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VORSORGEN FÜR DEN ERNSTFALL

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Einen Unfall oder einen sonstigen Notfall wie einen Schlaganfall kann man nicht planen. Deshalb sollte man rechtzeitig vorsorgen.

Ihr Plus! Durch unsere Erfahrung und die Kenntnis der Rechtsprechung sind die Dokumente von LEGAL SMART rechtssicher formuliert und sichern Sie im Ernstfall wirklich ab.



Vorsorgevollmacht

VORSORGE MIT EINER VORSORGEVOLLMACHT

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Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge und bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat.

Für eine Vorsorgevollmacht muss in der Regel niemand zum Notar gehen. Es reicht, wenn die Vorsorgevollmacht schriftlich vorliegt – handschriftlich oder per Computer verfasst – sowie mit Datum versehen und unterschrieben ist.

Der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht ist letztendlich nur der, dass die Generalvollmacht sofort Gültigkeit hat, die Vorsorgevollmacht erst mit einem bestimmten Ereignis in Kraft tritt. In der Vorsorgevollmacht ist in der Regel festgelegt, für welche Ereignisse diese wirksam ist.

Wichtig ist jedoch, dass die Vorsorgevollmacht alle Bereiche regelt, in welchen Sie vertreten werden wollen. Auch sollte beachtet werden, dass dem Bevollmächtigten die notwendigen Befugnisse erteilt werden bzw. ihm ggf. für bestimmte Bereiche Grenzen gesetzt werden, damit der Bevollmächtigte letztlich genau in Ihrem Sinne handelt.

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Sie haben noch weitere Fragen zur Vorsorgevollmacht? Sie können uns kostenlos und unverbindlich anrufen unter 030 . 69 20 51 75 0 und sich über unseren Service und unsere Rechtsprodukte informieren

Vorsorgevollmacht

Ihre Vorteile auf einen Blick

Eigene Vorsorge



  • Keine juristische Prüfung der Wirksamkeit
  • Zeitaufwendig in der Formulierung
  • Keine Berücksichtigung der Rechtsprechung

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Warten Sie nicht bis es zu spät ist

Einen Notfall, eine Krankheit oder einen Unfall kann man nicht planen. Aber man kann vorsorgen mit einer Vorsorgevollmacht. Durch eine Vorsorgevollmacht helfen Sie Angehörigen, Sie in einer solchen Situation vertreten zu können, ohne dass Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

VORSORGEVOLLMACHT ZUM KOMBI-ANGEBOT

Vorsorgevollmacht

SIE FRAGEN | WIR ANTWORTEN

Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie für den Arzt oder Pfleger Ihren Behandlungswillen für Situationen festlegen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können.

Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pfleger nur dann verbindlich, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr bilden bzw. äußern kann. Das kann z. B. im Endstadium einer schweren, unheilbaren Krankheit der Fall sein. Insbesondere bei einer Gehirnschädigung, wie nach einem Schlaganfall, kann eine solche Situation gegeben sein. Besonders häufig ist auch eine schwere Gehirnschädigung bei einer Demenzerkrankung in Verbindung mit einer schweren Pflegebedürftigkeit. In einer Patientenverfügung werden in der Regel Beispielsituationen aufgeführt, wie z. B. ob einer künstliche Beatmung oder einer Organspende zugestimmt wird oder diese abgelehnt wird.

Durch die Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer für den Betroffenen handeln darf.

Die Patientenverfügung wie gehandelt werden muss. D.h. was was zu geschehen hat, und zwar auf medizinischem Gebiet. Regelungsgegenstände können dabei sein: Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe.

Jeder Volljährige, der einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung erstellen. Wichtig ist, dass die medizinische Situation präzise beschrieben wird und die Maßnahmen, die gewünscht oder abgelehnt werden, klar bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16 sowie Beschluss vom 8. Februar 2017 – XII ZB 604/15) ist eine allgemeine „Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen“ nicht konkret genug formuliert und die Patientenverfügung ist dann unwirksam. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer solchen pauschalen Formulierung nicht ersichtlich sei, was der konkrete Wille des Patienten im Einzelfall sei.

Um solche und weitere mögliche Fehler zu vermeiden, die eine Patientenverfügung unwirksam machen könnten, steht Ihnen der LEGAL SMART Service und unser Rechtsprodukt zur Patientenverfügung zur Seite. Durch die anwaltlich erstellte Patientenverfügung vermeiden Sie das Risiko, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall unwirksam ist.

Die Grenzen einer Patientenverfügung werden dort gesetzt, wo die Erfüllung des Wunsches zu einer Strafbarkeit, beispielsweise des Arztes, führen würde. So darf z. B. der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht umgesetzt werden, da dies nach § 216 StGB für den Erfüllenden strafbar wäre.

Eine Schmerztherapie mit gegebenenfalls lebensverkürzender Auswirkung als unbeabsichtigte Nebenfolge ist hingegen straflos und kann in einer Patientenverfügung angeordnet werden.

Auch die sogenannte passive Sterbehilfe, wonach lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen sind, kann in einer Patientenverfügung wirksam angeordnet werden. In diesem Fall muss aus der Patientenverfügung der Wille hervorgehen, dass lebenserhaltende Maßnahmen konkret abgelehnt werden.

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.