Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge – und die führt häufig zu unangenehmen Überraschungen.
Der Erblasser kann seine Nachfolge in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) selbst bestimmen. Unterlässt er die Errichtung einer letztwilligen Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge – und das führt häufig zu nicht gewollten Ergebnissen.
Hat z. B. ein Ehepaar zwei Kinder und ist gemeinsamer Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, bilden beim Versterben eines Ehegatten der überlebende Ehegatte und die beiden Kinder eine Erbengemeinschaft. Die Kinder sind dann Miteigentümer der Immobilie, über die nunmehr nur noch alle Erben gemeinsam verfügen können. Möchte der überlebende Ehegatte also ein Darlehen aufnehmen oder die Immobilie verkaufen, geht das nur mit Mitwirkung und Zustimmung der Kinder. Besonders problematisch wird es, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind: Für die Erbauseinandersetzung muss dann meist ein Ergänzungspfleger bestellt werden, da der überlebende Elternteil insoweit nicht vertretungsberechtigt ist.
Auch wer verheiratet ist und keine Kinder hat, kann im Todesfall des Ehepartners eine unangenehme Überraschung erleben: Der überlebende Ehegatte wird nicht automatisch Alleinerbe. Auch die Schwiegereltern bzw. nach deren Tod die Geschwister des Ehegatten werden Miterben und müssen gegebenenfalls ausgezahlt werden.
Erheblich größere Nachteile erleiden überlebende Partner bei unverheirateten Paaren. Sie gelten erbrechtlich als nicht miteinander verwandt, sodass gesetzliche Erben die Eltern oder Geschwister werden. Ist Grundbesitz vorhanden, kann dies zu völlig unsachgerechten Ergebnissen führen, die den Partner in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Selbst in jungen Jahren sollte daher durch eine Nachlassplanung vorgebeugt werden.
Häufigste Problemfälle bei der gesetzlichen Erbfolge:
Jeder, der es selbst in der Hand haben möchte, seine Erben vor solchen Nachteilen zu schützen und gleichzeitig für die Zeit nach dem eigenen Tod vorzusorgen, sollte frühzeitig mit seiner persönlichen Nachlassplanung beginnen.
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Termin vereinbarenDie Nachlassplanung ist eine äußerst komplexe Angelegenheit, die nicht nur umfassende rechtliche Kenntnisse im Erbrecht erfordert. Bei der Planung wollen auch die Auswirkungen im Finanzbereich sowie im Steuerrecht wohlüberlegt sein, um eine optimale Lösung zu finden. Nicht zuletzt führt eine Erbschaft häufig zu Unfrieden unter den Erben, speziell im familiären Rahmen. Dies alles gilt es abzuwägen, um zu einer vernünftigen Nachlassplanung zu gelangen. Lassen Sie sich hierbei durch unsere professionelle Beratung unterstützen, die sorgfältig alle möglichen Szenarien und deren Auswirkungen betrachtet und Ihnen einen Lösungsvorschlag unterbreitet.
Verschieben Sie Ihre Nachlassplanung nicht. Bei zu langem Hinauszögern erhöht sich das Gefahrenpotential für die Nachkommen – insbesondere dann, wenn man Allein- oder Hauptverdiener der Familie ist. Jederzeit kann es zu einem Unfall kommen oder man erkrankt plötzlich schwer. Im Ernstfall kann man dann komplexe Dinge nicht mehr rechtzeitig abwägen. Daher ist es wichtig, frühzeitig für den Fall der Fälle vorzusorgen und seine Familie mithilfe einer Nachlassplanung abzusichern.
Bei der Nachlassplanung ist die Errichtung eines Testaments der wesentliche Bestandteil. Mit einer solchen letztwilligen Verfügung kann man Anordnungen bezüglich der Aufteilung seines eigenen Vermögens treffen, die im Todesfall befolgt werden müssen, es sei denn, sie verstoßen gegen geltendes Recht, vor allem das Erbrecht.
Zu einer sorgfältigen und vorausschauenden Nachlassplanung gehört aber weitaus mehr als die Erstellung eines Testaments. Es handelt sich vielmehr um eine Vermögens- und Lebensplanung, die perfekt aufeinander abgestimmt sein sollte, um gravierende Nachteile zu vermeiden. Häufig wird z. B. zur Aufteilung des Nachlasses unter den Erben oder zur Bezahlung von Erbschaftsteuer Geld benötigt, der Nachlass besteht aber zum großen Teil aus schwer verkäuflichen Gegenständen (z. B. Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen). Erbstreitigkeiten bei der Aufteilung unter den Erben sind dann eine häufige Folge.
Im Zuge dessen ist eine Vermögensaufstellung und gegebenenfalls eine Vermögensanalyse unverzichtbar – schließlich muss man erst wissen, welches Vermögen man besitzt, um anschließend eine entsprechende Planung durchzuführen. Daher sollte man im Rahmen einer Nachlassplanung nicht nur an den eigenen Tod denken, sondern schon zu Lebzeiten versuchen, seine Vermögensaufstellung zumindest zum Teil möglichst optimal für die zukünftigen Erben vorzubereiten.
Schenkungen werden in gleicher Art und Höhe besteuert wie eine Erbschaft. Alle zehn Jahre werden die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuerfreibeträge aufs Neue gewährt. So kann nach der seit 1. 1. 2009 gültigen Rechtslage jedes Elternteil pro Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Ehegatten haben einen höheren Freibetrag von 500.000 Euro und können sich untereinander darüber hinaus die selbstgenutzte Wohnimmobilie steuerfrei schenken, sofern sie noch 10 Jahre darin wohnen. Andere Verwandte wie Geschwister, Enkel oder Neffen wurden durch die Erbschaftsteuerreform stark benachteiligt.
Wer zu Lebzeiten sein Eigenheim nicht ganz aus der Hand geben will, kann beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht zu seinen Gunsten vereinbaren. So stehen dem Schenkenden trotz Übertragung des Eigentums weiterhin sämtliche Nutzen und Lasten des übertragenen Grundbesitzes zu.
Insbesondere in steuerlicher Hinsicht lohnt sich eine umfassende und frühzeitige Nachlassplanung, weil man so die gesetzlichen Freibeträge am besten ausnutzen kann. Es empfiehlt sich beispielsweise, das Vermögen so früh wie möglich auf die nächste Generation zu übertragen und bereits zu Lebzeiten Schenkungen zu tätigen – vor allem, wenn man viel zu vererben hätte und die Erben bei Anfall der Erbschaft steuerpflichtig wären. Um Erbschaftsteuer zu vermeiden, sollte man den Freibetrag mit einer Schenkung ausnutzen; zehn Jahre später kann der Freibetrag erneut genutzt werden, sodass sich eine frühe Schenkung lohnt.
Eine Nachlassplanung umfasst also weitaus mehr als die bloße Erstellung eines Testaments, obwohl dies selbstverständlich ein wesentlicher Bestandteil ist. Es geht dabei nicht nur um die Weitergabe des Vermögens, sondern auch um die Vermeidung von Erbschaftsteuer. Wer dies gut durchdacht und geplant angeht und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe holt, kann mit der Nachlassplanung generationsübergreifend das Meiste aus seinem Vermögen machen, indem er Steuern spart, Freibeträge ausschöpft und seine Familie finanziell absichert.
Zu einer vollständigen Vorsorge gehört auch, wer im Ernstfall – also schon zu Lebzeiten – für Sie entscheiden darf. Die folgenden Themen ergänzen Ihre Nachlassplanung sinnvoll:
Bestimmt, wer für Sie im Ernstfall die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Angelegenheiten regelt.
Mehr zur VorsorgevollmachtLegt fest, welche medizinischen Maßnahmen Ärzte und Pfleger vornehmen sollen und welche nicht.
Mehr zur PatientenverfügungRegelt, wer Zugriff auf Ihre Accounts, Cloud-Speicher und Online-Verträge erhält.
Mehr zum digitalen NachlassEinen Gesamtüberblick über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie auf unserer Seite Vorsorge für den Ernstfall.
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