Aufgrund der Kündigung Ihres Stromanbieters und den nun höheren Strompreisen steht Ihnen gegenüber dem bisherigen Stromanbieter ein Schadensersatzanspruch zu. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Höhe des tatsächlichen Schadensersatzanspruchs einer weiteren Überprüfung unterzogen werden muss. Das nachfolgend angezeigte Ergebnis dient insoweit nur der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen in Höhe des vorstehenden Betrages ein Schaden entstanden ist, der gegenüber dem Stromanbieter ersetzt verlangt werden kann. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs direkt beauftragen. Alles Weitere erledigen wir dann für Sie.