglich, spätestens bis zum 08.02.2021 auf mein Konto mit der IBAN ___________ zu überweisen, hilfsweise auf das von mir im Rahmen der Bezahlung der Reise gewählte Zahlungsmittel fristgerecht zurückzuzahlen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mit der Erstattung des Reisepreises in Form eines Gutscheines oder einer Umbuchung nicht einverstanden bin. Aufgrund der gesetzlichen Regelung darf ich die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Dieses Recht übe ich hiermit ausdrücklich aus. Mit freundlichen Grüßen
Sie müssen in Kürze die Restzahlung oder den gesamten Reisepreis bezahlen. Sollten Sie unsicher sein, dass die von Ihnen gebuchte Reise aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation überhaupt stattfindet, können Sie die Zahlung des Rest- bzw. Reisepreises hinauszögern bis sicher ist, ob die Reise aufgrund einer Reisewarnung für Ihren Reisezeitraum storniert oder ob die Reise durchgeführt werden kann, wie Sie von Ihnen gebucht wurde. Sollten Sie aufgrund dieses Umstandes die in Kürze anstehende Zahlung nicht bezahlen wollen, so können Sie die sog. Unsicherheiteneinrede erheben bis sichergestellt ist, dass die Reise, wie geplant, durchgeführt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie die Bezahlung des Reisepreises bzw. des Restbetrages verweigern. Allerdings ist es hierfür notwendig, dass Sie dies dem Reiseveranstalter mitteilen, da die Unsicherheiteneinrede als Gestaltungsrecht durch Sie erhoben werden muss. Die Mitteilung kann per Post, Fax oder als E-Mail an den Reiseveranstalter gesendet werden. Hierfür können Sie das nachfolgende Musterschreiben verwenden.
Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich der von mir gebuchten Reise nach ____________ mit der Buchungsnummer _________ erhebe ich hiermit die Unsicherheiteneinrede gemäß § 321 Abs.1 S.1 BGB, weil aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation zum jetzigen Zeitpunkt unsicher ist, ob Sie die Ihnen obliegende Vertragspflicht zur Durchführung der Reise überhaupt erfüllen können. Ein Anspruch auf Zahlung des verbleibenden Reisepreises steht Ihnen deshalb nicht zu, bis Sie eine Sicherheit dafür leisten können, dass die Reise, wie vertraglich vereinbart, durchgeführt wird. Mit freundlichen Grüßen
Sie sind derzeit nicht zu einer (weiteren) Leistung gegenüber dem Reiseveranstalter verpflichtet. Eine Stornierung kommt derzeit noch nicht in Betracht, weil für Ihren Reisezeitraum und/oder Ihr Reisezielland noch keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurde und/oder das Reisezielland noch nicht verbindlich mitgeteilt hat, dass Sie nicht einreisen dürfen.
Aus den vorstehenden Gründen können Sie derzeit nichts unternehmen, sind jedoch auch derzeit zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Sollten Sie die Reise jetzt schon stornieren, so würden die vertraglich vereinbarten Stornierungskosten anfallen und durch den Reiseveranstalter in Rechnung gestellt werden. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob Sie diese zurückfordern könnten, falls Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund außergewöhnlicher Umstände doch noch abgesagt wird.
Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grunde in der aktuellen Situation noch abzuwarten, wie sich die Situation rund um die Corona-Krise weiter entwickelt und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu prüfen, welche Rechte Sie geltend machen können.
FAQ Corona-Virus
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