AGB rechtssicher erstellen lassen

LEGAL SMART bietet Ihnen mit der Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei rechtssichere Antworten auf Ihre Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGB rechtssicher erstellen lassen

Das Vertragsrecht ist das Rechtsgebiet, welches alle Themen umfasst, die einen Vertrag betreffen – vom Vertragsabschluss über die Vertragsabwicklung und die Vertragspflichten bis hin zu den Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen.

Besonderes Augenmerk verdient dabei das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Denn egal, ob Unternehmer ihre Waren und Dienstleistungen online oder im eigenen Laden anbieten – im Handel geht nichts ohne Verträge, meist geregelt durch das Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht. Für den Vertrag gilt dabei grundsätzlich die sogenannte Vertragsfreiheit, sodass die Parteien (fast) alles vereinbaren können, was sie möchten.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nach der gesetzlichen Definition in § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt."

Konkret bedeutet dies: Immer dann, wenn eine Vertragspartei (regelmäßig das verkaufende Unternehmen) einseitig die Vertragsbedingungen aufsetzt, die dann beim Vertragsabschluss zur Grundlage des Vertrages werden, spricht man von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Um die AGB wirksam in den Vertrag einzubeziehen, müssen sie bei Vertragsschluss vorgelegt werden, und die andere Partei muss von ihnen Kenntnis nehmen und diesen zustimmen.

Die gesetzliche Regelung in den §§ 305–310 BGB definiert, was im Rahmen von AGB geregelt werden darf und was nicht. Insbesondere der Schutz des Verbrauchers ist hier Leitlinie des Gesetzgebers geworden, sodass Unternehmen gerade nicht alles vereinbaren können, was für sie vorteilhaft wäre. Die Grenzen sind eingehalten, wenn die AGB der sogenannten Inhaltskontrolle standhalten – die Klauseln also den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 BGB). Dazu hat der Gesetzgeber in §§ 308 und 309 BGB etliche Klauselverbote aufgestellt. Verstößt der Verwender dagegen, gelten gem. § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Bestimmungen.

Warum AGB verwenden?

Wenn Verträge online, z. B. über die Internetseite, aber auch per E-Mail geschlossen werden sollen, müssen AGB vorgehalten werden. Denn bei Online-Verträgen muss der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages über die Bedingungen sowie diverse weitere Umstände informiert werden – etwa Zahlungsoptionen, die technischen Schritte bis zum Vertragsabschluss oder das Widerrufsrecht. Hält man solche Informationen nicht vor, werden bei Problemen alle Umstände zugunsten des Kunden ausgelegt. Außerdem droht in einem solchen Fall auch das Risiko einer Abmahnung durch einen Mitbewerber.

Aber auch sonst bieten rechtssichere AGB viele Vorteile: Sie regeln die Vertragsbeziehungen mit dem Kunden abschließend, sodass böse Überraschungen nicht zu erwarten sind. Außerdem schaffen AGB Strukturen für Geschäftsprozesse, da sie im besten Fall genau regeln, welche Partei wann welche Pflichten zu erfüllen hat. Dadurch lassen sich Abläufe im Unternehmen vereinheitlichen und Kosten sparen. Schließlich bieten AGB die Möglichkeit, bestimmte Vertragssituationen im eigenen Interesse günstig zu gestalten – etwa durch eine Haftungsbeschränkung innerhalb der gesetzlichen Grenzen, die die gesetzliche Regelung so gerade nicht vorsieht. Wer ohne AGB arbeitet, verschenkt diese und weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Damit AGB Rechtssicherheit bieten und ihre positiven Effekte entfalten können, sollten sie individuell auf die Bedürfnisse, Abläufe und Interessen eines Unternehmens abgestimmt und mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden.

Schon deshalb empfiehlt es sich, von der Nutzung von AGB-Mustern Abstand zu nehmen. Denn diese können in keinem Fall alle Bedürfnisse, Abläufe und Interessen des Unternehmens tatsächlich abbilden, bzw. wäre dies reiner Zufall. Auch die Verwendung von AGB von Mitbewerbern ist nicht empfehlenswert: Nach der Rechtsprechung unterliegen anwaltlich erstellte Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Urheberrechtsschutz. Ein Kopieren würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, die kostenpflichtig abgemahnt werden könnte – und stellt zugleich nicht sicher, dass die „kopierten" AGB alle Interessen und Abläufe des eigenen Unternehmens wahren. Risiken, die sich durch eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen regelmäßig vermeiden lassen.

Rechtssicherheit von AGB

AGB müssen den gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen, da sie sonst unwirksam sind. Das bedeutet nicht nur, dass wieder die gesetzlichen Vorgaben gelten, sondern auch, dass zum Beispiel eine falsche Widerrufsbelehrung ein unendliches Widerrufsrecht des Kunden mit sich bringen kann. So gab es in den letzten Jahren viele Urteile zu AGB in Kredit- oder auch Lebensversicherungsverträgen, die fehlerhaft waren und daher den Verbrauchern auch noch Jahre nach Vertragsschluss eine Rückabwicklung des Vertrages ermöglichen.

Daher sollten Unternehmen ihre AGB regelmäßig prüfen lassen, ob diese noch den aktuellen Anforderungen entsprechen. Denn nur rechtssichere AGB bieten eine Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehungen und wirtschaftlichen Erfolg.

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