Verbraucher waren der Art und Weise der Datenverarbeitung durch Unternehmen vor der DSGVO oft schutzlos ausgesetzt. Mit Art. 82 DSGVO hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die es Betroffenen ermöglicht, Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen, wenn Unternehmen gegen ihre Pflichten aus der DSGVO verstoßen.
Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche können Ihnen unter anderem in den folgenden Fällen zustehen:
Sie werden Opfer eines Datendiebstahls bei einem Unternehmen, das Ihre Daten verarbeitet – etwa in medial bekannt gewordenen Fällen wie Mastercard Priceless oder Marriott/Starwood. In einem solchen Fall können Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen.
Wenn Unternehmen bei der Verarbeitung gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung gemäß Art. 5 DSGVO verstoßen, weil sie z. B. zu viele Daten speichern, stellt dies eine Pflichtverletzung dar und kann Ansprüche der Betroffenen auslösen.
Sie haben gegen alle Unternehmen, die Ihre Daten verarbeiten, einen umfangreichen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit der Datenverarbeitung. Wird diese Auskunft nicht, nicht vollständig oder nicht richtig erteilt, verletzt dies Ihre Rechte.
Werden Ihre Daten unberechtigt an Dritte übermittelt, kann hierdurch ein Schaden entstehen oder ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dies gilt auch, wenn die Datenübermittlung auf einer nicht ausreichenden Einwilligung basiert.
Die Zusendung einer Werbe-E-Mail stellt einerseits eine unzumutbare und abmahnbare Belästigung dar. Gleichzeitig ist sie eine unberechtigte Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO, die Sie berechtigen kann, Schmerzensgeld zu verlangen.
Wird bei der Verarbeitung keine ausreichende Sicherheit gewährleistet, stellt dies einen Verstoß gegen Art. 5 lit. f) DSGVO dar – etwa, wenn kein SSL-Zertifikat verwendet wird. Kommt es hierdurch zu einer Beeinträchtigung, stehen Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.
Diese medial bekannt gewordenen Fälle zeigen, in welchen Größenordnungen Datenleaks auftreten können. Sollten Sie betroffen sein, prüfen wir Ihre individuellen Ansprüche.
Eine Datenbank mit Telefonnummern von hunderten Millionen Facebook-Nutzern tauchte im Internet auf. Facebook räumte den Vorfall ein, erklärte aber, es handele sich um ältere Datensätze. Weltweit sollen bis zu 420 Millionen Nutzer betroffen gewesen sein.
Jetzt Entschädigung prüfen →89.000 Datensätze des Kundenbindungsprogramms Priceless Specials von Mastercard waren frei im Internet verfügbar. Betroffen dürften Kunden sein, die bis etwa Juni 2019 an dem Programm teilnahmen.
Jetzt Entschädigung prüfen →Marriott bestätigte, dass bis zu 327 Millionen Kundendaten seit 2014 abgeflossen sind – u. a. Name, Adresse, Telefonnummer, Passnummer und verschlüsselte Zahlungsdaten. Betroffen sein können Gäste von Starwood, W Hotels, St. Regis, Sheraton, Westin, Element, Aloft, The Luxury Collection, Tribute Portfolio und Le Méridien.
Jetzt Entschädigung prüfen →Sind Sie von einem Datenskandal betroffen oder vermuten Sie, dass Ihre Daten nicht gesetzeskonform verarbeitet wurden? Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung – wir finden gemeinsam die passende Lösung.
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