Beleidigungen von WhatsApp Gruppen rechtfertigen fristlose Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte am 24.08.2023 (Az. 2 AZR 17/23), dass jemand der sich in privaten WhatsApp-Gruppen rassistisch und beleidigend äußert, (fristlos) gekündigt werden kann. Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen! Sachverhalt Sieben Arbeitskollegen (davon zwei verwandt) hatten eine private WhatsApp-Gruppe. In dieser Gruppe teilte jedoch ein Mitglied neben den üblichen, privaten Themen in einem Fall auch stark beleidigende, rassistische, sowie sexistische und zu Gewalt aufstachelnder Äußerungen über Vorgesetzte. Nachdem der […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 29. August 2023