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ABSTANDSMESSUNG

Verkehrsrecht - Alles, was Sie wissen sollten
Abstandsmessung im Verkehr

Die Abstandsmessung ist neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Rotlichtverstoß, die am häufigsten geahndet Verkehrsordnungswidrigkeit.

Verkehrsrecht

HANDY AM STEUER

Die Abstandsmessung ist neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Rotlichtverstoß, die am häufigsten geahndet Verkehrsordnungswidrigkeit. Bei erheblicher Abstandsunterschreitung wird regelmäßig ein Fahrverbot verhängt. Da viele Abstandsmessungen fehlerhaft sind, lohnt es sich Einspruch einzulegen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Bemessungsgrundlage
Das Bußgeld bei der Abstandsmessung richtet sich nach zwei Kriterien. Einerseits kommt es auf den Abstand zum Vordermann an, andererseits auch auf die gefahrene Geschwindigkeit. Die StVO sieht keine konkrete Regelung bezüglich des Sicherheitsabstands vor, da es dabei auch noch zusätzlich auf die konkreten Sicht- und Witterungsverhältnisse ankommt.

Gem. § 4 Abs. 1 S.1 StVO muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst.

Das heißt, dass man zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein muss, sein Fahrzeug hinter dem Vordermann zum Stehen zu bringen.

Staffelung des Bußgeldes nach Geschwindigkeit
Demnach ist auch bei der Abstandsmessung die Geschwindigkeit von großer Bedeutung, da sich das Bußgeld für Abstandsvergehen danach richtet. Es ist zu unterscheiden zwischen Abstandsvergehen von mehr als 80 km/h, mehr als 100 km/h und mehr als 130 km/h.

Rechtstipp: Je höher die Geschwindigkeit, desto höher muss auch der Abstand zum Vordermann sein.

Abstandsunterschreitung ab 80 km/h
Sollte Ihr Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes haben, droht Ihnen bereits ein Bußgeld von 75 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Ist der Abstand jedoch nur 4/10 des halben Tachowertes, bleibt es zwar bei dem einen Punkt in Flensburg und dem Fahrverbot, jedoch droht schon ein Bußgeld von 100 Euro. Bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes droht ein Bußgeld von 160 Euro, bei 2/10 des halben Tachowertes ein Bußgeld von 240 Euro und bei 1/10 des halben Tachowertes ein saftiges Bußgeld von 320 Euro.

Abstandsunterschreitung ab 100 km/h
Bei Abstandsunterschreitungen ab 100 km/h droht bezüglich des Bußgeldes die gleiche Sanktion. Anders sieht es jedoch bei den Punkten und dem Fahrverbot aus. Während bei Abstandsunterschreitungen ab 80 km/h nur jeweils ein Punkt und ein Monat Fahrverbot droht, drohen bei Abstandsunterschreitungen ab 100 km/h, bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes, bereits zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei einem Abstand von weniger als 2/10 des halben Tachowertes sind es zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot, bei einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes sind es zwei Punkte und sogar drei Monate Fahrverbot.

Abstandsunterschreitung ab 130 km/h
Ab 130 km/h wird das Bußgeld deutlich teurer, die Punkte und das Fahrverbot sind jedoch wie bei einer Abstandsunterschreitung ab 100 km/h. Sollte Ihr Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes haben, droht Ihnen bereits ein Bußgeld von 100 Euro. Ist der Abstand jedoch nur 4/10 des halben Tachowertes, droht schon ein Bußgeld von 180 Euro. Bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes droht ein Bußgeld von 240 Euro, bei 2/10 des halben Tachowertes ein Bußgeld von 320 Euro und bei 1/10 des halben Tachowertes ein sehr hohes Bußgeld von 400 Euro.

Was bedeutet 5/10 des halben Tachowertes?
Es kommt dabei grundsätzlich auf die Geschwindigkeit an. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h liegt eine Abstandsunterschreitung von 5/10 des halben Tachowertes vor, wenn Sie weniger als 30 m Abstand zwischen sich und Ihrem Vordermann haben. Eine Abstandsunterschreitung von 4/10 des halben Tachowertes liegt bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h vor, wenn die Distanz zum Vordermann weniger als 24 m beträgt.

Berechnung: Zur Berechnung multiplizieren Sie zB. 0,5 (für 5/10) oder 0,4 (für 4/10) mit dem halben Tachowert (0,5 x 60 = 30 oder 0,4 x 60 = 24).

Abstandsunterschreitung bei LKW/ Busse/ Wohnwagen-Gespanne
Da der Bremsweg bei diesen Fahrzeugen, aufgrund der hohen Lasten, deutlich länger als bei einem PKW ist, gilt bei einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bei einer Geschwindigkeit ab 50 km/h ein Mindestabstand von 50 m.

Rechtstipp: Achten Sie beim Überholvorgang daher immer auf den ausreichenden Sicherheitsabstand. Ein zu enges Einscheren, kann hoch sanktioniert werden, was für Berufskraftfahrer zu gravierenden Problemen führen kann.

Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team hilft Ihnen, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Für das Widerspruchsverfahren kann es von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob Sie auf die Fahrerlaubnis beruflich angewiesen sind. Oftmals ist es möglich eine höhere Geldstrafe, gegen ein angedrohtes Fahrverbot, auszuhandeln.

Abstandsunterschreitung in der Probezeit
In der Probezeiten gelten auch bei der Abstandsunterschreitung einige Besonderheiten, denn über die bereits beschriebenen Sanktionen hinaus, können noch weitere Sanktionen dazu kommen. Oftmals wird die Teilnahme an einem sog. Aufbauseminar angeordnet oder die Fahrerlaubnis „schneller“ entzogen. Zu dichtes Auffahren wird dabei als A-Verstoß gewertet, was als schwerwiegender Verstoß zu qualifizieren ist.

§ 2 StVG sieht vor, dem Fahrer in Probezeit neben der Teilnahme an einem Aufbauseminar, auch eine verkehrspsychologische Beratung anzuordnen. Sollte man sich nicht an die Sanktionen halten und beispielsweise nicht am Aufbauseminar teilnehmen, kann die Fahrerlaubnis komplett entzogen werden.

Rechtstipp: Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.

Was ist eine verkehrspsychologische Beratung?
Nach § 2 Abs. 7 StVO soll in der verkehrspsychologischen Beratung, der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen.

Rechtstipp: Erkenntnisse aus der Beratung sind nur für den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe bestimmt und nur diesem mitzuteilen.

Der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe erhält dann eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die Beratung darf natürlich nur von einer Person durchgeführt werden, die hierfür amtlich anerkannt ist.

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Messverfahren
Auch wie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung bedient sich die Ordnungsbehörde auch beim Abstandsmessungen unterschiedlichster Messmethoden- und -geräte. Die gängigste Methode, die dabei angewendet wird, ist die Videoüberwachung. Bei der Brückenmessung werden auf die Geräte Distanova und Traffipax benutzt. Bei der Videoabstandsmessung wird oft VAMA bzw. VAM, sowie ViBrAM Bamas verwendet. Die Polizei bedient sich auch verschiedenster Video-Nachfahrsysteme, wie den Poilce-Pilot, ProVida und ViDistA. Ferner unterscheidet man zwischen dem standardisierten und dem automatisierten Messverfahren. Standardisierte Verfahren, werden vom Menschen durchgeführt und die automatisierten Verfahren vorne einer Maschine. Das standardisierte Messverfahren ist daher rechtlich gesehen besser angreifbar, da es hier zu Zielungenauigkeiten kommen kann, aber auch zum fehlerhaften Messaufbau.

Typische Fehlerquellen
Typischer Fehler, die sehr häufig passieren, sind dabei Fehler der Behörde selbst. Darum ist es von großer Wichtigkeit für das Angreifen des Bußgeldbescheid, dass Ihr Anwalt Akteneinsicht bekommt. Der Betroffene erhält nämlich keine Akteneinsicht. Wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf die Fristwahrung!

Oftmals werden die Messgeräte nicht ordnungsgemäß bedient, dh. nicht nach Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet. Sollte das der Fall sein, sehen die Chancen für Sie sehr gut aus, denn die Messung darf dann nicht mehr als Grundlage des vermeintlichen Abstandsverstoßes herangezogen werden.

Ferner müssen die Messgeräte in einem bestimmten Zeitintervall regelmäßig geeicht werden. Oftmals wird die regelmäßige Eichung aber nicht eingehalten, was Ihr Anwalt durch die Durchsicht der Bußgeldakte schnell feststellen kann. Natürlich kann dann die Messung nicht als Grundlage für den Abstandsverstoß herangezogen werden.

Ein besonders wichtiger Punkt ist der Lichtbildnachweis. Da in Deutschland grundsätzlich die Fahrerhaftung gilt, kann es für die Ordnungsbehörde manchmal nicht eindeutig sein, wer für die Abstandsunterschreitung belangt werden soll. Dennoch wird der Bescheid zunächst an den Halter des Fahrzeugs geschickt. Da die Polizei für den Vorwurf der Abstandsunterschreitung beweispflichtig ist, fertigen sie bei der Videoüberwachung ein Foto des Fahrers an. Sind Sie nicht der Fahrer gewesen, müssen Sie aber keine Angaben zur anderen Person abgeben. Nur die Angaben über Ihre Person müssen im Anhörungsbogen korrekt abgegeben werden. Sind Sie also nicht gefahren, können Sie es im Anhörungsbogen auch so angeben. Jedoch wird die Polizei dann weitere Ermittlungen anstellen, um herauszufinden wer gefahren ist. Die Behörde wird das mittels eines sog. Zeugenfragebogens oder auch, bei häufigen gleichartigen Vorfällen, mittels eines Fahrtenbuches tun.

Zu guter Letzt besteht immer die Möglichkeit die Abstandsunterschreitung anzufechten, da die Abstandsgrenze gesetzlich nicht festgelegt ist und nur auf eine Art „Faustformel“ beruht.

Was kostet der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Zunächst einmal ist zu sagen, dass sich bei Bußgeldbescheiden der Gang zum Anwalt immer lohnt, da die Chancen, wie wir es auch schon erklärt haben, für einen erfolgreichen Einspruch aus verschiedenen Gründen gut stehen. Im Falle einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Versicherung alle Kosten. Sollten Sie nicht über eine Versicherung verfügen besprechen wir mit Ihnen transparent, was das Verfahren kosten wird.

Gehen Sie gegen einen Bußgeldbescheid vor!
Abstandsunterschreitungen führen, nach unserer Erfahrung, sehr häufig schnell zu einem Fahrverbot und hohen Bußgeldern. Da es immer wieder zu Messfehlern kommt, lohnt sich die Überprüfung des Bußgeldbescheids durch unser spezialisiertes Team. Der Bußgeldkatalog sieht verschiedene Sanktion vor, dabei gelten innerorts aber andere Regeln, als außerorts, wo Sie bspw. mindestens den halben Tachowert an Distanz zum Vordermann wahren müssen.

Um am effektivsten gegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vorzugehen ist es wichtig, dass Sie möglichst zeitnah einen Anwalt kontaktieren. Das heißt, dass Sie sich am besten sofort melden, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Aus unserer Erfahrung sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft, was den Bußgeldempfängern jedoch nicht auffällt. Die gängigsten Fehler sind eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, falsche Angaben zur Person, unzutreffende Angaben von Ort und Zeit, dass die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist oder sogar ein falsches Aktenzeichen genutzt wird. Hier lohnt es sich Einspruch einzulegen.

Rechtstipp: Die Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten beträgt nach § 24 Abs. 1 StVG grundsätzlich drei Monate. Wurde Ihnen der Bußgeldbescheid also nicht innerhalb von drei Monaten nach Verkehrsverstoß zugestellt, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Wir sind für Sie da! Unser im Verkehrsrecht spezialisiertes Team findet mit Ihnen die für Sie passende Lösung, um gegen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorzugehen.

Zunächst verlangen wir Einsicht in die Bußgeldakte, damit wir hier mögliche Angriffspunkte, wie z.B. Fehler der Behörde, ausfindig machen können. Diese Akteneinsicht wird nur dem Rechtsanwalt gewährt und nicht dem Betroffenen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie einem Anwalt ein Mandat erteilen, damit er für Sie gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit bei einem Geschwindigkeitsverstoß vorgehen kann.

Melden Sie sich bei uns! Unser Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert für ein kostenloses Erstgespräch zur Seite und berät Sie gern.

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