Niemand denkt gerne an den Ernstfall – an einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sorgen Sie vor, bevor es zu spät ist, und bestimmen selbst, was geschehen soll.
Tritt der Ernstfall durch einen Unfall oder eine Krankheit ein und sind Sie – etwa nach einem Verkehrsunfall im Koma – für die Ärzte nicht mehr ansprechbar, haben Sie keinen Einfluss mehr darauf, welche Behandlung vorgenommen wird und welche nicht.
Selbst wenn Angehörige schnell vor Ort sind, kann es passieren, dass Entscheidungen nur durch ein Gericht oder einen gerichtlich bestellten Berufsbetreuer getroffen werden dürfen. Über Sie entscheidet dann ein Fremder.
Wer dieses Szenario vermeiden und seine Familie nicht in die Lage bringen möchte, über die Abschaltung lebenserhaltender Geräte entscheiden zu müssen, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen.
Mit LEGAL SMART beantworten Sie nach dem Kauf des jeweiligen Rechtsprodukts nur wenige Fragen und erhalten anschließend eine anwaltlich geprüfte, unterschriftsreife Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Sie unterschreiben beide Erklärungen – und haben für den Notfall vorgesorgt.
Bestimmt, wer für Sie im Ernstfall die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Angelegenheiten regelt.
Mehr zur VorsorgevollmachtLegt fest, welche medizinischen Maßnahmen Ärzte und Pfleger vornehmen sollen und welche nicht.
Mehr zur PatientenverfügungRegelt, wer Zugriff auf Ihre Accounts, Cloud-Speicher und Online-Verträge erhält – im Ernstfall und im Todesfall.
Mehr zum digitalen NachlassZur umfassenden Vorsorge gehört mehr als Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Auch Ihr digitaler Nachlass – also der Umgang mit Accounts, Cloud-Speichern und Online-Verträgen – sollte geregelt sein. Und wer seine Nachfolge auch über den eigenen Tod hinaus regeln möchte, findet auf unserer Seite zum Erbrecht und zur Nachlassplanung weitere wichtige Informationen – etwa zu Testament, gesetzlicher Erbfolge und Erbengemeinschaft.
Einen Notfall, eine Krankheit oder einen Unfall kann man nicht planen. Aber man kann vorsorgen – mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. So helfen Sie Angehörigen und Ärzten, die richtigen Entscheidungen zu treffen und in Ihrem Sinne zu handeln.
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