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Rote Ampel überfahren

Die Ampel springt von Gelb auf Rot – schon ist es passiert. Und die Konsequenzen eines Rotlichtverstoßes können hart sein.

Rote Ampel überfahren

Es kann schnell passieren, dass Autofahrer eine rote Ampel überfahren und damit einen sogenannten Rotlichtverstoß begehen. Das kann erhebliche negative Folgen mit sich bringen, denn man verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 65 OWiG durch Bußgeldbescheid geahndet wird. Hier erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Einspruch und zu anderen Möglichkeiten, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Das Gesetz kennt zwei verschiedene Arten von Rotlichtverstößen. Von einem einfachen Rotlichtverstoß wird ausgegangen, wenn die Ampel überfahren wird und dabei weniger als eine Sekunde Rot ist. War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie zunächst Einspruch einlegen. Oftmals enthalten die Bescheide Fehler, die den Betroffenen gar nicht auffallen – die gängigsten sind eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, falsche Angaben zur Person, unzutreffende Angaben von Ort und Zeit, eine bereits eingetretene Verjährung oder ein falsches Aktenzeichen. Bitte beachten Sie, dass nur ein Anwalt Akteneinsicht erhält und so Fehler in der Akte selbst finden kann. Unser Team konnte schon Verfahren zur Einstellung bringen, indem es die jeweilige Anschuldigung konkret anzweifelte. Natürlich kann auf diese Weise auch das Strafmaß gemildert werden.

Der einfache Rotlichtverstoß

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (Überfahren der roten Ampel bei weniger als einer Sekunde) werden grundsätzlich 90 Euro Bußgeld fällig und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg.

Rechtstipp: Werden bei einem einfachen Rotlichtverstoß noch Verkehrsteilnehmer gefährdet oder andere Autos oder Gegenstände beschädigt, erhält man zwei Punkte in Flensburg und das Bußgeld erhöht sich auf 200 Euro.

Der qualifizierte Rotlichtverstoß

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Überfahren der roten Ampel bei mehr als einer Sekunde) werden grundsätzlich 200 Euro Bußgeld fällig und man erhält zwei Punkte in Flensburg, sowie ein Monat Fahrverbot.

Rechtstipp: Wer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß noch Verkehrsteilnehmer gefährdet oder andere Autos oder Gegenstände beschädigt, erhält ein Bußgeld von 320 Euro.

Rotlichtverstoß während der Probezeit

Wie bei allen anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten sollten Fahranfänger in der Probezeit auch beim Rotlichtverstoß sehr vorsichtig sein. Die StVO sieht in der Probezeit schon bei geringfügigen Verstößen harte Sanktionen vor – neben den grundsätzlich geltenden Sanktionen wird regelmäßig die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, bei einem schwerwiegenden Verstoß kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit zählt zur Kategorie der A-Verstöße – dazu gehören neben dem Rotlichtverstoß beispielsweise Trunkenheit am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Rechtstipp: In der Probezeit wird nicht zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

Geblitzt bei Gelb über die Ampel?

Der Irrglaube, dass man bei Gelb noch schnell über die Ampel fahren darf, ist weit verbreitet. Tatsächlich muss man auch bei einer gelben Ampel das Auto zum Stehen bringen – sonst kann ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden. Das erscheint zunächst nicht teuer, doch oft haben moderne Ampelblitzer ein installiertes Geschwindigkeitsmessgerät, sodass beim Gasgeben zusätzlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden kann. Das wird dann richtig teuer.

Rechtstipp: Gelbphasen dauern je nach zugelassener Höchstgeschwindigkeit unterschiedlich lang. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist die Gelbphase drei Sekunden lang, bei 60 km/h sind es vier Sekunden, bei 70 km/h sind es fünf Sekunden, und bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 70 km/h sollte eine Ampel nicht eingerichtet werden.

Abbiegen bei roter Ampel wegen Grünpfeil

Ist ein Grünpfeil geschaltet, sollte man besonders auf den Verkehr und andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger achten.

Rechtstipp: Beim Abbiegen mit Grünpfeil muss man beim Überfahren der roten Ampel immer noch einmal an der Haltelinie stoppen. Überfährt man die Haltelinie einfach, kann ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Oftmals stehen Ordnungsbehörden gezielt an solchen Ampeln, um diese Art von Rotlichtverstößen zu ahnden.

Überfahren einer roten Ampel bei Blaulicht/Martinshorn?

Sind Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und/oder Martinshorn unterwegs, ist ihnen der Weg freizumachen und Sie müssen schnellstmöglich die Fahrbahn räumen. Ist es nicht anders möglich, dürfen Sie dabei auch über eine rote Ampel fahren – achten Sie hierbei aber besonders auf den Querverkehr.

Radfahrer und rote Ampel

Auch für Radfahrer gelten dieselben Verkehrsregeln wie für Autofahrer, wobei es für sie manchmal besondere Fahrradampeln gibt. Auch hier unterscheidet das Gesetz zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß.

Rechtstipp: Bei einem einfachen Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 100 Euro. Wird dadurch ein Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht, beträgt das Bußgeld 120 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld i. H. v. 100 Euro fällig, bei einer Gefährdung ein Bußgeld i. H. v. 160 Euro, und wird dabei ein Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht, wird ein Bußgeld i. H. v. 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Bescheide oft fehlerhaft

Die Erfahrung bestätigt die Einschätzung von Experten: Mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Das wissen die Betroffenen oft nicht und greifen die Bescheide auch nicht an. Es lohnt sich daher in jedem Fall, einen Rechtsanwalt zu beauftragen – schon im Vorgespräch kann er feststellen, welche Punkte im Bußgeldbescheid gut angreifbar sind. In der Bußgeldakte, zu der nur der Anwalt Akteneinsicht erhält, finden sich detaillierte Informationen zur Messung, zum Gerät, zum Messverfahren, zum Aufbau und zum eingesetzten Personal.

Gerade bei der Zeitmessung bei Rotlichtverstößen treten sehr häufig Fehler auf, denn für den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist eine exakte Messung erforderlich. Wird eine rote Ampel überfahren, liegt die Beweispflicht bei den Strafverfolgungsbehörden – der Rotlichtverstoß muss Ihnen eindeutig nachgewiesen werden. Bei Autofahrern geschieht das regelmäßig durch das Ampelblitzerfoto, bei Radfahrern und Fußgängern durch die Aussagen der beobachtenden Polizisten.

Auch im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht tritt nach einer bestimmten Zeit Verjährung ein. § 26 Abs. 3 StVG bestimmt: „Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Rotlichtverstoß festgestellt durch Polizeibeamte

Polizeibeamte dürfen einfache Rotlichtverstöße feststellen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist das nicht möglich, da eine Schätzung dem Erfordernis einer exakten Messung nicht genügt. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an, ob eine zufällige Beobachtung eines Polizisten oder eine gezielte Rotlichtüberwachung vorliegt. Das wird insbesondere bei sogenannten „Umgehungsfällen“ deutlich, wenn Fahrer eine rote Ampel durch das Überqueren eines Parkplatzes umgehen wollen. Auch wenn ein Fahrer auf der Spur einer roten Ampel steht und dann auf eine grün geschaltete Spur wechselt, um die Kreuzung zu passieren, nimmt die höchstrichterliche Rechtsprechung einen Rotlichtverstoß an.

Gehen Sie gegen einen Bußgeldbescheid vor!

Zahlen Sie nicht vorschnell den Bußgeldbescheid, sondern gehen Sie gegen den Bescheid vor. Um am effektivsten gegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vorzugehen, ist es wichtig, dass Sie möglichst zeitnah einen Anwalt kontaktieren. Aus unserer Erfahrung sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft – die gängigsten Fehler sind eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, eine falsche Montage des Messgeräts, Fehler bei der Messung selbst, eine nicht ordnungsgemäße Bedienung des Geräts, eine bereits eingetretene Verjährung oder ein falsches Aktenzeichen.

Zunächst verlangen wir Einsicht in die Bußgeldakte, um mögliche Angriffspunkte wie Fehler der Behörde ausfindig zu machen. Wir überprüfen auch, ob das verwendete Messgerät entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet und regelmäßig geeicht wurde. Kann der Nachweis darüber nicht erbracht werden, gilt die Messung nicht als Nachweis für den Rotlichtverstoß.

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