Vorsorgevollmacht
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Die Ampel springt von gelb auf rot. Schon ist es passiert. Und die Konsequenzen können hart sein.
Es kann schnell passieren, dass Autofahrer eine rote Ampel überfahren und damit einen sogenannten Rotlichtverstoß begehen. Das kann für die jeweiligen Fahrer erhebliche negative Folgen mit sich bringen, denn man verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 65 OWiG „durch Bußgeldbescheid geahndet“ wird. Hier erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Thema Einspruch und andere Möglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.
Liegt ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vor?
Was viele nicht wissen ist, dass das Gesetz zwei verschiedene Arten von Rotlichtverstößen kennt. Es gibt den einfachen Rotlichtverstoß und den qualifizierten Rotlichtverstoß. Von einem einfachen Rotlichtverstoß wird ausgegangen, wenn die Ampel überfahren wird und dabei weniger als eine Sekunde Rot ist. War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, so spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Was kann man tun, wenn man einen Bußgeldbescheid erhält?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie gegen den Bescheid zunächst Einspruch einlegen. Oftmals erhalten die Bescheide Fehler, die den Betroffenen gar nicht auffallen. Die gängigsten Fehler sind eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, falsche Angaben zur Person, unzutreffende Angaben von Ort und Zeit, dass die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist oder sogar ein falsches Aktenzeichen genutzt wird. Hier lohnt es sich Einspruch einzulegen! Bitte beachten Sie, dass nur ein Anwalt Akteneinsicht erhält und so Fehler in der Akte selbst finden kann. Unser Team konnte schon das Verfahren zur Einstellung bringen, indem es die jeweilige Anschuldigung konkret anzweifelte. Natürlich kann auf diese Weise auch das Strafmaß gemildert werden. Sprechen Sie uns an!
Der einfache Rotlichtverstoß
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (Überfahren der roten Ampel bei weniger als einer Sekunde) werden grundsätzlich 90 Euro Bußgeld fällig und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg.
Rechtstipp: Wenn bei einem einfachen Rotlichtverstoß noch Verkehrsteilnehmer gefährdet oder andere Autos oder Gegenstände beschädigt werden, erhält man allerdings zwei Punkte in Flensburg und das Bußgeld erhöht sich auf 200 Euro.
Der qualifizierte Rotlichtverstoß
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Überfahren der roten Ampel bei mehr als einer Sekunde) werden grundsätzlich 200 Euro Bußgeld fällig und man erhält zwei Punkte in Flensburg, sowie ein Monat Fahrverbot.
Rechtstipp: Wer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß noch Verkehrsteilnehmer gefährdet oder andere Autos oder Gegenstände beschädigt werden, erhält ein saftiges Bußgeld von 320 Euro.
Rotlichtverstoß während der Probezeit
Wie bei allen anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten, sollten Fahranfänger in der Probezeit auch beim Rotlichtverstoß sehr vorsichtig sein und es erst gar nicht dazu kommen lassen. Der Rotlichtverstoß in der Probezeit bringt harte Konsequenzen mit sich. Die StVO sieht in der Probezeit schon bei geringfügigen Verstößen für Fahrer harte Sanktionen vor. Neben den grundsätzlich geltenden Sanktionen, wird regelmäßig die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Ein solcher Rotlichtverstoß in der Probezeit zählt zu der Kategorie der A-Verstöße. Dazu gehören, neben dem Rotlichtverstoß, beispielsweise Trunkenheit am Steuer oder die Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Rechtstipp: In der Probezeit wird nicht zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
Geblitzt bei Gelb über die Ampel?
Der Irrglaube, dass man bei Gelb noch schnell über die Ampel fahren darf, ist weit verbreitet. Hingegen gilt, dass man auch bei einer gelben Ampel das Auto zum Stehen bringen muss. Hier kann sonst ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden. Das erscheint erst einmal nicht teuer, doch oft haben moderne Ampelblitzer noch ein installiertes Geschwindigkeitsmessgerät, sodass beim Gas geben auch noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden kann. Das wird richtig teuer!
Rechtstipp: Gelbphasen dauern übrigens immer je nach zugelassener Höchstgeschwindigkeit unterschiedlich. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist die Gelbphase drei Sekunden lang, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ist die Gelbphase vier Sekunden lang, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ist die Gelbphase fünf Sekunden lang und bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 70 km/h sollte eine Ampel nicht eingerichtet werden.
Abbiegen bei roter Ampel wegen Grünpfeil
Ist ein Grünpfeil an, dann besonders auf den Verkehr und die anderen Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer oder Fußgänger, achten.
Rechtstipp: Beim Abbiegen mit Grünpfeil muss man beim Überfahren der roten Ampel immer noch einmal an der Haltelinie stoppen. Überfahrt man die Haltelinie einfach, kann ein Bußgeld von 70 Euro verhängt werden und ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Oftmals stehen Ordnungsbehörden an solchen Ampel um spezifisch diese Art von Rotlichtverstößen zu ahnden.
Überfahren einer roten Ampel bei Blaulicht/ Martinshorn?
Sind Einsatzfahrzeuge unterwegs mit Blaulicht und/oder Martinshorn, ist ihnen der Weg freizumachen und Sie müssen schnellstmöglich die Fahrbahn räumen. Wenn es nicht anders möglich ist, dürfen Sie auch über eine rote Ampel fahren. Achten Sie hierbei aber besonders auf den Querverkehr!
Radfahrer und rote Ampel
Auch für Radfahrer gelten die selben Verkehrsregeln, wie für Autofahrer. Jedoch gibt es für Radfahrer manchmal besondere Fahrradampel. Auch hier unterscheidet das Gesetz zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß.
Rechtstipp: Bei einem einfachen Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 100 Euro. Wird dadurch ein Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht, beträgt das Bußgeld 120 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld i.H.v. 100 Euro fällig, bei einer Gefährdung ein Bußgeld i.H.v. 160 Euro und wird dabei ein Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht, wird ein saftigen Bußgeld i.H.v. 180 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg, fällig.
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Bescheide oft fehlerhaft
Die Erfahrung bestätigt die Einschätzung von Experten: mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Das wissen die Betroffenen nicht und greifen die Bescheide auch nicht an. Es lohnt sich daher in jedem Fall, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Schon im Vorgespräch kann der Anwalt feststellen, welche Punkte im Bußgeldbescheid gut angreifbar sind. In der Bußgeldakte, zu der nur der Anwalt Akteneinsicht erhält, finden sich detaillierte Informationen zur Messung, zum Gerät, zum Messverfahren, zum Aufbau und zum eingesetzten Personal wieder.
Gerade bei der Zeitmessung bei Rotlichtverstößen treten sehr häufig Fehler auf, denn für den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist eine exakte Messung erforderlich.
Wird eine rote Ampel überfahren, liegt die Beweispflicht bei den Strafverfolgungsbehörden. Das bedeutet, dass der Rotlichtverstoß Ihnen eindeutig nachzuweisen ist. Bei Autofahrern geschieht dies regelmäßig durch das Ampelblitzerfoto, bei Radfahrern und Fußgängern jedoch durch die Aussagen der beobachtenden Polizisten.
Wir ermitteln für Sie, ob die vorgeworfene Rotlichtzeit überhaupt richtig ermittelt wurde. Hierfür müsste der Verstoß auch genau dokumentiert worden sein. Auch von Bedeutung ist dabei die Dauer der Gelbphase, da sie auf den Entschluss des Fahrers weiterzufahren Einfluss nimmt.
Auch im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht tritt nach einer bestimmten Zeit Verjährung ein, sodass der Verstoß nicht mehr verfolgt werden kann.
§ 26 Abs. 3 StVG bestimmt: „Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“
Rotlichtverstoß festgestellt durch Polizeibeamte
Polizeibeamte dürfen einfache Rotlichtverstöße feststellen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist das nicht möglich, da eine Schätzung dem Erfordernis einer exakten Messung nicht genügt. Hier kommt es allerdings immer auf den Einzelfall an, ob es sich um eine zufällige Beobachtung eines Polizisten handelt, oder um eine gezielte Rotlichtüberwachung. Bei einer gezielten Überwachung, könnten ausnahmsweise nicht als ausreichend erachtete Zählmethoden, doch wirksam sein. Das wird insbesondere bei sogenannten „Umgehungsfällen“ deutlich, wenn Fahrer eine rote Ampel durch das überqueren eines Parkplatzes umgehen wollen.
Ein anderer Fall von Bedeutung ist, wenn man Fahrer auf der Spur einer roten Ampel steht und dann auf eine grün geschaltete Spur wechselt und dann die Kreuzung passiert. Hier nimmt die höchstrichterliche Rechtsprechung auch einen Rotlichtverstoß an.
Gehen Sie gegen einen Bußgeldbescheid vor!
Zahlen Sie nicht vorschnell den Bußgeldbescheid, sondern gehen Sie gegen den Bescheid vor. Um am effektivsten gegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vorzugehen ist es wichtig, dass Sie möglichst zeitnah einen Anwalt kontaktieren. Das heißt, dass Sie sich am besten sofort melden, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Aus unserer Erfahrung sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft, was den Bußgeldempfängern jedoch nicht auffällt. Die gängigsten Fehler sind, wie bereits oben erwähnt, eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, eine falsche Montage des Messgeräts, Fehler bei der Messung selbst, keine ordnungsgemäße Bedienung des Geräts, dass die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist oder sogar ein falsches Aktenzeichen genutzt wird. Hier lohnt es sich Einspruch einzulegen. Wir sind für Sie da! Unser im Verkehrsrecht spezialisiertes Team findet mit Ihnen die für Sie passende Lösung, um gegen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorzugehen.
Zunächst verlangen wir Einsicht in die Bußgeldakte, damit wir hier mögliche Angriffspunkte, wie z.B. Fehler der Behörde, ausfindig machen können. Diese Akteneinsicht wird nur dem Rechtsanwalt gewährt und nicht dem Betroffenen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie einem Anwalt ein Mandat erteilen, damit er für Sie gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit bei einem Rotlichtverstoß vorgehen kann. Wir überprüfen auch, ob das verwendete Messgerät entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet wurde. Sehr oft sind die verwendeten Geräte nicht regelmäßig geeicht worden. Kann der Nachweis darüber nicht erbracht werden, gilt die Messung nicht als Nachweis für die Rotlichtverstoß. Auch wenn das Messgerät falsch aufgestellt wurde und es deshalb zu Messfehlern kam, ist der Bußgeldbescheid unwirksam.
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Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
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