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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht | LEGAL SMART

VORSORGEN FÜR DEN ERNSTFALL

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Mit der Patientenverfügung regeln Sie bereits heute, welche medizinischen Maßnahmen durch Ärzte und Pfleger vorgenommen werden sollen und welche nicht.

Einen Unfall oder einen sonstigen Notfall wie einen Schlaganfall kann man nicht planen. Deshalb sollte man rechtzeitig vorsorgen.

Ihr Plus! Durch unsere Erfahrung und die Kenntnis der Rechtsprechung sind die Dokumente von LEGAL SMART rechtssicher formuliert und sichern Sie im Ernstfall wirklich ab.



Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht

Regeln Sie den Notfall mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Niemand denkt gerne an den Ernstfall. Niemand denkt gerne daran, dass etwas passieren könnte, sei es durch Unfall oder Krankheit.

Tritt dann der Ernstfall aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ein und sind Sie für die Ärzte z.B. aufgrund eines Komas nach einem Verkehrsunfalls nicht mehr ansprechbar, haben Sie keinen Einluss darauf, welche Behandlung die Ärzte vornehmen und welche sie entgegen Ihrem eigentlichen Willen vornehmen.

Und auch wenn Ihre Angehörigen schnell vor Ort sind kann es passieren, dass Entscheidungen für Sie nur durch ein Gericht oder durch einen durch das Gericht bestimmten Berufsbetreuer getroffen werden müsssen. Die Entscheidungen trifft in einem solchen Fall also ein Fremder!

Wer ein solches Szenario vermeiden möchte und auch seine Familienmitglieder nicht in die Lage bringen möchte eine Entscheidung über die Abschaltung von lebenserhaltenden medizinischen Geräten zu treffen, der sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen.

Mit dem Service von LEGAL SMART brauchen Sie nach dem Kauf des jeweiligen Rechtsproduktes nur wenige Fragen beantworten und erhalten anschließend eine anwaltlich geprüfte und unterschriftsreife Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Sie unterschreiben beide Erklärungen nur noch und haben damit für den Notfall vorgesorgt.

LEGAL SMART Rechtsprodukte
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PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT ZUM KOMBI-ANGEBOT

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Sie haben noch weitere Fragen zur Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Sie können uns kostenlos und unverbindlich anrufen unter 030 . 69 20 51 75 0 und sich über unseren Service und unsere Rechtsprodukte informieren

Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht

Ihre Vorteile auf einen Blick

Eigene Vorsorge



  • Keine juristische Prüfung der Wirksamkeit
  • Zeitaufwendig in der Formulierung
  • Keine Berücksichtigung der Rechtsprechung

LEGAL SMART



  • Anwaltliche Prüfung aller Dokumente
  • Garantierte Wirksamkeit
  • Geringer Zeitaufwand dank online Assistent
  • Fairer einmaliger Preis
  • Telefonische Begleitung
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  • Notarielle Beratung
  • Garantierte Wirksamkeit
  • Hoher Zeitaufwand und Termin vor Ort
  • Hohe Kosten: ca. 500,00 - 800,00 Euro

Warten Sie nicht bis es zu spät ist

Einen Notfall, eine Krankheit oder einen Unfall kann man nicht planen. Aber man kann vorsorgen mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Durch beides helfen Sie Angehörigen und Ärzten die richtigen Entscheidungen zu treffen und in Ihrem Sinne zu handeln.

PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT ZUM KOMBI-ANGEBOT

UNFALLSCHADEN REGULIEREN

SIE FRAGEN | WIR ANTWORTEN

Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie für den Arzt oder Pfleger Ihren Behandlungswillen für Situationen festlegen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können.

Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pfleger nur dann verbindlich, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr bilden bzw. äußern kann. Das kann z. B. im Endstadium einer schweren, unheilbaren Krankheit der Fall sein. Insbesondere bei einer Gehirnschädigung, wie nach einem Schlaganfall, kann eine solche Situation gegeben sein. Besonders häufig ist auch eine schwere Gehirnschädigung bei einer Demenzerkrankung in Verbindung mit einer schweren Pflegebedürftigkeit. In einer Patientenverfügung werden in der Regel Beispielsituationen aufgeführt, wie z. B. ob einer künstliche Beatmung oder einer Organspende zugestimmt wird oder diese abgelehnt wird.

Durch die Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer für den Betroffenen handeln darf.

Die Patientenverfügung wie gehandelt werden muss. D.h. was was zu geschehen hat, und zwar auf medizinischem Gebiet. Regelungsgegenstände können dabei sein: Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe.

Jeder Volljährige, der einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung erstellen. Wichtig ist, dass die medizinische Situation präzise beschrieben wird und die Maßnahmen, die gewünscht oder abgelehnt werden, klar bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16 sowie Beschluss vom 8. Februar 2017 – XII ZB 604/15) ist eine allgemeine „Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen“ nicht konkret genug formuliert und die Patientenverfügung ist dann unwirksam. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer solchen pauschalen Formulierung nicht ersichtlich sei, was der konkrete Wille des Patienten im Einzelfall sei.

Um solche und weitere mögliche Fehler zu vermeiden, die eine Patientenverfügung unwirksam machen könnten, steht Ihnen der LEGAL SMART Service und unser Rechtsprodukt zur Patientenverfügung zur Seite. Durch die anwaltlich erstellte Patientenverfügung vermeiden Sie das Risiko, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall unwirksam ist.

Die Grenzen einer Patientenverfügung werden dort gesetzt, wo die Erfüllung des Wunsches zu einer Strafbarkeit, beispielsweise des Arztes, führen würde. So darf z. B. der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht umgesetzt werden, da dies nach § 216 StGB für den Erfüllenden strafbar wäre.

Eine Schmerztherapie mit gegebenenfalls lebensverkürzender Auswirkung als unbeabsichtigte Nebenfolge ist hingegen straflos und kann in einer Patientenverfügung angeordnet werden.

Auch die sogenannte passive Sterbehilfe, wonach lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen sind, kann in einer Patientenverfügung wirksam angeordnet werden. In diesem Fall muss aus der Patientenverfügung der Wille hervorgehen, dass lebenserhaltende Maßnahmen konkret abgelehnt werden.

LEGAL SMART ist eine innovative Legal Tech Kanzlei, die sich auf wirtschaftsrechtliche Themen spezialisiert hat. Durch die Optimierung interner und externer Prozesse bietet LEGAL SMART digitale, vorgerichtliche sowie gerichtliche Beratung und Vertretung für Unternehmen. Das Ziel ist es, Recht für jeden zugänglich zu machen – schnell, digital und mit der Expertise einer erfahrenen Kanzlei. LEGAL SMART bietet zahlreiche Vorteile, die speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugeschnitten sind. Durch optimierte Prozesse und digitale Lösungen können Unternehmen Zeit und Geld sparen. Die stetige anwaltliche Begleitung und Prüfung aller unternehmerischen Abläufe sorgt für rechtliche Sicherheit in sämtlichen Handlungen. Ein bedeutender Vorteil ist die transparente Preisgestaltung, die rechtliche Dienstleistungen zu fest kalkulierbaren Preisen ermöglicht. LEGAL SMART bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen, die sowohl vorgerichtliche als auch gerichtliche Vertretung umfassen. Dank innovativer technologischer Prozesse können verschiedene anwaltliche Leistungen durch Online-Assistenten jederzeit in Anspruch genommen werden. LEGAL SMART richtet sich primär an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können. Diese Unternehmen profitieren besonders von den digitalen und kosteneffizienten Lösungen, die LEGAL SMART bietet. Darüber hinaus bietet LEGAL SMART auch verschiedene Lösungen für Verbraucher an.