Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass – braucht man das wirklich?

Im 21. Jahrhundert gehört auch der digitale Nachlass zu einer vollständigen Nachlassplanung.

Digitaler Nachlass – braucht man das wirklich?

Das Haus bekommen die Kinder, die Katze die Nachbarin, das Bargeld wird gespendet – aber was passiert mit dem digitalen Erbe? Rund zwei Drittel der Internetnutzer haben sich um diese Frage noch keine Gedanken gemacht. Wir erklären, warum Sie nicht zu dieser Gruppe gehören sollten.

Was gehört zum digitalen Erbe?

Zum digitalen Erbe, auch digitaler Nachlass genannt, gehören alle digitalen Verträge – zum Beispiel mit Paypal, Online-Banken und Cloud-Speichern –, aber auch Social-Media-Accounts, Passwörter von Handy und Laptop sowie alle Dateien wie E-Mails, Dokumente und Fotos.

Was muss getan werden?

Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Bankguthaben, Ihre Fotos und WhatsApp-Nachrichten nach Ihrem Tod irgendjemandem in die Hände fallen, sondern einer bestimmten Person, müssen Sie dies zu Lebzeiten schriftlich festlegen.

Übersicht der Accounts

Fertigen Sie dafür eine Liste mit dem Namen des Unternehmens (WhatsApp, Paypal …) sowie dem dazugehörigen Benutzernamen und Passwort an. Überlegen Sie dabei genau, wo Sie sich registriert haben. Wichtig sind vor allem Banken, Depots, Versicherungen, sonstige Verträge wie Zeitschriften- oder Musikabos, E-Mail-Dienste, Cloud-Dienste, soziale Netzwerke, Messenger sowie alle weiteren Seiten, auf denen Ihre Daten gelöscht werden sollen, zum Beispiel Online-Shops.

Testament

In einem separaten Testament müssen Sie dann beschreiben, was mit der Liste passieren soll – wer sie wann bekommt und was damit zu tun ist. Sollen die Accounts gelöscht werden? Was passiert mit Fotos und Geld? Auch hier gilt: Datum angeben und eigenhändig unterschreiben.

Auch für den Fall einer alters- oder krankheitsbedingten Unfähigkeit, Ihre Accounts selbst zu verwalten, kann eine Regelung getroffen werden. Dafür wird eine Vorsorgevollmacht erstellt, in der ein Stellvertreter bestimmt wird, der – statt eines gerichtlich bestellten Betreuers – Zugriff auf die Accounts erhält.

Verwahrung und Vertrauensperson

Diese Liste speichern Sie auf einem verschlüsselten oder passwortgeschützten USB-Stick und verwahren diesen getrennt vom Passwort an einem sicheren Ort – zum Beispiel in einem Tresor, auf den Sie relativ einfach wieder zugreifen können, damit Sie die gesicherten Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren können.

Den Verwahrungsort von Stick und Passwort teilen Sie einer Vertrauensperson mit. Dieser Person übergeben Sie das Testament mit den Handlungsanweisungen, in dem sie auch als Vertrauensperson benannt wird, oder geben es zur Verwahrung bei einem Notar o. ä.

Müssen Unternehmen Passwörter herausgeben?

Immer wieder stehen Angehörige verzweifelt vor Facebook, Apple und Co. und bitten um die Herausgabe von Passwörtern – doch die Unternehmen weigern sich regelmäßig. Solche Fälle sind auch schon mehrfach vor Gericht gelandet. Im Sommer 2018 musste der BGH (Urt. v. 12.07.18 – III ZR 183/17) über einen Fall entscheiden, bei dem die Eltern eines 15-jährigen Mädchens Zugriff auf ihren Facebook-Account haben wollten, um Hinweise auf die Todesursache zu bekommen. Facebook weigerte sich vehement. Der BGH entschied jedoch im Sinne der Eltern und verpflichtete Facebook, ihnen Zugriff zu erteilen. Der digitale Nachlass müsse genauso wie der herkömmliche behandelt werden. Auch handele es sich nicht um ein höchstpersönliches Rechtsverhältnis, das nicht vererbt werden kann – so wie Briefe an die Verwandten übergehen, tun es Facebook-Nachrichten auch.

Auch Apple weigert sich in den USA aktuell, iPhones zu entschlüsseln.

Solche Probleme lassen sich vermeiden, wenn der digitale Nachlass geregelt ist.

Digitaler Nachlass

Jetzt die digitale Lösung wählen

Natürlich lässt sich die Regelung des digitalen Nachlasses auch im Testament vornehmen. Die Änderung oder Anpassung des Testaments ist jedoch mit hohen rechtlichen und formalen Anforderungen verbunden. Eine regelmäßige Veränderung birgt zudem das Risiko, dass das Testament irgendwann unwirksam wird – oder es entstehen so viele Nachträge, dass im Todesfall niemand mehr erkennen kann, welche Regelungen tatsächlich gelten.

LEGAL SMART bietet deshalb eine einfache, rechtssichere und digitale Lösung an, mit der der digitale Nachlass jederzeit aktuell gehalten werden kann, ohne dass die Festlegungen des Testaments dadurch unwirksam werden.

Mit dem digitalen Angebot von LEGAL SMART können Sie alle Ihre Accounts mit einem von Ihnen festgelegten Passwort verschlüsselt speichern. Zu jedem Account legen Sie fest, welche Person im Falle Ihres Ablebens die Zugangsdaten erhalten soll. Zusätzlich können Sie bestimmen, was mit dem jeweiligen Account passieren soll bzw. welche Maßnahmen Sie von der festgelegten Person erwarten.

LEGAL SMART prüft anhand des Erbscheins, ob die Voraussetzungen für die Herausgabe Ihres digitalen Nachlasses vorliegen. Im Todesfall wird dieser durch die Rechtsanwälte von LEGAL SMART bestätigt. Unser Algorithmus sorgt anschließend dafür, dass Ihr digitaler Nachlass ausgeführt wird, indem der jeweils festgelegten Person die Zugangsdaten für den hinterlegten Account mit Ihren weiteren Anweisungen übermittelt werden. So können die Menschen, denen Sie vertrauen, sich um Ihren digitalen Nachlass in Ihrem Sinne kümmern.

Der digitale Nachlass ist ein wichtiger Baustein Ihrer gesamten Nachlassplanung. Ergänzend empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht, damit auch bei alters- oder krankheitsbedingter Handlungsunfähigkeit jemand Zugriff auf Ihre Accounts erhält. Einen Überblick über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie auf unserer Seite Vorsorge für den Ernstfall.

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