Vorsorgevollmacht

Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie im Ernstfall Entscheidungen treffen darf. Einen Unfall oder Notfall wie einen Schlaganfall kann man nicht planen – deshalb sollte man rechtzeitig vorsorgen.

LEGAL SMART Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge. Sie bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Angelegenheiten für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat.

Für eine Vorsorgevollmacht muss in der Regel niemand zum Notar. Es reicht, wenn sie schriftlich vorliegt – handschriftlich oder per Computer verfasst – sowie mit Datum versehen und unterschrieben ist.

Der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht liegt vor allem darin, dass die Generalvollmacht sofort gilt, während die Vorsorgevollmacht erst mit einem bestimmten Ereignis in Kraft tritt. In der Vorsorgevollmacht ist in der Regel festgelegt, für welche Ereignisse sie wirksam werden soll.

Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht alle Bereiche regelt, in denen Sie vertreten werden wollen. Auch sollte dem Bevollmächtigten die notwendigen Befugnisse erteilt werden bzw. ihm gegebenenfalls für bestimmte Bereiche Grenzen gesetzt werden, damit er wirklich in Ihrem Sinne handelt.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

Eigene Vorsorge, LEGAL SMART oder Notar?

Eigene Vorsorge
  • Keine juristische Prüfung der Wirksamkeit
  • Zeitaufwendig in der Formulierung
  • Keine Berücksichtigung der Rechtsprechung
LEGAL SMART
  • Anwaltliche Prüfung aller Dokumente
  • Garantierte Wirksamkeit
  • Geringer Zeitaufwand dank Online-Assistent
  • Fairer einmaliger Preis
  • Telefonische Begleitung
Bestellen
Notar
  • Notarielle Beratung
  • Garantierte Wirksamkeit
  • Hoher Zeitaufwand und Termin vor Ort
  • Hohe Kosten: ca. 500,00–800,00 Euro

Eine Vorsorgevollmacht wird häufig zusammen mit einer Patientenverfügung erstellt, damit auch Ihre medizinischen Wünsche im Ernstfall dokumentiert sind. Einen Überblick über beide Dokumente finden Sie auf unserer Seite Vorsorge für den Ernstfall. Auch für Ihren digitalen Nachlass kann in der Vorsorgevollmacht ein Stellvertreter für den Zugriff auf Ihre Accounts bestimmt werden.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist

Einen Notfall, eine Krankheit oder einen Unfall kann man nicht planen. Aber man kann vorsorgen – mit einer Vorsorgevollmacht. So helfen Sie Angehörigen, Sie in einer solchen Situation zu vertreten, ohne dass Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

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Vorsorgevollmacht

Sie fragen, wir antworten

Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie für den Arzt oder Pfleger Ihren Behandlungswillen für Situationen festlegen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können.
Ab wann gilt die Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pfleger nur dann verbindlich, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr bilden bzw. äußern kann. Das kann z. B. im Endstadium einer schweren, unheilbaren Krankheit der Fall sein. Insbesondere bei einer Gehirnschädigung, wie nach einem Schlaganfall, kann eine solche Situation gegeben sein. Besonders häufig ist auch eine schwere Gehirnschädigung bei einer Demenzerkrankung in Verbindung mit einer schweren Pflegebedürftigkeit. In einer Patientenverfügung werden in der Regel Beispielsituationen aufgeführt, wie z. B. ob einer künstliche Beatmung oder einer Organspende zugestimmt wird oder diese abgelehnt wird.
Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Durch die Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer für den Betroffenen handeln darf. <br><br> Die Patientenverfügung wie gehandelt werden muss. D.h. was was zu geschehen hat, und zwar auf medizinischem Gebiet. Regelungsgegenstände können dabei sein: Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe.
Kann ich die Patientenverfügung nicht selbst schreiben?
Jeder Volljährige, der einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung erstellen. Wichtig ist, dass die medizinische Situation präzise beschrieben wird und die Maßnahmen, die gewünscht oder abgelehnt werden, klar bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16 sowie Beschluss vom 8. Februar 2017 – XII ZB 604/15) ist eine allgemeine „Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen“ nicht konkret genug formuliert und die Patientenverfügung ist dann unwirksam. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer solchen pauschalen Formulierung nicht ersichtlich sei, was der konkrete Wille des Patienten im Einzelfall sei. <br><br> Um solche und weitere mögliche Fehler zu vermeiden, die eine Patientenverfügung unwirksam machen könnten, steht Ihnen der LEGAL SMART Service und unser Rechtsprodukt zur Patientenverfügung zur Seite. Durch die anwaltlich erstellte Patientenverfügung vermeiden Sie das Risiko, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall unwirksam ist.
Wo sind die Grenzen einer Patientenverfügung?
Die Grenzen einer Patientenverfügung werden dort gesetzt, wo die Erfüllung des Wunsches zu einer Strafbarkeit, beispielsweise des Arztes, führen würde. So darf z. B. der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht umgesetzt werden, da dies nach § 216 StGB für den Erfüllenden strafbar wäre. <br><br> Eine Schmerztherapie mit gegebenenfalls lebensverkürzender Auswirkung als unbeabsichtigte Nebenfolge ist hingegen straflos und kann in einer Patientenverfügung angeordnet werden. <br><br> Auch die sogenannte passive Sterbehilfe, wonach lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen sind, kann in einer Patientenverfügung wirksam angeordnet werden. In diesem Fall muss aus der Patientenverfügung der Wille hervorgehen, dass lebenserhaltende Maßnahmen konkret abgelehnt werden.