Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden – Vier-Wochen-Grenze und Praxisfolgen (OLG Frankfurt, 9 U 27/25)
Ein Messenger, zwei Freunde, 150.000 Euro und die Frage: Wann ist ein per WhatsApp übermitteltes Angebot noch wirksam? Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.05.2026 – Az. 9 U 27/25) liefert eine klare Antwort: WhatsApp-Kommunikation wird – zumindest im vorliegenden Fall – wie Kommunikation unter Abwesenden behandelt. Wer zu lange mit der Annahme wartet, riskiert, dass sein Vertrag nicht zustande kommt. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, welche rechtlichen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 1. Juni 2026