Die große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seiner heutigen Entscheidung klargestellt, dass bereits die Androhung von Gewalt gegen den Kindesmörder Magnus Gäfgen während des Verhörs Folter und damit einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonventionen darstellt. Damit weicht sie von der ursprünglichen Entscheidung der kleinen Kammer ab, die in der Androhung von Gewalt zwar eine ebenfalls verbotene unmenschliche Behandlung aber noch keine Folter gesehen hatten.
Die Richter des EGMR stellten jedoch zugleich auch klar, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen sei. Nach Ansicht der Richter sei das Verfahren gegen Magnus Gäfgen ein fairer Prozess gewesen.
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