Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie im Ernstfall Entscheidungen treffen darf. Einen Unfall oder Notfall wie einen Schlaganfall kann man nicht planen – deshalb sollte man rechtzeitig vorsorgen.
Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge. Sie bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Angelegenheiten für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat.
Für eine Vorsorgevollmacht muss in der Regel niemand zum Notar. Es reicht, wenn sie schriftlich vorliegt – handschriftlich oder per Computer verfasst – sowie mit Datum versehen und unterschrieben ist.
Der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht liegt vor allem darin, dass die Generalvollmacht sofort gilt, während die Vorsorgevollmacht erst mit einem bestimmten Ereignis in Kraft tritt. In der Vorsorgevollmacht ist in der Regel festgelegt, für welche Ereignisse sie wirksam werden soll.
Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht alle Bereiche regelt, in denen Sie vertreten werden wollen. Auch sollte dem Bevollmächtigten die notwendigen Befugnisse erteilt werden bzw. ihm gegebenenfalls für bestimmte Bereiche Grenzen gesetzt werden, damit er wirklich in Ihrem Sinne handelt.
Eine Vorsorgevollmacht wird häufig zusammen mit einer Patientenverfügung erstellt, damit auch Ihre medizinischen Wünsche im Ernstfall dokumentiert sind. Einen Überblick über beide Dokumente finden Sie auf unserer Seite Vorsorge für den Ernstfall. Auch für Ihren digitalen Nachlass kann in der Vorsorgevollmacht ein Stellvertreter für den Zugriff auf Ihre Accounts bestimmt werden.
Einen Notfall, eine Krankheit oder einen Unfall kann man nicht planen. Aber man kann vorsorgen – mit einer Vorsorgevollmacht. So helfen Sie Angehörigen, Sie in einer solchen Situation zu vertreten, ohne dass Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
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