Warning: session_start(): Cannot start session when headers already sent in /var/www/html/includes/auth.inc.php on line 2

PERSÖNLICHKEITSRECHTE

und was Sie dazu wissen sollten
Das Persönlichkeitsrecht

Jeder Mensch ist individuell und durch seine eigene Persönlichkeit geprägt. Die freie Entfaltung dieser Persönlichkeit ist umfassend geschützt.

Das Persönlichkeitsrecht

DAS PERSÖNLICHKEITSRECHT

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein absolutes, umfassendes Recht auf Achtung und freie Entfaltung der Persönlichkeit, das sowohl natürlichen Personen als auch Unternehmen zusteht. Wegen seiner Herleitung aus den Grundrechten ist nach Art. 1 Abs. 3 GG zunächst nur der Staat unmittelbar zu Beachtung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts verpflichtet. Darüber hinaus muss der Staat aber auch gewährleisten, dass keine Verletzung dieses Grundrechts durch private Dritte erfolgt (sog. Schutzpflicht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, Az. 1 BvR 1696/98). Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist daher auch im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten zu beachten.

Es ergänzt die im Grundgesetz normierten Freiheitsrechte und gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen. Der Inhalt dieses Rechts ist nicht allgemein und abschließend umschrieben. Zu den anerkannten Inhalten gehören das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre, aber auch schlicht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (BGH, Urteil vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17). Die besonderen Persönlichkeitsrechte finden sich im zivilrechtlichen Schutz des Namens, im Recht am eigenen Bild oder im Urheberrecht wieder. Eine weitere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutz vor Erhebung und Weitergabe privater Daten), der Datenschutz und das Recht am eigenen Bild.

Die Rechtsprechung räumt auch juristischen Personen ein Unternehmenspersönlichkeitsrechts ein, das den sozialen Geltungs- und Achtungsbereich des Unternehmens schützt, allerdings nur, soweit sie aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und ihren Funktionen dieses Rechtsschutzes bedürfen.

Was kann man gegen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung unternehmen? Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen Rufschädigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiv zur Wehr setzen und Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Gegendarstellung oder Widerruf geltend machen und durchsetzen.

Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrechte

WIR UNTERSTÜTZEN SIE AUCH IN DIESEN THEMEN

Recht am eigenen Bild

Sie möchten die unberechtigte Veröffentlichung eines Fotos von Ihnen verhindern oder rückgängig machen? Wir helfen Ihnen mit dem Kunsturhebergesetz.

WIR HELFEN IHNEN

Google Eintrag löschen

Sie möchten Ihren Namen aus der Google Suche entfernen, weil er in einem unangenehmen Zusammenhang auftaucht oder auf unwahre Berichte verweist oder veraltet ist?

WIR HELFEN IHNEN

Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Auch als Unternehmen können Sie sich gegen geschäftsschädigende Äußerungen in Presse und Internet und auch gegen sog. Shitstorms wehren. Wir unterstützen Sie dabei.

WIR HELFEN IHNEN
Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

Das Persönlichkeitsrecht

MEINUNG VS. TATSACHENBEHAUPTUNG

In Zeiten des Internets sind die Fälle eines Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Äußerungen Dritter, sei es in Social Media Plattformen, WhatsApp, SMS oder dergleichen, stark gestiegen. Ob eine Äußerung rechtlich zulässig ist, muss im Einzelfall durch eine Abwägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des von der Äußerung Betroffenen mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) des Äußernden festgestellt werden.

Was ist eine Meinung? Eine Meinungsäußerung (auch Werturteil genannt) ist gekennzeichnet durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.09.2015, Az. 1 BvR 3217/14). Eine Meinung hat einen subjektiven Bezug zum Inhalt des Äußerden und ist deshalb keinem objektiven Beweis zugänglich; eine Meinung kann also objektiv nicht wahr oder falsch sein und ist deshalb nicht überprüfbar. Meinung sind regelmäßig und unabhängig von ihrer Qualität durch die Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs.1 S.1 GG geschützt.

Der Schutz von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen und reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 1 BvR 3362/14). So ist auch polarisierende Werbung mit gesellschaftskritischen Themen wie sog. Schockwerbung grundsätzlich zulässig, solange nicht ekelerregende, furchteinflößende oder jugendgefährdende Bilder gezeigt werden (BVerfG, Urteil vom 12.12.2000, Az. 1 BvR 1762/95 – Benetton I).

Der Schutz der Meinungsfreiheit gilt aber nicht unbegrenzt. Schranken finden sich in Art. 5 Abs. 2 GG. Danach kann die Meinungsfreiheit durch allgemeine Gesetze sowie zugunsten des Jugendschutzes und der persönlichen Ehre eingeschränkt werden. Allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG sind z.B. die zivilrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung bzw. Geldentschädigung nach §§ 823, 1004 BGB oder die strafrechtlichen Äußerungsdelikte in §§ 185 ff. StGB. Diese allgemeinen Gesetze müssen wiederum „im Lichte der Meinungsfreiheit“ ausgelegt werden, damit deren Schutzbereich nicht zu stark eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.01.1958, Az. 1 BvR 400/51 – Lüth-Urteil; BVerfG, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 1 BvR 3362/14).

Was ist eine Tatsachenbehauptung? Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert. Bei einer Tatsachenbehauptung handelt es sich um eine Äußerung, die einer objektiven Klärung und damit dem Beweis zugänglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.04.1994, Az. 1 BvR 23/94 – Auschwitzlüge, BVerfG, Beschluss vom 16.03.2017, Az. 1 BvR 3085/15). Als Tatsache können auch innere Tatsachen zählen, z.B. die Kenntnis einer Person von einem bestimmten Umstand (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.2008, Az. VI ZR 83/07, BKA – Fokus).Dies unterscheidet sie wesentlich von der Meinung.

Wahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt, weil sie Voraussetzung für die Bildung einer Meinung sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012, Az. 1 BvR 901/11). Allerdings gelten auch hier die Schranken der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG. Deshalb sind wahre Tatsachenbehauptungen nicht automatisch zulässig. Vielmehr ist auch hier eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Äußerden und den Rechten der durch die Äußerung betroffenen Person notwendig. Bei wahren Tatsachenbehauptungen bedarf es allerdings erheblicher entgegenstehender Rechtsgüter, damit diese als unzulässig eingestuft werden. Erhebliche Rechtsgüter in diesem Sinne können durch Eingriffe in die Intimsphäre, erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder unverhältnismäßige Persönlichkeitsschäden betroffen sein.

Bewusst unwahre Tatsachen oder Tatsachen, deren Unwahrheit im Zeitpunkt der Äußerung zweifelsfrei feststeht, fallen nicht unter den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG. Ihre Äußerung ist demgegenüber deshalb unzulässig (LG Köln, Urteil vom 15.03.2017, Az. 28 O 324/16; BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982, Az. 1 BvR 1376/79 – NPD Europas). Eine bewusst unvollständige Darstellung wird rechtlich wie eine unwahre Behauptung bzw. verdeckte unwahre Tatsache behandelt, wenn dadurch ein falscher Eindruck entsteht (LG Frankfurt, Urteil vom 02.09.2020, Az. 2-34 O 48/20).

Kommen in einer Äußerung sowohl Elemente einer Meinung als auch einer Tatsachenbehauptung zum Tragen, muss bei der rechtlichen Bewertung auf den Schwerpunkt der Äußerung im Gesamtkontext abgestellt werden (BVerfG (K), Beschluss vom 16.03.2017, Az. 1 BvR 3085/15).

VORTEILE

LEGAL TECH PLUS

LEGAL SMART | Die innovative Legal Tech Kanzlei aus Berlin vereint alle Vorteile. LEGAL SMART vereint sämtliche Vorteile einer klassischen Anwaltskanzlei mit dem userfreundlichen Angebot eines Legal Tech Unternehmens. Wir haben unsere Prozesse wie ein Legal Tech Unternehmen ausgerichtet und können Sie trotzdem mit der Kompetenz einer Rechtsanwaltskanzlei in allen Fragen des Wirtschafts- und Zivilrechts beraten.

Wie geht das? Wir entwickeln seit Jahren innovative Technologie, welche uns bei der täglichen Arbeit für optimale und schnelle Ergebnisse für unsere Mandanten unterstützt oder die wir Ihnen direkt online zur Verfügung stellen können.

LEGAL SMART ist eine im Wirtschats- und Zivilrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei und berät und vertritt Unternehmen und Verbraucher im vorgerichtlichen wie im gerichtlichen Verfahren. Dabei entwickeln wir für unsere Mandanten immer eine auf den wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete Strategie; wir sprechen eine klare Sprache mit unseren Mandanten und begleiten Sie regelmäßig auch bei der Umsetzung der erzielten Ergebnisse.
Legal Tech wird dort angeboten, wo für ein bestimmtes rechtliches Problem eine Lösung unter Einsatz einer Online-Assistenten möglich ist. Legal Tech zeichnet sich dabei dadurch aus, dass schnelle Lösungen erzielt werden und das Problem komplett abgegeben werden kann. Aber warum sollte das nur außerhalb einer Anwaltskanzlei möglich sein? Das haben wir uns auch gedacht und deshalb mit der hohen Kompetenz unserer Rechtsanwälte für unsere Mandanten schnelle Lösungen in Anwaltsqualität entwickelt. Nutzen Sie unsere einfachen Online-Assistenten und wir erledigen den Rest für Sie.
Digitale Rechtsprodukte sind ein Teil der Zukunft des Rechtsmarkts. LEGAL SMART war die erste Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland, die digitale Rechtsprodukte angeboten hat, um Mandanten jederzeit online verfügbare Lösungen in Anwaltsqualität zur Verfügung zu stellen. Und unser Team entwickelt dort stämdig neue Lösungen, wo die Ergebnisse online und offline dieselbe Qualität aufweisen und für den konkreten Einzelfall geeignet sind.
Bei LEGAL SMART arbeiten Anwälte mit Visionen und dem Ziel, die Zukunft des Rechtsmarkts neu zu gestalten. Sie werden durch innovative, junge Leute aus verschiendenen Bereichen unterstützt, um durch effiziente Prozesse immer wieder neue Wege zum besten Rechtsschutz zu finden. Denn wir glauben, dass nicht nur Start-Ups innovativ sein können.
LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.