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Markenrecht: Ihre Marke rechtssicher schützen und durchsetzen

Von der ersten Markenstrategie über die Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte – LEGAL SMART begleitet Sie kompetent durch alle Fragen des Markenrechts.

Marken zählen zu den wertvollsten Vermögensgegenständen eines Unternehmens. Je nach Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke trägt eine Marke nicht selten maßgeblich zum wirtschaftlichen Gesamtwert eines Unternehmens bei.

Markenrechtlich geschützt werden kann grundsätzlich jedes Zeichen, das geeignet ist, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Weil die gewählte Markenform den Schutzumfang mitbestimmt, lohnt sich eine sorgfältige Abwägung im Vorfeld. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, dreidimensionalen Marken und Hörmarken.

Eine rechtlich fundierte Markenstrategie entscheidet bereits vor der Anmeldung über die spätere Rechtssicherheit des Markeninhabers sowie über Erfolg und Durchsetzbarkeit der Markenrechte.

Der Markenschutz erlaubt es dem Markeninhaber, Dritten die Verwendung einer identischen oder ähnlichen Marke zu untersagen, wenn Verwechslungsgefahr bezüglich der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen besteht. Zugleich kann der Markeninhaber seine Marke mit einer Lizenz belegen und von Dritten, die seine Marke nutzen möchten, eine Lizenzgebühr verlangen.

Diese weitreichenden Befugnisse setzen jedoch voraus, dass der Markeninhaber seine Marke nach der Anmeldung im geschäftlichen Verkehr tatsächlich für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen benutzt. Andernfalls drohen umfassende Schutzrechte verloren zu gehen. Diese Regelung verhindert, dass Marken zwar eingetragen, über die zehnjährige Schutzdauer hinweg aber nicht benutzt werden.

Markenberatung

Marken schaffen Vertrauen in Produkte und Dienstleistungen. Deshalb gewinnen sie nicht nur für große und mittelständische, sondern zunehmend auch für kleinere Unternehmen an Bedeutung. Im Folgenden stellen wir die grundsätzlichen Vorteile eines Markenschutzes sowie das Verfahren und die Schutzmöglichkeiten einer Marke vor.

Markenanmeldung

Nachdem Sie uns Ihre Marke mitgeteilt haben, prüfen wir zunächst, ob der Markenanmeldung bereits absolute Eintragungshindernisse entgegenstehen – etwa fehlende Unterscheidungskraft, eine rein beschreibende Bedeutung, eine offensichtliche Irreführungsgefahr oder ein Verstoß gegen die guten Sitten bzw. die öffentliche Ordnung.

Im nächsten Schritt recherchieren wir in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes, ob bereits identische Marken eingetragen sind, die einer Eintragung entgegenstehen könnten. Diese Prüfung nimmt das Patent- und Markenamt im Anmeldeverfahren selbst nicht vor. Sie dient dazu, offensichtlichen Widersprüchen und einer eventuellen späteren Löschung Ihrer Marke vorzubeugen – ausschließen lässt sich dies dadurch jedoch nicht vollständig.

Marken werden für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen, die in insgesamt 45 Klassen eingeteilt sind. Danach bestimmt sich der Schutzumfang Ihrer Marke. Im Rahmen unseres Pauschalangebots erhalten Sie Vorschläge für bis zu drei Klassen, die den wirksamsten Schutz für Ihre Marke bieten. Abschließend übernehmen wir die administrative Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Markenüberwachung

Als Markeninhaber ist es entscheidend, die durch den Markenschutz erlangten Rechte auch aktiv zu verteidigen. Deshalb bietet LEGAL SMART eine Markenüberwachung durch auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwälte an.

Markenanmeldungen werden von den internationalen Markenämtern und auch vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ausschließlich nach formellen Gesichtspunkten geprüft – nicht darauf, ob bereits gleiche oder ähnliche Eintragungen existieren. Dadurch können ohne Weiteres mehrere identische oder ähnliche Marken für verschiedene Inhaber eingetragen werden. Wer eine bereits eingetragene Marke besitzt, kann dem durch eine laufende Überwachung neuer Anmeldungen und Eintragungen entgegenwirken.

LEGAL SMART überwacht für seine Mandanten die Markenregister im Hinblick auf Neueintragungen und -anmeldungen. Unsere Markenanwälte prüfen die Register regelmäßig auf identische und/oder ähnliche Zeichen und sprechen im Kollisionsfall nach umfassender juristischer Prüfung eine Handlungsempfehlung aus – so wissen unsere Mandanten jederzeit über beeinträchtigende Anmeldungen Bescheid und können entscheiden, ob sie ihre Rechte gegenüber der Neueintragung verteidigen möchten.

Markenverteidigung

Sobald eine Marke angemeldet, im Markenregister eingetragen ist und damit Schutz entfaltet, stellen sich für den Markeninhaber häufig neue Fragen. Da eine Marke ein bestimmtes Image der dahinterstehenden Waren und Dienstleistungen verspricht, entwickelt der Markt besonderes Vertrauen in Qualität und Herkunft der so gekennzeichneten Angebote.

Anbieter vergleichbarer Produkte oder Dienstleistungen möchten deshalb oft vom guten Ruf einer Marke profitieren und bieten ähnliche Waren und Dienstleistungen unter demselben oder einem ähnlichen Kennzeichen an. Die Folge: Kunden könnten getäuscht werden, wodurch insbesondere der Absatz der markenrechtlich geschützten Produkte oder Dienstleistungen leidet. Auch ist es möglich, dass Dritte eine ähnliche oder identische Marke anmelden möchten oder sie bereits eingetragen haben.

LEGAL SMART vertritt nationale und internationale Mandanten bei der Verteidigung ihrer Markenrechte – etwa im Rahmen von Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Markenämtern (z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) gegen neu eingetragene Marken oder bei Löschungsklagen.

Unsere Leistungen im Markenrecht im Überblick

Von der Anmeldung bis zur Übertragung: LEGAL SMART begleitet Sie in allen Lebensphasen Ihrer Marke. Wählen Sie das passende Thema:

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