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AGB | LEGAL SMART
LEGAL SMART FACHGEBIET

Vertragsrecht

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FACHGEBIET Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist das Rechtsgebiet, welches alle Themen umfasst, die einen Vertrag betreffen. Dies beginnt mit dem Vertragsabschluss, geht über die Vertragsabwicklung sowie die Vertragspflichten und regelt aber auch die Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen.

Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu legen. Denn Unternehmer bieten ihre Waren und Dienstleistungen online oder im eigenen Laden an. Egal welchen Vertriebsweg das Unternehmen wählt, man wir immer mit den verschiedensten Rechtsgebieten konfrontiert. Im Handel ist dies meist das Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht. Denn ob nun Waren im Großhandel erworben oder Produkte an Großkunden oder Verbraucher verkauft werden, nichts geht ohne Verträge. Und für den Vertrag gilt grundsätzlich die sog. Vertragsfreiheit, so dass Parteien (fast) alles vereinbaren können, was sie möchten.

WAS SIND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nach der gesetzlichen Definition in § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB:

„Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“

Konkret bedeutet dies, dass immer dann, wenn eine Vertragspartei (regelmäßig das verkaufende Unternehmen) einseitig die Vertragsbedingungen aufsetzt, die dann beim Vertragsabschluss zur Grundlage des Vertrages werden, spricht man von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in den Vertrag einzubeziehen, müssen sie bei Vertragsschluss vorgelegt werden und die andere Partei muss von ihnen Kenntnis nehmen und diesen zustimmen.

Die gesetzliche Regelung in den §§ 305-310 BGB definieren hierbei, was im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden darf, und was nicht. Insbesondere der Schutz des Verbrauchers ist hier Leitlinie des Gesetzgebers geworden, so dass Unternehmen gerade nicht alles vereinbaren können, was für sie vorteilhaft wäre. Der Schutz des Verbrauchers, aber auch des unternehmerisch handelnden Geschäftspartners, bietet hier teilweise Grenzen für die Vertragsfreiheit, die es zu beachten gilt. Die Grenzen sind eingehalten, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der sogenannten Inhaltskontrolle standhalten. Das heißt, dass die Klauseln den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen (§ 307 Abs. 1 BGB). Dazu hat der deutsche Gesetzgeber in §§ 308 und 309 BGB etliche Klauselverbote aufgestellt. Verstößt der Verwender dagegen, gelten gem. § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Bestimmungen.

WARUM AGB VERWENDEN?

Für viele Unternehmen stellt sich deshalb die Frage, warum sie überhaupt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) formulieren sollten? Wenn Verträge online, z.B. über die Internetseite aber auch per E-Mail, geschlossen werden sollen, dann müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorgehalten werden. Denn bei Online-Verträgen muss man den Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages über die Bedingungen des Vertrages sowie diverse weitere Umstände informieren. Hierzu gehören z.B. die Zahlungsoptionen oder auch die technischen Schritte bis zum Vertragsabschluss, aber auch das Widerrufsrecht. Hält man solche Informationen nicht vor, so werden bei Problemen alle Umstände zu Gunsten des Kunden ausgelegt. Außerdem droht in einem solchen Fall auch das Risiko einer Abmahnung durch einen Mitbewerber.

Aber auch sonst bieten rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) viele Vorteile für Unternehmen. Denn durch rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden die Vertragsbeziehungen mit dem Kunden abschließend geregelt. Böse Überraschungen sind dann nicht zu erwarten. Außerdem schaffen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Strukturen auch für Geschäftsprozesse, da die AGB im besten Fall genau regeln, welche Partei wann welche Pflichten zu erfüllen haben. Außerdem sind Abläufe aufgrund gleicher vertraglicher Absprachen dann für Unternehmen regelmäßig gleich gestaltet, so dass sich auch aus diesem Grunde Abläufe im Unternehmen optimieren lassen, wodurch u.a. auch Kosten gespart werden können. Schließlich bieten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die Möglichkeit bestimmte Vertragssituationen im eigenen Interesse günstig zu gestalten. Hier sei beispielsweise auf die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung innerhalb der gesetzlichen Grenzen hingewiesen, welche die gesetzliche Regelung gerade nicht vorsieht. Wer also ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) arbeitet, der verschenkt diese und weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rechtssicherheit bieten und die positiven Effekte für ein Unternehmen entfalten können, sollten diese individuell auf die Bedürfnisse, Abläufe und Interessen eines Unternehmens abgestimmt und mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden.

Schon aus diesem Grunde empfiehlt es sich von der Nutzung von AGB-Mustern Abstand zu nehmen. Denn diese können in keinem Fall alle Bedürfnisse, Abläufe und Interessen des Unternehmens tatsächlich abbilden, bzw. wäre dies reiner Zufall. Und wer möchte sich bei allen Kundenverträgen, welche letztlich die Basis des wirtschaftlichen Erfolges bieten, ausschließlich auf den Zufall verlassen? Aber auch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mitbewerbern ist nicht empfehlenswert. Denn nach der Rechtsprechung unterliegen anwaltlich erstellte Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Urheberrechtsschutz. Und hieraus ergibt sich dann für Unternehmen, die eine Kopie „guter AGB“ von Mitbewerbern in Erwägung ziehen das nächste Risiko. Denn „gute AGB“ sind regelmäßig von Rechtsanwälten für das jeweilige Unternehmen geschrieben und unterliegen damit regelmäßig dem Urheberrechtsschutz. Ein Kopieren dieser würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, die kostenpflichtig abgemahnt werden könnte. Und natürlich ist auch bei einem solchen Vorgehen nicht sichergestellt, dass durch die „kopierten“ AGB alle Interessen und Abläufe des eigenen Unternehmens gewahrt sind oder ob sich ggf. aus dem „Kleingedruckten“ Lücke für das eigene Unternehmen ergeben. Risiken, die sich durch eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regelmäßig vermeiden lassen.

RECHTSSICHERHEIT VON AGB

AGB den gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen, da sie sonst unwirksam sind. Das bedeutet nicht nur, dass wieder die gesetzlichen Vorgaben gelten, sondern auch, dass zum Beispiel eine falsche Widerrufsbelehrung ein unendliches Widerrufsrecht des Kunden mit sich bringen kann. So gab es in den letzten Jahren viele Urteile zu AGB in Kredit- oder auch Lebensversicherungsverträgen, die fehlerhaft waren und daher den Verbrauchern auch noch Jahre nach Vertragsschluss eine Rückabwicklung des Vertrages ermöglichen.

Daher sollten Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regelmäßig prüfen lassen, ob diese noch den aktuellen Anforderungen entsprechen. Denn nur rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bieten eine Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehungen und wirtschaftlichen Erfolg.

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