LEGAL SMART Unfallschadenregulierung

Unfallschaden melden

Bleiben Sie nicht auf Ihrem Unfallschaden sitzen. Mit professioneller Hilfe erhalten Sie als Geschädigter vollen Schadensersatz.

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Melden Sie Ihren Unfall online. Es dauert nur 2–3 Minuten – um den Rest kümmern wir uns.

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Für Sie als Geschädigter ist unser Service kostenlos, denn die gegnerische Versicherung muss unseren Service bezahlen. Garantiert!

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Ihr Plus: Durch unsere Erfahrung und Kenntnis der Rechtsprechung holen wir das Maximum für Sie heraus, damit Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

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Auto Unfallschaden regulieren

Bleiben Sie nicht auf Ihrem Unfallschaden sitzen

Die Regulierung eines Unfallschadens nach einem Autounfall ist für Geschädigte kostenlos. Und das garantiert!

Ein Verkehrsunfall ist für Geschädigte immer sehr ärgerlich. Denn neben den Absprachen mit der Kfz-Werkstatt und dem Gutachter kommt auf Geschädigte regelmäßig eine umfassende Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung zu, die in jedem Fall viel Zeit kostet.

Viele Versicherungen weigern sich, den Schaden vollständig zu regulieren, oder verzögern Zahlungen zur Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeuges ganz erheblich. Darüber hinaus machen Geschädigte oft nicht alle Schäden gegenüber der Versicherung geltend, die sie geltend machen könnten – und verschenken so bares Geld.

Mit dem Service von LEGAL SMART brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, dass Sie auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Unsere Profis kennen die Tricks der Versicherungen und können deshalb auf Augenhöhe Ihre Ansprüche geltend machen und durchsetzen.

Sie haben noch Fragen?

Sie haben noch weitere Fragen zur Regulierung Ihres Unfalls? Sie können uns kostenlos und unverbindlich anrufen und sich über unseren Service und die Regulierung Ihres Unfallschadens informieren.

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Auto Unfallschaden regulieren

Diese Ansprüche stehen Ihnen zu

Durch einen Verkehrsunfall mit einem Auto können unterschiedliche Schäden an Fahrzeug, Personen und Vermögen entstehen. Geschädigte haben für alle eingetretenen Schadenspositionen Ersatzansprüche. Dazu kommen Pauschalen, welche man als Geschädigter geltend machen kann, um den Ersatzbetrag zu erhöhen. Regelmäßig entstehen die nachfolgenden Schäden:

01
Reparatur / Wiederbeschaffung

Der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung muss in jedem Fall alle Schäden bezahlen, die an Ihrem Auto entstanden sind. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, muss das Fahrzeug wiederbeschafft werden.

02
Erstattung der Abschleppkosten

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist, können Sie es bedenkenlos abschleppen lassen. Die hierfür entstehenden Kosten müssen Ihnen erstattet werden.

03
Nutzungsausfall / Mietwagen

Während der Reparaturzeit Ihres Kfz erhalten Sie einen Mietwagen, damit Sie mobil bleiben – die Kosten trägt die Versicherung. Benötigen Sie keinen Mietwagen, erhalten Sie für jeden Tag den Nutzungsausfallschaden bezahlt.

04
Gutachter

Um den vollständigen Schaden an Ihrem Auto festzustellen, sollte regelmäßig ein Gutachter bestellt werden, der die Schäden dokumentiert und beziffert. Auch diese Kosten zahlt die gegnerische Versicherung.

05
Haushaltsführungsschaden

Sollten Sie durch den Unfall verletzt worden sein und können den Haushalt nicht mehr führen, können Sie eine Haushaltshilfe beauftragen – die hierdurch entstehenden Kosten werden Ihnen erstattet.

06
Schmerzensgeld

Sollten Sie durch den Unfall verletzt worden sein, steht Ihnen Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen zu. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, u. a. Dauer, Intensität und Art der Verletzung.

07
Verdienstausfall

Sollten Sie infolge des Verkehrsunfalls Verdienstausfälle gehabt haben, muss auch dieser Schaden durch die Gegenseite ersetzt werden.

08
Sonstige Schäden

Als weitere Schadenspositionen können beispielsweise An- und Abmeldekosten, Fahrtkosten, Entsorgungskosten sowie eine Unfallkostenpauschale ersetzt verlangt werden. Diese meist kleineren Kosten werden in der Praxis gerne vergessen. Im Einzelfall sind weitere Schadensersatzposten denkbar.

Verschenken Sie kein Geld

Nutzen Sie als Geschädigter unseren garantiert kostenlosen Service. Wir kümmern uns um die Regulierung Ihres Unfallschadens, damit keine Schadenspositionen vergessen werden und Sie nicht durch unberechtigte Kürzungen der gegnerischen Versicherung auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

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Sie fragen, wir antworten

Wann bekomme ich nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz?

Sie erhalten als Geschädigter eines Verkehrsunfall Schadensersatz, wenn ein Schaden eingetreten ist. D.h. wenn durch einen Verkehrsunfall Ihr Auto oder sonstige Gegenstände beschädigt wurden erhalten Sie dafür Schadensersatz. Aber auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehen müssen durch den Unfallverursacher bzw. seine Versicherung ersetzt werden. Hierzu gehören z.B. Kosten des Gutachters, des Mietwagen, des Rechtsanwalts etc.

Kann ich den Unfallschaden in meiner Werkstatt reparieren lassen?

Ja, Sie dürfen sich die Werkstatt aussuchen, welche Sie mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragen. Allerdings trifft Sie auch die sog. Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Werkstatt des Vertrauens beauftragen dürfen. Allerdings dürfen Sie keine besonders teuere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen, nur weil die Kosten von dem Unfallgegner ersetzt werden müssen. Insbesondere müssen Sie sich nicht auf eine Werkstatt verweisen lassen, welche durch die gegnerische Versicherung empfohlen wird.

Bekomme ich während der Reparatur des Unfallschadens einen Mietwagen?

Sie können sich entscheiden, ob Sie während der Reparatur Ihres Fahrzeuges mobil bleiben möchten oder nicht. Sie haben einen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Die hierfür entstehenden Kosten müssen durch die Gegenseite ersetzt werden. Können Sie ein paar Tage auf ein Auto verzichten, dann erhalten Sie den sog. Nutzungsausfallschaden. Das ist der Schaden, der Ihnen zugestanden wird, dass Sie für die Zeit der Reparatur Ihr Auto nicht nutzen konnten.

Beim Autounfall wurden auch Gegenstände im Fahrzeug beschädigt. Müssen diese Gegenstände auch vom Unfallgegner ersetzt werden?

Ja, der Schädiger muss sämtliche Schäden ersetzen, die Ihnen entstanden sind. Hierzu gehören auch diejenigen Sachen, die im Auto durch den Verkehrsunfall beschädigt wurden.

Wie lässt sich nach einem Unfall die Wertminderung meines Wagens berechnen?

Die Wertminderung wird regelmäßig durch den Gutachter berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Alter Ihres Fahrzeuges sowie Marke und Modell und der Laufleistung etc. Als zusätzlicher Faktor wird die Schwere des Unfalls in die Berechnung mit einbezogen.

Erhalte ich auch Schadensersatz, wenn ich keine Reparatur durchführen lassen möchte?

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung entsteht durch den Verkehrsunfall. Der Schädiger muss den Schaden ersetzen, auch wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen möchten. In diesem Fall erfolgt die Abwicklung über die sog. fiktive Schadensabrechnung. D.h. dass diejenigen Schäden ersetzt werden, die der Gutachter festgestellt hat. Da allerdings ohne eine durchgeführte Reparatur keine Umsatzsteuer der Werkstatt anfällt und Sie das Fahrzeug auch weiterhin nutzen können, können diese Positionen dann natürlich nicht ersetzt verlangt werden.

Ich habe vom Unfallgegner nur das Kennzeichen. Reicht das?

In Deutschland ist jedes Fahrzeug registriert und haftpflichtversichert, da es anderenfalls für den Straßenverkehr nicht zugelassen wird. Unsere Profis können über das Kennzeichen des Unfallgegners herausfinden, bei welcher Versicherung das Fahrzeug des Unfallgegners versichert ist. Dies erfolgt über den Zentralruf der Autoversicherer. Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine Einrichtung, die es zentral ermöglicht, herauszufinden, bei welchem Haftpflichtversicherer ein Fahrzeug versichert ist. Die Ansprüche werden dann zunächst bei der Versicherung angemeldet und wir erfahren auf diesem Wege auch den Namen des Unfallgegners.

Wieso ist die Leistung von LEGAL SMART kostenlos?

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; Abruf-Nr. 143780). <br><br> Deshalb muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Geschädigtenanwalts erstatten. Und als Geschädigter ist die professionelle Unterstützung in diesem Fall für Sie kostenlos. Garantiert!

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