Google, Jameda, Kununu und Co: Unwahre oder rufschädigende Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen. Prüfung zum Festpreis mit Geld-zurück-Garantie.
Dank Geld-zurück-Garantie.
Ohne Zusatzkosten, für alle Plattformen.
Google, Jameda, Kununu und weitere – immer ein Preis.
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Google-Bewertungen sind für viele potenzielle Kunden eine wichtige Entscheidungsgrundlage, sich auf eine Dienstleistung einzulassen oder ein bestimmtes Produkt zu kaufen oder nicht. 77 % aller Verbraucher orientieren sich an Bewertungen im Internet, wenn sie einen umfangreichen Kauf oder eine wichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen (Kunden-Studie 2014 – HTW Berlin). Und Kunden oder auch Wettbewerber bedienen sich dabei aller in Betracht kommenden Plattformen. Hierzu gehören u. a. Yelp, Amazon, Facebook, Google-Bewertungen oder auch Kununu. Darüber hinaus gibt es mittlerweile branchenspezifische Lösungen wie Jameda, Sanego oder Docinsider für Ärzte oder auch Holidaycheck, Tripadvisor und Hotelbewertung.de für Hotels.
Schlechte Bewertungen können für den Ruf eines Unternehmens von großer Bedeutung sein, denn im schlimmsten Fall entscheiden sich Kunden für die Konkurrenz. Oft wird das Unternehmen in der Google-Suche nicht mehr angezeigt.
Gegen die Abgabe einer Bewertung im Allgemeinen kann man sich grundsätzlich nicht wehren. Im bekannten „Spickmich“-Urteil entschied der BGH 2009, dass sich Betroffene auch ohne ihre Einwilligung auf Internet-Plattformen bewerten lassen müssen (VI ZR 196/18).
In einem anderen Urteil aus dem Jahre 2014 bestärkte der BGH seine Position, indem er annahm, dass das Interesse der Öffentlichkeit, sich über Unternehmen zu informieren, stärker wiege als das Persönlichkeitsrecht. Dies greift jedoch nicht, wenn die Bewertung gegen geltendes Recht verstößt (VI ZR 358/13).
Bewertungen sind den Gerichten zufolge auch erwünscht, da sie Markttransparenz schaffen und einem gewichtigen Zweck dienen. Wenn die Aussage unter die Meinungsfreiheit fällt, sind die rechtlichen Möglichkeiten eher gering anzusehen. Im Geschäftsleben muss man sich daher als Unternehmer auch mal Kritik stellen, die nicht so erwünscht ist. Näheres dazu auch in unserem Beitrag zum Persönlichkeitsrecht.
Aber man muss natürlich nicht alle Bewertungen akzeptieren. Gegen Google haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Löschung unwahrer Rezensionen oder solcher von „falschen“ Kunden. Google ist dazu verpflichtet, auf Beanstandungen einzugehen (vgl. Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17).
Auch kommentarlose Ein-Sterne-Bewertungen wurden von Gerichten teilweise als unzulässig eingestuft (LG Hamburg, Urt. v. 12.01.2018, Az. 324 O 63/17; LG Lübeck, Urt. v. 13.06.2018, Az. 9 O 59/17).
Bereits mehrfach entschieden deutsche Gerichte in der Frage, ob und wann eine Bewertung zu löschen ist. Wenn die Bewertung Beleidigungen, Bedrohungen, üble Nachrede oder Verleumdungen enthält, ist sie auch nach deutschem Recht zu löschen. Es handelt sich um strafrechtlich relevante Aussagen, die in der Regel rechtswidrig sind. Bewusste Lügen über das Unternehmen dürfen ebenfalls nicht Teil der Bewertung sein. Dabei ist es irrelevant, welcher Art die Lüge ist. Eine Beschwerde dagegen wird meist erfolgreich sein. Wenn die Bewertung von einer Person stammt, die weder momentan noch früher Arbeitnehmer in dem Unternehmen war, kann die Bewertung gelöscht werden, da dann keine Arbeitgeberbewertung vorliegt.
Beantworten Sie drei kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Bereit für den Schnelltest?
War der Verfasser der Bewertung bei Ihnen Kunde oder Mitarbeiter?
Sind alle Behauptungen der Bewertung wahr?
Enthält die Bewertung Beleidigungen oder Rufschädigungen?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die negative Bewertung erfolgreich gelöscht werden kann, weil durch die Bewertung gegen Ihre Rechte verstoßen wurde. Aus diesem Grunde müssen Sie die negative Bewertung nicht hinnehmen und können diese erfolgreich löschen lassen.
Wir empfehlen deshalb unser Rechtsprodukt mit Geld-zurück-Garantie zu kaufen, um die negative Bewertung dann löschen zu lassen. Sollte die Prüfung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte ergeben, dass die Löschung doch nicht möglich ist, erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück.
Es könnte sein, dass diese negative Bewertung ausnahmsweise zulässig ist und ggf. nicht gelöscht werden kann. Denn wahre Bewertungen von Kunden oder Mitarbeitern, die nur wahre Tatsachen enthalten und keine Beleidigung oder Rufschädigung darstellen, müssen nach der Rechtsprechung von einem Unternehmen regelmäßig akzeptiert werden.
Wir empfehlen trotzdem eine Überprüfung des konkreten Einzelfalls durch einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte. Und Sie gehen hierdurch kein Risiko ein. Sollte die Prüfung unserer Rechtsanwälte ergeben, dass die Bewertung nicht gelöscht werden kann, erhalten Sie dank der Geld-zurück-Garantie auch Ihr Geld vollständig zurück.
Mit der Geld-zurück-Garantie gehen Sie kein Risiko ein. Ohne Erfolgsaussichten haben Sie keine Kosten.
Ob Google, Jameda, Kununu oder eine andere Plattform – der Preis ist immer gleich.
Nach Vorliegen aller Informationen erfolgt die Bearbeitung werktags regelmäßig innerhalb von 24 Stunden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.
Wir brauchen nicht länger als 3 Minuten, um alle Informationen von Ihnen zu erhalten. Ab dann übernehmen wir alles für Sie.
Nutzen Sie die Erfahrung unserer spezialisierten Rechtsanwälte mit hoher Erfolgsquote bei der Löschung negativer Bewertungen.
Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung – wir prüfen unverbindlich, ob die Bewertung gelöscht werden kann. Verwandtes Thema: Persönlichkeitsrecht.
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