BGH-Urteil: Keine Entschädigung für unerwünschte E-Mail – Was Unternehmer wissen müssen
Im Mittelpunkt einer kürzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stand die Frage, ob der Empfang einer unverlangten Werbe-E-Mail einen immateriellen Schaden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Im Fall VI ZR 109/23 entschied der BGH, dass eine solche E-Mail nicht automatisch einen Kontrollverlust über personenbezogene Daten beinhaltet, der zu Schadensersatz führen könnte. Der rechtliche Hintergrund Ein Kunde hatte eine unverlangte Werbe-E-Mail von einem Unternehmen erhalten, bei dem er zuvor ein Produkt gekauft hatte. Er klagte auf […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 31. März 2025