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Schnell ist man mal etwas zu schnell unterwegs. Und wird die Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, droht ein Bußgeldverfahren.
Die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Darum kann es gerade auf Autobahnen oder Landstraßen sehr schnell passieren, dass man bei Geschwindigkeitsüberschreitungen neben einem hohen Bußgeld, auch ein Fahrverbot auferlegt bekommt. Wir geben Ihnen hier einen ersten rechtlichen Überblick zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung:
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften gelten zunächst unterschiedliche Höchstgeschwindligkeitsgrenzen, die es zu beachten gilt. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist, bei einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h, ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg zu erwarten. Bei einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h wird regelmäßig ein sehr hohes Bußgeld, bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt. Es herrscht der weit verbreitete Irrglaube, dass in Tempo-30-Zonen andere Regelungen gelten. So ist es aber nicht! In einer Tempo-30-Zone passiert es aber natürlich schneller, dass es zu einem Geschwindigkeitsverstoß kommt. Es gelten hier aber die selben Regeln, wie für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften
Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen oder einer Landstraße. Außerhalb geschlossener Ortschaften erwartet Sie bei einer Geschwindkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein Bußgeld von mindestens 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h fällt bereits ein sehr hohes Bußgeld i.H.v. 160 Euro an, sowie zwei Punkte in Flensburg und ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Geschwindigkeitsüberschreitung bei Motorradfahrern
Was früher vielleicht einmal galt, ist heute anders. Motorradfahrer können jedenfalls genauso geblitzt werden, wie Autofahrer. Die Messanlagen können Motorräder von der Seite, aber natürlich auch von vorne und hinten erfassen. Es ist auch möglich das Gesicht des Motorradfahrers festzuhalten.
Blitzer-App ist verboten
Nach § 23 1c StVO ist es verboten, die Blitzer-App zur Warnung vor Radarfallen zu benutzen, obwohl die Warnung über das Radio erlaubt ist. „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Das ist wenig konsequent und dennoch ist es die aktuelle Rechtslage (bestätigt auch durch das OLG Rostock: Az. 21 Ss Owi 38/17 und OLG Celle: Az. 2 Ss (OWi) 313/15). Autofahrern, die die Blitzer-App oder ähnliche Warnapps benutzen, droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Welche Messgräte kommen zum Einsatz?
Die Polizei bedient sich unterschiedlichster Messgeräte, von denen wir hier nur die gängigsten aufzählen möchten. Zunächst wird zwischen mobilen und stationären Blitzern unterschieden. Zu den mobilen Blitzern gehören u.a. die Radarfalle, die Laserpistole, die Lichtschrankenmessung oder die Messung mit dem „Proof Video Data System“. Feste Blitzer sind beispielsweise feste Radaranlagen, Induktionsschleifen oder Piezosensoren.
Laser-Geschwindigkeits-Messgeräte sind Leivtec XV2 / Leivtec XV3, Riegl LR90 / Riegl FG21 und auch LAVEG. Radargeschwindigkeitsmessgeräte sind zum Beispiel MULTANOVA VR 6 F, TRAFFIPAX SpeedoPhot oder TRAFFIPAX Micro-Speed 09. Messgeräte mit Induktionsschleifen sind z.B. Verkehrsüberwachungsgerät M5, TRAFFIPAX Traffistar S 330 und Multanova Multastar C. Zu den gängigsten Radaranlagen zählen TRAFFIPAX , MULTANOVA, SpeedoPhot, M5 Radar und auch der TRAFFIPAX Micro-Speed 09.
Geschwindigkeitsmessung: Toleranzabzug
Da kein Gerät zu 100 % perfekt arbeiten kann, erfolgt bei der Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug, der Ungenauigkeiten berücksichtigt. Dabei gilt innerorts, sowie außerorts, die gleiche Toleranz. Bei einer Geschwindigkeit bis zu 100 km/h werden 3 km/h abgezogen und bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h erfolgt ein Toleranzabzug von 3 %. Demnach kommt es bezüglich der Toleranz darauf an, ob sie über 100 km/h gefahren sind, oder nicht. Im Falle einer Dezimalzahl wird der ermittelte Wert zugunsten des Verkehrsteilnehmers aufgerundet.
Übrigens gelten bei der sogenannten ProViDa-Technik andere Toleranzwerte. Bei dieser Art der Geschwindigkeitsüberwachung, fährt die Polizei mit einem mobilen Verkehrsüberwachungssystem hinter dem zu schnellen Fahrer her und und zeichnet den Verstoß mit einer Videokamera auf. Hier beträgt der Toleranzabzug 5 km/h bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h und 5 % bei einem Tempo von über 100 km/h.
Wie man also sieht, können schon wenige km/h mehr oder weniger einen großen Unterschied machen. Es lohnt sich deswegen immer einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten! Sprechen Sie uns an.
Achtung in der Probezeit
Für Fahranfänger gilt nach dem Erhalt des Führerscheins eine zweijährige Probezeit, die jeder Fahrer bestehen muss. Dabei wird bei Fahranfängern bezüglich A- und B-Verstößen unterschieden, wobei A-Verstöße die schwerwiegenden Verstöße darstellen. A-Verstöße sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h, zu dichtes Auffahren oder aber auch Rotlichtverstöße. Zu B-Verstößen zählt zum Beispiel die Gefährdung/ Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, oder die Benutzung des Handys ohne eine entsprechende Freisprechanlage.
Da Geschwindigkeitsüberschreitungen unter die Kategorie A fallen, ist in der Probezeit ein saftiges Bußgeld und Fahrverbot zu erwarten.Zudem muss der Kraftfahrer in Probezeit an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich erneut um zwei Jahre.
Außerdem gilt bei Fahranfängern in der Probezeit keine Unterscheidung von Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts oder außerorts, da es einzig und allein um die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit geht, die nicht mehr als 21 km/h betragen darf, da es sonst als A-Verstoß gewertet wird!
Sollte Ihnen in der Probezeit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein A-Verstoßes vorgeworfen werden, raten wir Ihnen den Bußgeldbescheid anwaltlich überprüfen zu lassen. Ihr Anwalt berät Sie dann, ob in Ihrem Fall ein Einspruch möglich ist. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, müssen Sie in jedem Fall an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Verlängerung der Probezeit hinnehmen. Nebenher kann Ihnen auch ein Bußgeld und ein Fahrverbot für mehrere Monate verhängt werden.
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Ordnungswidrigkeitenrecht - Verfahren und Verjährung
Verzeichnet die Polizei eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ermittelt die jeweilige Bußgeldstelle zunächst den Fahrer des Fahrzeugs und stellt gegen diese Person einen Bußgeldbescheid aus. Dann hat der Betroffene 14 Tage Zeit, um sich schriftlich mittels Einspruch gegen den Bescheid zu wehren. Legt der Betroffene Einspruch ein, überprüft die Behörde, ob dieser form- und fristgerecht eingereicht wurde. Erst dann erfolgt eine erneute Überprüfung der Ordnungswidrigkeit. Betroffene können aber eine Klage erheben, wenn die jeweilige Sanktion dann nicht aufgehoben wurde. Da in Deutschland grundsätzlich die Fahrerhaftung gilt, kann es für die Ordnungsbehörde manchmal nicht eindeutig sein, wer für die Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden soll. Dennoch wird der Bescheid zunächst an den Halter des Fahrzeugs geschickt. Da die Polizei für den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung beweispflichtig ist, fertigen sie beim Blitzen ein Foto des Fahrers an. Sind Sie nicht der Fahrer gewesen, müssen Sie aber keine Angaben zur anderen Person abgeben. Nur die Angaben über Ihre Person müssen im Anhörungsbogen korrekt abgegeben werden. Sind Sie also nicht gefahren, können Sie es im Anhörungsbogen auch so angeben. Jedoch wird die Polizei dann weitere Ermittlungen anstellen, um herauszufinden wer gefahren ist. Die Behörde wird das mittels eines sog. Zeugenfragebogens oder auch, bei häufigen gleichartigen Vorfällen, mittels eines Fahrtenbuches tun.
Dass das Ordnungswidrigkeitenrecht in Deutschland klar definiert ist, haben wir hier anhand von Geschwindigkeitsverstößen aufgezeigt. In aller Regel wird eine Geldbuße fällig. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten werden die entsprechenden Missachtungen aber auch mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten sanktioniert. Auch im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht tritt nach einer bestimmten Zeit Verjährung ein, sodass der Verstoß nicht mehr verfolgt werden kann.
§ 26 Abs. 3 StVG bestimmt: „Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“
Tempolimit bei Nässe - Wann ist eine Straße nass?
Manche Geschwindigekeitsbegrenzungen müssen nur bei bestimmten Wetterlagen, wie Nebel, Schnee oder Regen beachtet werden. Nach § 3 Abs. 1 S. 3 ff. StVO wird folgendes vorgeschrieben: „Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“ § 3 StVO gilt inner- und außerorts, unabhängig von der im Normalfall zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Befahren Sie aber eine 30er-Zone, so bleibt es weiterhin bei der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Gerade bei Nässe kann es zu Unsicherheiten kommen, jedoch hat hier der Bundesgerichtshof schon vor einigen Jahren entschieden, wann eine Straße „nass“ im Sinne der StVO ist (Urt. v. 20.12.1997; BGHSt 27, 318 = NJW 1978, 652). Eine Fahrbahn ist demnach nass, wenn sich auf der Oberfläche erkennbar eine, wenn auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat, also die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist – und sei er noch so dünn. Das erkennen Sie in der Regel daran, dass das Fahrzeug vor Ihnen eine Sprühfahne bildet. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass eine Straße bei einzelnen Pfützen nichts als „nass“, im Sinne der Geschwindigkeitsbegrenzung der StVO, zu qualifizieren ist. Feuchtigkeit auf der Fahrbahn erkennen Sie hingegen an der dunkel gefärbten Straßenoberfläche. Hier gilt dann die übliche Höchstgeschwindigkeit.
Überschreitet man die Geschwindigkeitsregeln innerorts bei Nebel, Schnee oder Regen um bis zu 25 km/h, so wird ein Bußgeld ab 80 Euro fällig und man erhält einen Punkt in Flensburg. Das Bußgeld wird aber bei Schlechtwetterlagen schnell erheblich teurer und auch die Punkte steigen und ein Fahrverbot kommt nicht selten dazu. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h innerorts droht ein Bußgeld von 680 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Außerorts sind die Sanktionen ähnlich gelagert, jedoch etwas milder, da man außerorts schneller hohe Geschwindigkeiten erreicht.
Geschwindigkeitsschätzungen durch Polizeibeamte
Es kommt auch vor, dass Polizeibeamte eine Geldstrafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen aussprechen dürfen, ohne es mittels Blitzer oder Radarpistole nachweisen zu müssen. Es handelt sich dabei um rechtlich erlaubte Geschwindigkeitsschätzungen nach Gefühl, vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen. Gerade, wenn ein Bußgeld auf einer Schätzung beruhen sollte, ist es gut angreifbar. Der BGH entschied, dass die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern, auf Grund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit, strengen Anforderungen unterliegt und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen (BGH, Beschl. v. 10.10.2019 - 4 StR 96/19/ LG Berlin). Das gilt erst recht, wenn es sich bei dem Schätzenden um einen nicht verkehrsgeschulten Zeugen handelt. Der Polizist müsste zumindest genaue Angaben machen und substantiiert darlegen, wie er auf die Annahme einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt. Nur subjektive Einschätzungen reichen allein jedenfalls nicht aus. Auch bei einer Klage gegen ein Bußgeld von 15 Euro bestehen aus Sicht unserer Verkehrsrechtsanwälte durchaus Chancen auf Erfolg!
Gehen Sie gegen einen Bußgeldbescheid vor!
Um am effektivsten gegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vorzugehen ist es wichtig, dass Sie möglichst zeitnah einen Anwalt kontaktieren. Das heißt, dass Sie sich am besten sofort melden, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Aus unserer Erfahrung sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft, was den Bußgeldempfängern jedoch nicht auffällt. Die gängigsten Fehler sind eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, eine falsche Montage des Messgeräts, Fehler bei der Messung selbst, keine ordnungsgemäße Bedienung des Geräts, dass die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist oder sogar ein falsches Aktenzeichen genutzt wird. Hier lohnt es sich Einspruch einzulegen. Wir sind für Sie da! Unser im Verkehrsrecht spezialisiertes Team findet mit Ihnen die für Sie passende Lösung, um gegen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorzugehen.
Zunächst verlangen wir Einsicht in die Bußgeldakte, damit wir hier mögliche Angriffspunkte, wie z.B. Fehler der Behörde, ausfindig machen können. Diese Akteneinsicht wird nur dem Rechtsanwalt gewährt und nicht dem Betroffenen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie einem Anwalt ein Mandat erteilen, damit er für Sie gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit bei einem Geschwindigkeitsverstoß vorgehen kann. Wir überprüfen auch, ob das verwendete Messgerät entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet wurde. Sehr oft sind die verwendeten Geräte nicht regelmäßig geeicht worden. Kann der Nachweis darüber nicht erbracht werden, gilt die Messung nicht als Nachweis für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Auch wenn das Messgerät falsch aufgestellt wurde und es deshalb zu Messfehlern kam, ist der Bußgeldbescheid unwirksam.
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