Der Widerrufsbutton kommt: Pflicht für Online‑Händler ab 19.06.2026 – Was Sie jetzt wissen und tun müssen
Ab dem 19. Juni 2026 verändert sich der digitale Handel in Deutschland: Die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Widerrufsfunktion — im Sprachgebrauch oft „Widerrufsbutton“ genannt — verpflichtet alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online‑Benutzeroberfläche schließen, eine gut sichtbare, leicht zugängliche und technisch funktionale Möglichkeit zum Widerruf bereitzustellen. Dieser Beitrag erklärt praxisnah und rechtssicher, was hinter der neuen Pflicht steht, welche technischen und organisatorischen Anforderungen sich daraus ergeben, welche Risiken drohen, wenn Sie untätig bleiben […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 17. April 2026